Jahresbericht 2024, Nr. 16 - Ausgewählte Bereiche des Landeskrankenhauses

- Überschreitung des Kernversorgungsauftrags, Medizinisches Versorgungszentrum unwirtschaftlich, fehlende Abrechnungen und unzureichendes Controlling -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Das Landeskrankenhaus erweiterte seine ursprünglich rein psychiatrische und neurologische Ausrichtung deutlich. Zudem betrieb es ein Medizinisches Versorgungszentrum in privatrechtlicher Form, das ebenfalls ambulante Praxen außerhalb des originären Aufgabenbereichs des Landeskrankenhauses unterhielt. Aufgaben wurden ohne Rechtsgrundlage wahrgenommen. Eine konsistente Strategie des Landes hinsichtlich der Aufgaben und Schwerpunkte des Landeskrankenhauses war nicht erkennbar.

Das Medizinische Versorgungszentrum sowie seine Vorgängergesellschaften erwirtschafteten seit ihrer Gründung Verluste von insgesamt über 2,6 Mio. €. Daneben führte das Landeskrankenhaus dessen Kapitalrücklage über 3,6 Mio. € zu, verzichtete auf Forderungen in Höhe von 0,8 Mio. € und erbrachte Leistungen, die dem Medizinischen Versorgungszentrum nicht in Rechnung gestellt wurden.

Die Gesellschafterversammlung des Medizinischen Versorgungszentrums wurde über den Erwerb von Kassenzulassungen sowie die Zu- und Verkäufe von Praxen überwiegend erst im Nachgang informiert.

Die Wirtschaftspläne des Medizinischen Versorgungszentrums wiesen nicht die im Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Inhalte auf und waren unrealistisch.

Für die Sparte Heimbereich Fördern | Wohnen | Pflegen * Gemeindepsychiatrie gab es kein aussagekräftiges, von den Sparten Krankenhaus und Maßregelvollzug getrenntes Berichtswesen. Daher konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion nicht gerecht werden.

Das Landeskrankenhaus hatte die Geschäftsbesorgung für ein Kreiskrankenhaus übernommen, ohne seine Ansprüche vertragsgemäß abzurechnen.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) den Weg einer konsolidierenden Konzentration auf den Kernversorgungsauftrag fortzusetzen,

b) die Ergebnisse der Angebote des Bereichs Fördern | Wohnen | Pflegen * Gemeindepsychiatrie separat von den Krankenhausleistungen und den Leistungen des Maßregelvollzugs darzustellen (Spartenrechnung),

c) die vertraglichen Regelungen zur Abrechnung mit der Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH einzuhalten und Jahresabrechnungen zu erstellen,

d) für die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH erbrachten Leistungen im Bereich des Qualitätsmanagements zu ermitteln und geltend zu machen,

e) Aufgabenübertragungen abzuwarten, ehe Strukturen aufgebaut und Leistungen am Markt angeboten werden,

f) vor dem Erwerb von Praxen und Kassenzulassungen durch das MVZ sowohl eine fundierte Praxiswertermittlung als auch einen Businessplan mit einer mittelfristigen Finanzplanung zu erstellen,

g) Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor dem Erwerb und vor der Veräußerung/Abgabe von Praxen und Kassenzulassungen einzuholen,

h) die Wirtschaftsplanung entsprechend den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags des MVZ auszuweisen und Regelungen zur Einbindung der Gesellschafterversammlung bei Abweichungen vom Wirtschaftsplan zu treffen,

i) Liquiditätsausstattungsvereinbarungen einzuhalten,

j) den Leistungsaustausch zwischen dem Landeskrankenhaus und dem MVZ vertraglich abzusichern, zu dokumentieren, zu bewerten und zu verrechnen,

k) den Nutzen des MVZ für das Landeskrankenhaus und seine Weiterführung in dieser Form kritisch zu hinterfragen.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a und k zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/9553 S. 25):

