Kommunalbericht 2017 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legt seinen 19. Kommunalbericht vor. Der diesjährige Bericht enthält neben Ausführungen zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände Beiträge, die die Ergebnisse überörtlicher Prüfungen zu ausgewählten Schwerpunktthemen zusammenfassen:
Personal- und Sachkosten von Kindertagesstätten,
wirtschaftlicher Betrieb von öffentlichen Musikschulen sowie
Validität kommunaler Finanzstatistiken.
Die Kommunalberichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Wahrnehmung ihrer Steuerungs- und Überwachungsfunktionen.
Bei seiner Berichterstattung zur kommunalen Haushaltslage stützt sich der Rechnungshof wegen der größeren Aktualität vorwiegend auf die Statistiken über die kassenmäßigen Ergebnisse der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) bis 2016, hinsichtlich der Angaben zum Haushaltsausgleich auf die Haushaltsplanung bis 2016. Zahlenabweichungen gegenüber dem letztjährigen Kommunalbericht beruhen auf Berichtigungen der Statistik. Daten des Bezirksverbands Pfalz sind grundsätzlich nur im Rahmen des Ländervergleichs berücksichtigt.
Alle verwendeten statistischen Angaben geben den Stand zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung des Kommunalberichts durch das Kollegium des Rechnungshofs wieder.
Im Interesse einer übersichtlichen Darstellung sind die Zahlen in den nachfolgenden Beiträgen regelmäßig gerundet. Hierdurch können Differenzen entstehen.
Die in Nr. 1 des Kommunalberichts ausgewiesenen einwohnerbezogenen Finanzdaten für 2016 beruhen auf Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2015, da Werte zum 30. Juni 2016 noch nicht vorlagen.
Die im Kommunalbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
Europarecht: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de,
Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html,
Landesrecht: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.
Soweit in den Beiträgen auf Kommunalberichte früherer Jahre hingewiesen wird, können diese in der Rubrik Kommunalberichte abgerufen werden.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsident Prof. Dr. Hannes Kopf, die Direktorinnen beim Rechnungshof Sylvia Schill und Dr. Elke Topp sowie die Direktoren beim Rechnungshof Hartmut Herle, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.