Jahresbericht 2025 - Wesentliche Prüfungsergebnisse
Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2023
Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung
- keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2023 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein könnten,
keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.
Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2023
Die Haushaltsrechnung 2023 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von 990 Mio. € ab. Dieser wurde zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt in Höhe von 200 Mio. € verwendet. Weiterhin wurden den Rücklagen per saldo 790 Mio. € zugeführt.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die bereinigten Einnahmen insbesondere aufgrund höherer Steuereinnahmen und Zuweisungen um 2,2 % auf 22,2 Mrd. € und die bereinigten Ausgaben um 3,3 % auf 21,2 Mrd. €.
Die Ausgabereste - brutto - erhöhten sich gegenüber 2022 um 958 Mio. € auf 4,3 Mrd. €. Seit 2014 haben sich diese fast vervierfacht. Die stetig steigenden Ausgabereste beeinträchtigen die Transparenz des Haushalts und stellen Risiken für den Haushaltsvollzug dar.
Die Bruttokreditaufnahmen von insgesamt 5,6 Mrd. € für den Landeshaushalt - einschließlich Umschuldungen - und für die Betriebshaushalte hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen.
Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung
- hoher Schuldenanstieg, Rücklagen zur Tilgung nutzen -
Die in der Landesverfassung verankerte Schuldenregel schreibt seit 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vor. Den Ausgleich wies die Haushaltsrechnung 2023 mit einer strukturellen Netto-Tilgung von 210 Mio. € nach.
Der Finanzierungsüberschuss von 990 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus geringeren Personalausgaben als geplant. Er wurde weit überwiegend zur Aufstockung von Rücklagen um 790 Mio. € verwendet. Am Kreditmarkt wurden Schulden von 200 Mio. € getilgt.
Der Schuldenstand des Landes verringerte sich um 206 Mio. € auf 30,8 Mrd. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung von Rheinland-Pfalz lag mit 6.303 € um 9,4 % über dem Länderdurchschnitt.
In der laufenden Rechnung überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um 1,6 Mrd. €. Das Land investierte 1,1 Mrd. €. Der Anteil der Investitionen an den Ausgaben des Kernhaushalts blieb mit 5,3 % um 5,7 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer.
Die Verschuldung des Landes stieg 2024 nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis um 2,2 Mrd. € (+7 %). Dies ist vor allem auf die Übernahme kommunaler Liquiditätskredite in Höhe von 3,0 Mrd. € zurückzuführen.
Im Jahr 2024 betrug der Finanzierungsüberschuss 1,1 Mrd. €. Damit wurden die Rücklagen um 317 Mio. € aufgestockt und Schulden am Kreditmarkt in Höhe von netto 791 Mio. € getilgt. Der Großteil der Tilgungen erfolgte aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben. Der verfügbare Teil des Überschusses wurde weit überwiegend zur Rücklagenbildung genutzt. Die freiwillige, strukturelle Netto-Tilgung betrug 22 Mio. €.
Die Mittel der Haushaltssicherungsrücklage von 3,9 Mrd. € Ende 2024 sollten vor dem Hintergrund der gestiegenen Schulden insbesondere zur Tilgung von Krediten genutzt werden.
Nr. 4 Organisation, Wirtschaftlichkeit und Aufgabenwahrnehmung der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz
- Erfüllung der Lehrverpflichtung der Dozierenden nicht sichergestellt, Ausführungsbestimmungen der Hochschule teilweise rechtswidrig, Wohnpauschale seit 2013 nicht angepasst -
Die Ausführungsbestimmungen, die die Hochschule zur Landesverordnung über die Lehrverpflichtung und die sonstigen dienstlichen Aufgaben der Dozierenden erlassen hatte, waren teilweise rechtswidrig. Es war nicht sichergestellt, dass Tätigkeiten der Dozierenden nur im zulässigen Umfang auf die Lehrverpflichtung angerechnet wurden und die Dozierenden die Arbeitszeiten vollständig und nach einheitlichen Maßstäben erfassten. Dadurch konnte nicht nachvollzogen werden, ob die Dozierenden ihre Gesamt-Jahresarbeitszeit erbracht hatten.
