Kommunalbericht 2025, Nr. 6 - Kommunale Bauvorhaben

- die Beachtung der Wirtschaftlichkeits- und Sparsamkeitsgrundsätze ist ausbaufähig -

Zusammenfassende Darstellung

Der Rechnungshof prüft regelmäßig die Antragsunterlagen von Kommunen, die eine Zuwendung von mindestens 1,5 Mio. € für ihr jeweiliges Bauvorhaben beantragen. Fünf Beispiele zeigen die dabei zu Tage getretenen, typischen Verstöße gegen das Gebot der einfachen und wirtschaftlichen Bauplanung und Bauausführung.

Häufige Defizite sind überhöhte Flächenbedarfe, zu niedrige Kostenannahmen, die Inkaufnahme hoher Gesamtkosten sowie Kostensteigerungen im Laufe der Projektierung und der Ausführung.

Die Ursachen liegen unter anderem in dem zu ambitionierten architektonischen Gestaltungswillen von kommunalen Bauherren. Teilweise entsprechen die Bauplanung und die Baustandards bereits in der Projektierungsphase schon nicht den für Zweckbauten geltenden Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit und dem Gebot einer zweckentsprechenden Bauplanung und Bauausführung. Fehlentwicklungen in der Projektierungsphase sind sowohl bei der üblichen Projektvorbereitung wie auch im Verlauf von Planungswettbewerben festzustellen. Sie werden oftmals verstärkt durch mangelnde Bauherrenkompetenz.

Bauvorhaben unterliegen ohnehin vielfältigen baulichen Anforderungen, z. B. hinsichtlich Nachhaltigkeit, Klimaschutz, Schallschutz, Brandschutz und Barrierefreiheit. Daher sollten ein nicht notwendiger Konstruktions- und Gestaltungsaufwand beispielsweise für teure Baumaterialien, Lufträume, großflächig verglaste Fassadenanteile, verglaste Panorama-Loggien oder aufwändige und pflegeintensive Fassaden, Aussichtsplattformen, große Raumhöhen u. ä. vermieden werden.

Mit der Schaffung neuer, nicht benötigter Flächen, die beim Bau und späteren Betrieb zusätzliche Emissionen verursachen, werden die Kommunen zudem ihrer Vorbildfunktion nicht gerecht, die ihnen das Landesklimaschutzgesetz zuweist. Sie ist der für 2040 angestrebten neutralen Treibhausgasbilanz für Rheinland-Pfalz nicht zuträglich und läuft dem Ziel des Landes, Flächen zu reduzieren, zuwider.

Angesichts des hohen Baubedarfs der Kommunen sind daher

  • die Maßstäbe für die Bauplanungen konsequent an einem konkret ermittelten
    Bedarf und an einem daraus entwickelten Nutzungskonzept sowie an wirtschaftlichen
    Planungs- und Kostenkennwerten auszurichten und
  • strenge Maßstäbe bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit
    von Bauvorhaben anzulegen.

Nur so können richtige Prioritäten gesetzt sowie Zuwendungsmittel sachgerecht verteilt und es kann sichergestellt werden, dass die Kommunen über die gesamte Nutzungsdauer finanziell in der Lage sind, ihre Gebäude zu unterhalten.

Die Bauverwaltung und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bieten bereits in der Frühphase Beratungen an. Die kommunalen Antragsteller sollten diese Angebote stärker nutzen und die Empfehlungen umsetzen.