Kommunalbericht 2018, Nr. 1 - Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände
- trotz deutlicher Finanzierungsüberschüsse kein Spielraum für zusätzliche Ausgaben -
Zusammenfassende Darstellung
Die Kassen der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände schlossen 2017 mit einem Überschuss von 431 Mio. € ab. Im Jahr zuvor bestand noch eine Deckungslücke von 15 Mio. €.
Das Ergebnis beruhte auf anhaltend hohen Einnahmen bei gleichzeitig moderaten Ausgabenzuwächsen. Die Einnahmen der Kommunen stiegen gegenüber 2016 um 732 Mio. € (5,3 %) auf 14,4 Mrd. €. Dazu trugen um 322 Mio. € (7,7 %) höhere Steuereinnahmen sowie ein Anstieg der laufenden Landeszuweisungen um 236 Mio. € (5,5 %) bei.
Die Ausgaben nahmen im Vorjahresvergleich um 285 Mio. € (2,1 %) auf 14,0 Mrd. € zu. Sie wuchsen damit geringer als die Einnahmen. Die Sozialausgaben stagnierten mit 3,1 Mrd. € nahezu auf dem Vorjahresniveau, nachdem sie 2016 noch um 12 % gestiegen waren. Die Leistungen für Asylbewerber gingen deutlich um 123 Mio. € zurück. Ansonsten wären um 4,5 % höhere Sozialausgaben angefallen. Für Personal gaben die Kommunen mit 3,0 Mrd. € insgesamt 2,9 % mehr aus als 2016. Die Investitionen verbesserten sich deutlich um 8,0 % auf über 1,0 Mrd. €.
Erstmals seit Jahren wurde 2017 die Gesamtverschuldung zurückgeführt. Mit 12,3 Mrd. € fiel der Schuldenstand um 239 Mio. € (- 1,9 %) geringer aus als zum Jahresende 2016. Dennoch war die Pro-Kopf-Verschuldung mit 3.107 € weiterhin fast doppelt so hoch wie der Länderdurchschnitt. Von außergewöhnlich hohen Schulden sind insbesondere einige kreisfreie Städte und Landkreise betroffen. Das hat dazu geführt, dass 2016 im bundesweiten Ranking der Pro-Kopf-Verschuldung fünf Städte und vier Landkreise aus Rheinland-Pfalz jeweils zu den zehn am höchsten verschuldeten Gebietskörperschaften gehörten.
Der hohe Kassenüberschuss ist zwar erfreulich, ändert aber nichts an der Notwendigkeit verstärkter Konsolidierungsanstrengungen. Es darf nicht übersehen werden, dass im vergangenen Jahr fast ein Drittel der Gemeinden und Gemeindeverbände defizitär abschloss. Zudem berücksichtigt der Überschuss noch keine Tilgungen. Diese sind jedoch im Hinblick auf die hohe Verschuldung dringend erforderlich, um das Risiko von Zinsänderungen einzuschränken. Selbst wenn Liquiditätskredite längerfristig mit dem gleichen Betrag wie 2017 getilgt werden könnten (211 Mio. €), würde es rechnerisch 30 Jahre dauern, bis die Verschuldung von 6,4 Mrd. € an Liquiditätskrediten abgetragen ist. Der Rechnungshof hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, entsprechend dem Vorbild von sieben anderen Flächenländern eine Genehmigungspflicht für den in den Haushaltssatzungen ausgewiesenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite einzuführen1. Damit könnte die Wirkung der traditionellen kommunalen „Schuldenbremse“, des gesetzlichen Haushaltsausgleichsgebots, verstärkt und somit effektiver einem erneuten Aufwuchs der Verschuldung entgegengesteuert werden. Die rechtswidrige Nutzung von Liquiditätskrediten zur dauerhaften Finanzierung unausgeglichener Haushalte sollte nicht mehr toleriert werden.
Die Konjunktur- und Steuerprognosen lassen erwarten, dass auch 2018 hohe Einnahmenüberschüsse erzielt werden. Dazu tragen auch die Zuweisungen des Landes im kommunalen Finanzausgleich bei, die nach der Haushaltsplanung für 2018 um 176 Mio. € (+ 7 %) höher ausfallen als 2017. Unsicherheiten bestehen bei der weiteren Entwicklung der Ausgaben für soziale Leistungen. Es bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung des Leistungsrechts für behinderte Menschen durch das Bundesteilhabegesetz und die landesrechtlichen Regelungen zur Kostenträgerschaft für diese Leistungen zu Mehrbelastungen der Kommunen führen.
1Diese Genehmigungspflicht wurde in Rheinland-Pfalz 1991 abgeschafft.