Jahresbericht 2023, Nr. 15 - Errichtung und Betrieb der Landesimpfzentren

- künftig bessere Bedarfsplanung und Ausgabensteuerung geboten -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Landkreise und kreisfreie Städte betrieben während der Corona-Pandemie einzeln oder gemeinsam nach Aufforderung des Landes bis zu 32 Landesimpfzentren. Wirt­schaftlichkeitsaspekte und die zunehmende Versorgung im ärztlichen Regelsystem wurden bei der Bedarfsplanung nicht hinreichend berücksichtigt.

In interkommunaler Zusammenarbeit betriebene Landesimpfzentren hätten - auf Ba­sis der Struktur der Gesundheitsämter - rechnerische Wirtschaftlichkeitsvorteile von 8,5 Mio. € eröffnet.

In der Anlauf- und Auslaufphase war die Kapazität an Landesimpfzentren zu hoch; eine stufenweise Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebsetzung der Landesimpfzentren fand - anders als in anderen Ländern - nicht statt. Ihre Einrichtung an zentralen Orten war nicht geprüft worden.

Eine rechtssichere Aufgabenübertragung zwischen Land und Kommunen fehlte.

Verbindliche Rahmenvorgaben zur Organisation und Wirtschaftlichkeitsanreize für die Kommunen lagen nicht vor.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) in künftige Bedarfs- und Standortplanungen verstärkt Wirtschaftlichkeitsaspekte einzubeziehen und dabei die Versorgung im Regelsystem zu berücksichtigen sowie die Heranziehung der Kreisverwaltungen als untere Gesundheitsbehörden zu prüfen,

b) für Anlauf- und Auslaufphasen die stufenweise Inbetriebnahme bzw. Außerbetriebsetzung von Landesimpfzentren und ihre Einrichtung an zentralen Orten zu prüfen,

c) verbindliche Rahmenvorgaben zur Organisation zu setzen, zur Sicherstellung der Wirtschaftlichkeit verstärkt Kennzahlen heranzuziehen und die Vergütungen für ärztliche Leistungen nachvollziehbar zu bemessen.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) die Rechtsbeziehung zwischen Land und den die Landesimpfzentren betreibenden Kommunen künftig rechtssicher zu regeln,

b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstabe a zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/6307 S. 23):

"Zu Ziffer 3.2 a) und Ziffer 3.2 b) i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Am 20. und 21. März 2023 fand ein Workshop des Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) mit Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise statt. Hierbei wurden unter anderem die Einbindung der Gesundheitsämter, Wirtschaftlichkeitsaspekte und die rechtliche Ausgestaltung von ggf. vorzuhaltenden ergänzenden staatlichen Impfangeboten diskutiert. Über die Auswertung und Ergebnisse des Workshops wird im weiteren Entlastungsverfahren berichtet."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/7526 S. 12):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass das zuständige Ministerium zugesagt hat,

a) bei der Erstellung künftiger Konzepte die Notwendigkeit der durchgängig gleich hohen Aufrechterhaltung des staatlichen Impfangebots an zentralen Orten bei interkommunaler Zusammenarbeit zu überprüfen,

b) weitere Kennzahlen zu ermitteln und die Erkenntnisse einer künftigen Konzeption zugrunde zu legen,

c) bei künftigen Verhandlungen mit der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz darauf zu achten, bereits bekannte Ergebnisse der Verhandlungen anderer Länder in die Betrachtung einzubeziehen.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Ergebnisse des Workshops des zuständigen Ministeriums mit Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise zu den Themen Einbindung der Gesundheitsämter, Wirtschaftlichkeitsaspekte und die rechtliche Ausgestaltung von ggf. vorzuhaltenden staatlichen Impfangeboten zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2023 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/8603 S. 17):

"Im März 2023 hat ein Workshop unter Beteiligung der Landkreise stattgefunden, in dem Prüfungsfeststellungen des Rechnungshofs und mögliche Lösungen für eventuelle zukünftige staatliche Impfangebote erörtert wurden. Das Protokoll aus diesem Workshop sowie die Kostenermittlung auf Impfzentrumsebene wurde dem Rechnungshof übersandt. Es ist beabsichtigt, den Prozess fortzusetzen."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "die Schlussfolgerungen aus den Ergebnissen des Workshops des zuständigen Ministeriums mit Vertreterinnen und Vertretern der Landkreise zu den Themen Einbindung der Gesundheitsämter, Wirtschaftlichkeitsaspekte und rechtliche Ausgestaltung von ggf. vorzuhaltenden staatlichen Impfangeboten" möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/10344 S. 20)."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2024 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/11584 S. 40):

"Im Workshop wurde die Grundidee erarbeitet, aus Anreiz- und Vereinfachungsgründen eine Kostenerstattung zu pauschalieren. Dies wird von der Landesregierung geteilt. Eine Pauschale lässt sich jedoch nicht abstrakt vorher definieren. Vielmehr muss eine Pauschalierung in der konkreten Situation vorgenommen werden und den tatsächlichen Aufwand, die Eilbedürftigkeit, die Verfügbarkeit nichtstaatlicher Impfangebote und die Zielgruppen einkalkulieren. Eine jährliche Bereitstellungspauschale unabhängig vom tatsächlichen Impfgeschehen wird von der Landesregierung nicht angestrebt.
Dies vorweg wird im Folgenden über die angesprochenen Punkte des Workshops für eventuelle zukünftige staatliche Impfangebote berichtet:

  • Rechtliche Rahmenbedingungen:
    Im Landesgesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGdG) ist geregelt, dass es u. a. zu den gesetzlichen Aufgaben der Gesundheitsämter gehört, Schutzimpfungen z. B. im Rahmen einer Pandemie zu veranlassen. In erster Linie werden Impfleistungen für die Bevölkerung durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in der Regelversorgung erbracht. Impfungen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst sind somit grundsätzlich subsidiär.
     
  • Wirtschaftliche Aspekte:
    Die Annahmen beruhen auf den während der Corona-Pandemie gemachten Erfahrungen. Diese können je nach Ausgestaltung einer künftigen Pandemie oder gesundheitlichen Krisensituation zugrunde gelegt werden.
     
  • Monetäre Aspekte:
    Aus den Erfahrungen der Impfkampagne stellten sich deutlich zwei Kostentreiber dar. Zum einen die Raumkosten, zum anderen die Kosten für die Bewachung der Impfzentren. Künftig sollen bei einer möglichen gesundheitlichen Krisensituation eventuell erforderliche Impfzentren auf Ebene der Landkreise als zuständige untere Gesundheitsbehörde in mietfreien kommunalen Räumlichkeiten eingerichtet werden. Eine möglicherweise erforderliche Bewachung sollte grundsätzlich mithilfe einer Videoüberwachungsanlage erfolgen. Bei Bedarf wäre eventuell eine Absprache mit den örtlichen Polizeidienststellen erforderlich.
     
  • Nichtmonetäre Aspekte:
    Die politisch Verantwortlichen vor Ort waren bestrebt, für ihre Bevölkerung ein Impfangebot vorzuhalten. Diese Erwartung wird auch künftig zu beachten sein. Eine kommunale Zusammenarbeit wurde angeregt und befürwortet. Dies erfolgt bilateral zwischen den jeweiligen Kommunen auf freiwilliger Basis.

Aus Sicht der Landesregierung wird der Berichtspunkt als abgeschlossen und zukunftsgerichtet betrachtet."