Die Nachweise über erbrachte Lehrveranstaltungsstunden waren unvollständig und teilweise fehlerhaft. Sie waren als Grundlage für die vom Ministerium des Innern und für Sport wahrzunehmende Aufsicht nicht geeignet.
Im Jahr 2022 waren nach einer analytischen Personalbedarfsermittlung für Schieß- und Einsatztrainings 8,3 Kräfte mehr eingesetzt als erforderlich. Dies entspricht Personalkosten von 812.400 €.
Bis zu 25 % der Polizistinnen und Polizisten bestanden die Kontrollübungen, die zwingende Voraussetzung zum Führen von Schusswaffen sind, nicht. Die Hochschule führte im Falle eines wiederholten Nichtbestehens der Übungen keine Intensivbeschulungen durch. Bei den Anmeldungen zu den Kontrollübungen wurde nicht erfasst, ob es sich um Wiederholende handelte.
Für Fortbildungsveranstaltungen für kommunale Vollzugsbedienstete fehlten eine schriftliche Vereinbarung zur Aufgaben- und Kostenverteilung sowie eine Kostenkalkulation.
In den Jahren 2018 bis 2022 waren bei der Hochschule bis zu 62 Stellen weniger veranschlagt, als für das eingesetzte Personal erforderlich waren. Ihr wurden deshalb Stellen aus anderen Kapiteln desselben Einzelplans zugewiesen. Dies verstieß gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit und erschwerte die parlamentarische Kontrolle.
Die Wohnpauschale, die die Anwärterinnen und Anwärter für die Zimmer entrichteten, war seit 2013 nicht angepasst worden. Bei der Berechnung des Betriebskostenanteils waren umlagefähige Kosten und erhebliche Preissteigerungen nicht berücksichtigt worden.
Nr. 5 Landesarchäologie
- fehlende einheitliche Vorgaben für die Außenstellen, Mängel bei der Dokumentation und Ausleihe archäologischer Fundstücke -
Die Direktion Landesarchäologie berücksichtigte bei der Heranziehung von Vorhabenträgern zur Erstattung der Kosten von erdgeschichtlichen oder archäologischen Maßnahmen nicht alle maßgeblichen Kosten. Vorhabenträger wurden von den Außenstellen nicht immer gleichbehandelt. Es war nicht sichergestellt, dass diese nur zur Kostenerstattung herangezogen wurden, wenn die Vorhabenkosten 500.000 € überstiegen.
Die Dokumentation der Annahme und die Inventarisierung von archäologischen und erdgeschichtlichen Funden waren uneinheitlich und erfolgten nicht mithilfe eines landesweit eingesetzten IT-Verfahrens. Einheitliche Vorgaben hierzu gab es nicht.
Für die Ausleihe von Fundstücken fehlten teilweise schriftliche Verträge. Deren Verbleib und die Rückgabe waren vielfach nicht dokumentiert. Nicht in allen Fällen lag ein Nachweis über die Versicherung der Leihgaben vor.
Bei der Förderung der Landessammlung für Naturkunde beim Naturhistorischen Museum der Stadt Mainz war nicht sichergestellt, dass nur Zwecke gefördert werden, deren Kosten vom Land zu tragen waren. Die Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz prüfte die Verwendungsnachweise nicht ordnungsgemäß. Prüfvermerke fehlten. Erstattungsansprüche blieben ungeprüft.
Für angemietete Liegenschaften wurden von 2010 bis 2023 100.000 € zu viel gezahlt.
Nr. 6 Geschäftsstellen bei den Finanzämtern
- erhebliche Einsparpotenziale und Mängel bei der Führung der Personalakten -
In den Geschäftsstellen der Finanzämter können durch die Optimierung und Digitalisierung von Arbeitsabläufen, den Verzicht auf Aufgaben und einen bedarfsgerechten Personaleinsatz bis zu 77 Vollzeitäquivalente eingespart oder für andere Aufgaben eingesetzt werden. Dies entspricht Personalkosten von jährlich bis zu 6,6 Mio. €.
