Kommunalbericht 2025, Nr. 1 - Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Jahre mit Finanzierungsüberschüssen schon wieder Vergangenheit -
Zusammenfassende Darstellung
Die rheinland-pfälzischen kommunalen Kassen schlossen 2024 wie bereits im Vorjahr defizitär ab. Es fehlten 625 Mio. € zum Ausgleich. Das war das zweithöchste Defizit in den letzten 15 Jahren.
958 Gemeinden und Gemeindeverbände (39 %) erwirtschafteten Fehlbeträge. 1.496 Gemeinden gelang der Kassenausgleich oder sie erzielten Überschüsse.
Die Deckungslücke entstand trotz erneut hoher Steuereinnahmen. Diese lagen mit 6.188 Mio. € um 224 Mio. € über dem Vorjahresniveau. Höhere Steuereinnahmen erlangten die Kommunen zuvor nur im Jahr 2022.
Bei den laufenden Zuweisungen verzeichneten die Kommunen 2024 ein kräftiges Einnahmeplus von 749 Mio. €. Mit 11.867 Mio. € waren solche Zuweisungen die bedeutendste Einnahmeart. Allerdings trugen hierzu auch die Einnahmen aus Kreis- und Verbandsgemeindeumlagen bei (3.206 Mio. €), womit sich die Kommunen insoweit selbst finanzierten.
Insgesamt erzielten die Kommunen Einnahmen von 20.836 Mio. €. Das waren 1.440 Mio. € mehr als 2023. Noch deutlicher erhöhten sich die Ausgaben. Sie stiegen um 1.512 Mio. € auf 21.461 Mio. €.
Ungebremst verlief der Anstieg der Personalausgaben. Mit 4.488 Mio. € hatten sie den höchsten Anteil an den kommunalen Ausgaben, dicht gefolgt von den Ausgaben für soziale Leistungen mit 4.466 Mio. €. Rechnerisch wurde die Hälfte der Einnahmen aus Steuern und laufenden Zuweisungen für Personal und Soziales aufgewandt.
Im zwölften Jahr in Folge stiegen die kommunalen Ausgaben für Sach- und Dienstleistungen, wie etwa für die Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden. Sie erreichten 3.510 Mio. €. Auf die kommunalen Investitionsausgaben (Sachinvestitionen) entfielen zuletzt 1.966 Mio. €.
Deutlich rückläufig verlief die Haushaltsverschuldung der Kommunen. Sie sank um 2.368 Mio. € auf 9.510 Mio. €. Das beruhte im Wesentlichen auf der Teilentschuldung bei den kommunalen Liquiditätskreditschulden durch das Land um 3 Mrd. €. Dennoch war die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Kommunen im Flächenländervergleich mit 2.307 € überdurchschnittlich (1.881 €). Unter Einbeziehung der Schulden der aus den Kernhaushalten ausgelagerten Einrichtungen und Unternehmen betrug die Gesamtverschuldung 18.273 Mio. €. Sie war mit 4.425 € je Einwohner geringer als der Durchschnittswert in den anderen Flächenländern (4.865 € je Einwohner).
Das beträchtliche Defizit trotz hoher Einnahmen lässt den Schluss zu, dass eine Haushaltskonsolidierung auch die Einbeziehung der Ausgaben erfordert. Das ist umso wichtiger, wenn sich die aktuell ungünstige Wirtschaftsentwicklung fortsetzt mit nachteiligen Auswirkungen auf die Höhe der Steuereinnahmen. Darauf deuten Finanzdaten für das erste Halbjahr 2025 mit einem kommunalen Kassendefizit von 1.566 Mio. € hin.
Die Gemeinden und Gemeindeverbände sind daher nach wie vor gehalten, ihre Haushalte strikt zu konsolidieren. Aufgrund der langfristigen Auswirkungen ist es insbesondere erforderlich, den stetigen Zuwachs der kommunalen Personalausstattung eingehender als bisher zu überprüfen. Eine Querschnittsprüfung des Rechnungshofs bei Kreisverwaltungen zeigte, dass durch Prozessoptimierungen Personal eingespart oder zumindest dessen weiterem Aufwuchs begegnet werden kann.
Die Konsolidierung kann aber nur unter Mitwirkung aller staatlicher Ebenen gelingen. Einen Beitrag hierzu leisten die zusätzliche Dotierung des kommunalen Finanzausgleichs um jeweils 300 Mio. € in den Jahren 2025 und 2026 sowie die Weiterleitung und Aufstockung von Bundesmitteln aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (insgesamt 3,5 Mrd. € innerhalb von zwölf Jahren).
Davon abgesehen hat der Bund insbesondere bei seiner Gesetzgebung für soziale Leistungen Optionen, die Kommunen zu entlasten.
Flankiert werden sollten die Bemühungen um eine Verbesserung der kommunalen Finanzlage durch eine Kommunalaufsicht, die dem kommunalen Haushaltsausgleichsgebot zur Durchsetzung verhilft und einer wieder steigenden Liquiditätskreditverschuldung entgegenwirkt. Aktuelle Veröffentlichungen des Ministeriums des Innern und für Sport als oberste Kommunalaufsichtsbehörde lassen jedoch befürchten, dass dies, wie in einem Großteil der Vorjahre, nicht stringent umgesetzt wird.
Dabei besteht, wie bereits im Kommunalbericht 2023 dargelegt, aufgrund der Teilentschuldung der Kommunen ein hohes Landesinteresse, einen erneuten Aufwuchs der Schulden als Folge von Finanzierungsdefiziten zu vermeiden.