Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Einsatz der Informationstechnik
Die IT-Mindestanforderungen beschreiben die Leitlinien und gemeinsamen Maßstäbe für IT-Prüfungen.
In den IT-Mindestanforderungen benennen die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder die grundlegenden Voraussetzungen und Anforderungen für den IT-Einsatz in der Bundes- und den Landesverwaltungen. Die Kommunen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die den Prüfungsrechten der Rechnungshöfe unterliegen, sollten die IT-Mindestanforderungen entsprechend anwenden.
Die IT-Mindestanforderungen basieren auf den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe und schaffen gemeinsame, transparente Prüfungsmaßstäbe.
Sie enthalten grundlegende Anforderungen zu Wirtschaftlichkeit, Ordnungsmäßigkeit und Informationssicherheit. Es folgen Anforderungen zu den übergreifenden Themen IT-Strategie und Organisation sowie zu ausgewählten Einzelthemen, die sowohl die strategische als auch die operative Ebene betreffen. Den Abschluss bilden Ausführungen zu IT-Projekten.