Jahresbericht 2019, Nr. 15 - Gründungsbüros an Hochschulen
- Bedarf nicht nachgewiesen, Erfolgskontrollen notwendig -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die hochschulübergreifenden Gründungsbüros in Kaiserslautern, Koblenz, Mainz und Trier wurden bis Mitte 2015 mit insgesamt 3,3 Mio. € jeweils hälftig aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung sowie aus Landesmitteln gefördert. Seither obliegt die Finanzierung den Hochschulen. Diese wiesen die Kosten der Gründungsbüros nicht mehr transparent aus.
Der Erfolg der Arbeit der Gründungsbüros konnte nur bedingt anhand der mit den Förderbescheiden festgelegten Indikatoren bewertet werden. Nach Abschluss der Förderung wurden diese nicht mehr erhoben.
Gebotene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen unterblieben. Die Notwendigkeit der Gründungsbüros war auch im Hinblick auf sonstige Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsangebote für Gründungsinteressierte nicht belegt.