Jahresbericht 2022, Nr. 14 - Projekte und Arbeitsgruppen der Polizei
- Planung und Steuerung verbessern -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die vom Ministerium des Innern und für Sport festgelegten Kriterien für die Klassifizierung von Vorhaben als Projekt wurden nicht immer konsequent beachtet.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen wurden nur in wenigen Fällen durchgeführt.
Ressourcenplanung und -steuerung sowie das Projektcontrolling waren teilweise unzureichend.
Ein für die Polizei verbindliches Regelwerk zur Durchführung von Projekten fehlte.
Für Arbeitsgruppen waren sachgerechte Prozessbeschreibungen und Standards nicht festgelegt.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) bei der Auswahl der Organisationsform die eigenen Beurteilungskriterien konsequent anzuwenden und zu dokumentieren,
b) angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen sowohl bei der Planung neuer Maßnahmen als auch im Sinne einer Erfolgskontrolle vorzunehmen,
c) auch den internen Personalaufwand für die Durchführung von Projekten zu erfassen,
d) bei Personal mit Linien- und Projektaufgaben den zeitlichen Umfang, in dem die Projektmitglieder für das Projekt eingesetzt werden, mit den Vorgesetzten abzustimmen und schriftlich zu fixieren,
e) Mindestanforderungen an den Projektauftrag vorzugeben,
f) eine umfassende Ressourcen-Planung und ein wirksames Projektcontrolling für alle eingesetzten Ressourcen vorzusehen,
g) für die gesamte Polizeiorganisation verbindliche Regelungen für das Projektmanagement zu treffen,
h) für Arbeitsgruppen Aufträge nach standardisierten Mustern zu erstellen sowie Prozesse und Standards, wie z. B. Kosten- und Terminpläne mit Meilensteinen, festzulegen.
3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 g) und h) zu berichten.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/3200 S. 23):
"Zu Ziffer 3.2 i. V. m. Ziffer 3.1 g) und h):
Die Landesregierung hat zugesagt, die eng an der Projektlehre ausgerichteten Empfehlungen aufzugreifen und künftig zu berücksichtigen. Um die beiden offenen Teilaspekte auch noch abzuarbeiten, hat sie bereits unmittelbar nach der Übermittlung der endgültigen Prüfungsmitteilungen reagiert. Das Prüfergebnis wurde unter Einbeziehung der acht Polizeibehörden aufgearbeitet. Bereits abgeschlossen ist die Erstellung eines Lagebildes mit allen landesweiten Vorhaben sowie die Sammlung von Hinweisen und Vorschlägen, wie das Regelungswerk für die Polizeiorganisation künftig ausgestaltet werden kann. Nach Auswertung der Vorschläge im März 2022 folgen zunächst weitere Abstimmungen und Verfeinerungen, hiernach sollen im Laufe des Jahres verbindliche Regelungen eingeführt werden. Die Regelungen gelten sowohl für das Projektmanagement als auch für Arbeitsgruppen."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/4302 S. 10):
"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
a) die Kriterien des Ministeriums für die Klassifizierung von Vorhaben als Projekt künftig durchgängig angewendet und dokumentiert werden sowie die organisatorische Abwicklung genauer geprüft wird,
b) bei künftigen Vorhaben angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen unter Beachtung der Hinweise des Rechnungshofs durchgeführt werden,
c) das Ministerium künftig darauf achten wird, den internen Personalaufwand in geeigneter Form zu erfassen und zu dokumentieren,
d) bei gleichzeitigen Linien- und Projektaufgaben des Personals der jeweilige Arbeitsumfang festgelegt wird,
e) die Hinweise des Rechnungshofs zur Ausgestaltung von Projekt- und Arbeitsgruppenaufträgen, zur Ressourcenplanung, zur Projektsteuerung sowie zum Projektcontrolling berücksichtigt werden,
f) ein verbindliches Regelwerk zur Durchführung von Projekten bei der Polizei eingeführt wird,
g) verbindliche Regelungen auch für Arbeitsgruppen festgelegt werden.
Die Landesregierung wird aufgefordert, über den Erlass verbindlicher Regelungen für Projekte und Arbeitsgruppen bei der Polizei zu berichten."
Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.
Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/5310 S. 12):
"Das Ministerium des Innern und für Sport hat für die Polizei verbindliche Regelungen für Projekte und Arbeitsgruppen eingeführt. Es hat hierzu die Polizeidienstvorschrift „020 RP – Umgang mit Vorhaben in der Polizei des Landes Rheinland-Pfalz“ geschaffen, die am 1. September 2022 in Kraft getreten ist."
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Angelegenheit im Rahmen des Entlastungsverfahrens für erledigt zu erklären (Drucksache 18/7526 S. 21).
Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2023 gefasst.