Jahresbericht 2019, Nr. 16 - Förderung des Ausbaus des Verkehrslandeplatzes Speyer

- unterlassene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Vergaberechtsverstöße, Mängel in der Abwicklung des Förderverfahrens -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung lag der Planung zum Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer und der Entscheidung über die Förderung des Vorhabens nicht zugrunde. Erfolgskontrollen unterblieben.

Die Zuschüsse des Landes wurden für den Zweckbindungszeitraum nicht dinglich gesichert.

Bestimmungen des Vergaberechts blieben unbeachtet. Beispielsweise wurden Bau- und Dienstleistungen im Wert von 2,5 Mio. € nicht EU-weit ausgeschrieben. Bei national vergebenen Aufträgen im Wert von 2,8 Mio. € war die Binnenmarktrelevanz nicht geprüft worden. Die Vergabe von Bau- und Planungsleistungen an einen Generalunternehmer war nicht zulässig.

Die Förderung eines Projektsteuerungshonorars von mehr als 0,5 Mio. € war insbesondere aus baufachlichen Gründen nicht erforderlich.

Die Abwicklung des Förderverfahrens durch die Investitions- und Strukturbank wies Mängel auf. So wurden Ausgaben von mehr als 1 Mio. € mit Fördermitteln des Landes unzulässig vorfinanziert. Darüber hinaus kam es zu erheblichen Überzahlungen.