Jahresbericht 2023, Nr. 3 - Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung
- für einen krisenfesten Haushalt: Schulden tilgen, Zinsrisiken begrenzen -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die in der Verfassung verankerte Schuldenregel schreibt seit dem Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vor. Die Haushaltsrechnung 2021 wies diesen mit einer strukturellen Netto-Tilgung von 17 Mio. € nach.
Der Finanzierungsüberschuss von 2.297 Mio. € resultierte überwiegend aus Steuermehreinnahmen. Er wurde zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt in Höhe von 1.494 Mio. € und zur Aufstockung von Rücklagen um 802 Mio. € verwendet. Den Großteil der Tilgungen schrieb die Schuldenregel vor. Denn konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen müssen für Tilgungen verwendet werden. Mit dem verfügbaren Teil des Überschusses stockte das Land weit überwiegend Rücklagen auf, statt Schulden zu tilgen.
Der Schuldenstand des Landes verringerte sich um 1,5 Mrd. € auf 31,2 Mrd. €. Die 2020 unter Berufung auf die durch die Corona-Pandemie verursachte Notsituation aufgenommenen Kredite von 169 Mio. € wurden getilgt. Die Pro-Kopf-Verschuldung von Rheinland-Pfalz lag mit 6.985 € dennoch um 17 % über dem Länderdurchschnitt.
In der laufenden Rechnung überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um 4,6 Mrd. €. Für Investitionen gab das Land 1,1 Mrd. € aus. Der Anteil der Investitionen an den Ausgaben des Kernhaushalts blieb mit 5,5 % um vier Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden aus Überschüssen überwiegend Rücklagen gebildet, statt Schulden zu tilgen. Der Finanzierungsüberschuss betrug nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 1.188 Mio. €. Davon wurden per saldo 988 Mio. € zur Aufstockung von Rücklagen und 200 Mio. € zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt verwendet. Die strukturelle Netto-Tilgung betrug 246 Mio. €.
Der nach den geplanten Entnahmen für kommunale Zwecke verbleibende Bestand der Haushaltssicherungsrücklage von 1,7 Mrd. € sollte auch zur Tilgung von Krediten genutzt werden. Beispielsweise könnte der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung vollständig entschuldet werden. Schon aufgrund des hohen Rücklagenbestandes sollte auf kreditfinanzierte Rücklagenzuführungen verzichtet werden.
Möglichkeiten, die konsumtiven Ausgaben zu begrenzen und die geplanten Netto-Kreditaufnahmen im Haushaltsvollzug zu verringern, sollten konsequent genutzt werden.