"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Der Aufsichtsrat des Landeskrankenhauses (AöR) hat in seiner Sitzung im März 2023 das von der Geschäftsführung entwickelte und vorgeschlagene Konsolidierungspapier betreffend das Landeskrankenhaus (AöR) beschlossen, das für einen Zeitraum von fünf Jahren gelten soll. Das Konsolidierungspapier wurde dem Rechnungshof noch während der laufenden Prüfung zur Verfügung gestellt; es beinhaltet im Wesentlichen das Ziel, sich künftig intensiver auf das ursprüngliche Kerngeschäft der Psychiatrie und der Neurologie zu konzentrieren. Die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen erfolgt in einem systematischen Prozess, der nach der sog. OKR2-Methode bearbeitet wird. Der Prozess startete im vierten Quartal 2023 mit den folgenden Arbeitspaketen:
- Ein systematisches Multi-Projektmanagement inkl. einheitlichen PM-Standards ist implementiert und wird gelebt.
- Wir kennen die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden und haben Maßnahmen zur Erhöhung der Kundenzufriedenheit ergriffen.
- Wir messen einheitlich den Erfolg unserer Patientenbehandlung (z. B. CGI3).
- Wir verfügen über ein Kostenträger-Relationship-Management.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 k):
Die Gesellschafterversammlung der conMedico MVZ gGmbH hat in ihrer Sitzung im Dezember 2023 das von der Geschäftsführung entwickelte und vorgeschlagene Konsolidierungspapier betreffend die conMedico MVZ gGmbH beschlossen, das für einen Zeitraum von drei Jahren gelten soll. Das Konsolidierungspapier wurde dem Rechnungshof zur Verfügung gestellt; es beinhaltet im Wesentlichen das Ziel einer umfassenden Neubewertung des bisherigen Leistungsangebots und der Prozesse innerhalb der conMedico MVZ gGmbH, besonders aber auch an den Schnittstellen zu den Einrichtungen des Landeskrankenhauses (AöR) im Sinne einer engen Anbindung an die strategische Entwicklung des Landeskrankenhauses (AöR). Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt ebenfalls in einem systematischen Prozess nach der OKR-Methode (vgl. zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a)), der in Kürze starten wird.

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2 Objectives and Key results.
3 Clinical Global Impression."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/10344 S. 11):

"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) das Landeskrankenhaus eine Spartenrechnung etablieren wird,
b) die Geschäftsbesorgung für die Kreiskrankenhaus St. Franziskus Saarburg GmbH aufgegeben wurde und soweit möglich Spitzabrechnungen für die in der Vergangenheit erbrachten Leistungen erstellt wurden,
c) zukünftig darauf geachtet wird, dass Aufgaben zunächst per Rechtsverordnung übertragen werden, bevor Strukturen aufgebaut und Leistungen am Markt angeboten werden, und für den Fall, dass die Leistungsfelder der Allgemeinmedizin und der Anästhesie im MVZ weitergeführt werden, eine Anpassung der Rechtsverordnung angestoßen wird,
d) vor dem Erwerb von Arztpraxen durch das MVZ eine Praxisbewertung durch ein externes Gutachten durchgeführt und ein Businessplan erstellt wird,
e) nach dem Gesellschaftsvertrag notwendige Beschlüsse der Gesellschafterversammlung vor dem Erwerb und vor der Veräußerung/Abgabe von Arztpraxen und Kassenzulassungen eingeholt werden,
f) die Wirtschaftsplanung entsprechend den Vorgaben des Gesellschaftsvertrags des MVZ ausgewiesen und Regelungen zur Einbindung der Gesellschafterversammlung bei Abweichungen vom Wirtschaftsplan getroffen werden,
g) die Liquiditätsausstattungsvereinbarung eingehalten wird,
h) der Leistungsaustausch zwischen dem Landeskrankenhaus und dem MVZ vertraglich abgesichert, dokumentiert, bewertet und verrechnet wird.

Die Landesregierung wird aufgefordert, über die Zielerreichung der Konsolidierung des Landeskrankenhauses und des Medizinischen Versorgungszentrums zu berichten:"

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2024 gefasst.