Jahresbericht 2023, Nr. 3 - Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung

- für einen krisenfesten Haushalt: Schulden tilgen, Zinsrisiken begrenzen -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die in der Verfassung verankerte Schuldenregel schreibt seit dem Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vor. Die Haushaltsrechnung 2021 wies diesen mit einer strukturellen Netto-Tilgung von 17 Mio. € nach.

Der Finanzierungsüberschuss von 2.297 Mio. € resultierte überwiegend aus Steuer­mehreinnahmen. Er wurde zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt in Höhe von 1.494 Mio. € und zur Aufstockung von Rücklagen um 802 Mio. € verwendet. Den Großteil der Tilgungen schrieb die Schuldenregel vor. Denn konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen müssen für Tilgungen verwendet werden. Mit dem verfügba­ren Teil des Überschusses stockte das Land weit überwiegend Rücklagen auf, statt Schulden zu tilgen.

Der Schuldenstand des Landes verringerte sich um 1,5 Mrd. € auf 31,2 Mrd. €. Die 2020 unter Berufung auf die durch die Corona-Pandemie verursachte Notsituation aufgenommenen Kredite von 169 Mio. € wurden getilgt. Die Pro-Kopf-Verschuldung von Rheinland-Pfalz lag mit 6.985 € dennoch um 17 % über dem Länderdurch­schnitt.

In der laufenden Rechnung überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um 4,6 Mrd. €. Für Investitionen gab das Land 1,1 Mrd. € aus. Der Anteil der Investitionen an den Ausgaben des Kernhaushalts blieb mit 5,5 % um vier Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer.

Im Haushaltsjahr 2022 wurden aus Überschüssen überwiegend Rücklagen gebildet, statt Schulden zu tilgen. Der Finanzierungsüberschuss betrug nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 1.188 Mio. €. Davon wurden per saldo 988 Mio. € zur Aufsto­ckung von Rücklagen und 200 Mio. € zur Netto-Tilgung von Schulden am Kredit­markt verwendet. Die strukturelle Netto-Tilgung betrug 246 Mio. €.

Der nach den geplanten Entnahmen für kommunale Zwecke verbleibende Bestand der Haushaltssicherungsrücklage von 1,7 Mrd. € sollte auch zur Tilgung von Kredi­ten genutzt werden. Beispielsweise könnte der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung vollständig entschuldet werden. Schon aufgrund des hohen Rückla­genbestandes sollte auf kreditfinanzierte Rücklagenzuführungen verzichtet werden.

Möglichkeiten, die konsumtiven Ausgaben zu begrenzen und die geplanten Netto-Kreditaufnahmen im Haushaltsvollzug zu verringern, sollten konsequent genutzt werden.