Der arbeitstägliche Belegtransport zwischen dem Landesamt für Steuern in Koblenz und den Finanzämtern durch eigenes Personal und mit Dienstkraftfahrzeugen des Landesamtes war nicht wirtschaftlich. Durch Postversand können jährlich 273.000 € eingespart werden. Wird die steuerliche Ausgangspost der Finanzämter zentral beim Landesamt ausgedruckt und versandt, sind weitere 240.000 € jährlich einsparbar.
Die Führung der Personalakten wies Mängel auf. Insbesondere enthielten Akten unzulässig personenbezogene Daten Dritter, waren Gesundheitszeugnisse nicht immer verschlossen und versiegelt abgelegt und wurden formale Anforderungen nicht beachtet.
Der Einsatz von Steuerbeamtinnen und -beamten in den Geschäftsstellen war nicht zweckmäßig. Er verursachte erhöhten Aufwand für die Einarbeitung und entzog dem Kernbereich der Steuerverwaltung dort benötigtes Personal.
Nr. 7 Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
- rechtliche Vorgaben bei Einstellungs- und Beförderungsverfahren teilweise nicht beachtet, Mängel bei der Anwendung des Tarifrechts -
Die Einstellungsverfahren beim Ministerium wiesen Defizite auf:
- Bei der Ausschreibung von Stellen ging das Ministerium nicht einheitlich vor. Während Stellen in den Fachabteilungen regelmäßig ausgeschrieben wurden, war nicht nachvollziehbar, warum die Ausschreibung von Stellen im Leitungsstab des Ministeriums in mehreren Fällen unterblieb.
- Die Stellenausschreibungen unterschieden nicht immer hinreichend zwischen zwingenden und fakultativen Anforderungsmerkmalen.
- Die Durchführung der Stellenbesetzungsverfahren und die Dokumentation der Auswahlentscheidungen genügten überwiegend nicht den rechtlichen Anforderungen.
- Der Beurteilung des Leistungsstands der Bewerberinnen und Bewerber lagen nicht immer aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zugrunde. Es war auch nicht erkennbar, welches Gewicht Beurteilungen oder Arbeitszeugnissen bei der Auswahlentscheidung zukam.
Regelbeurteilungen als Grundlage für die Entscheidungen über Beförderungen wurden nicht erstellt. In den Anlassbeurteilungen für die jährlichen Beförderungsverfahren erreichten bis zu 96 % der Beurteilten die zweithöchste Bewertungsstufe. Die Binnendifferenzierungen entsprachen nicht den Vorgaben der Rechtsprechung. Die Beurteilungen waren damit nicht hinreichend differenziert und als Auswahlinstrument für die Vergabe von Beförderungsstellen nicht geeignet.
Bei der Neueinstellung von Tarifbeschäftigten und bei Höhergruppierungen fehlten in nahezu allen Verfahren die erforderlichen Arbeitsplatzbeschreibungen. Es war daher nicht erkennbar, ob die Voraussetzungen für die vorgenommenen Eingruppierungen vorlagen. Die Stufenzuordnungen entsprachen teilweise nicht den tariflichen Vorgaben.
Tarifbeschäftigte wurden bis 2020 in die jährlichen Beförderungsverfahren für Beamtinnen und Beamte einbezogen. Sie wurden teilweise höhergruppiert, ohne dass die tarifrechtlich gebotene Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit vorlag.
Nr. 8 Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration
- Mängel bei Einstellungs- und Beförderungsverfahren und bei Höhergruppierungen -
Die Einstellungsverfahren beim Ministerium wiesen Defizite auf:
- In den Stellenausschreibungen wurde nicht immer zwischen zwingenden und fakultativen Anforderungen an die Bewerberinnen und Bewerber unterschieden. Es fehlten ganz überwiegend Mindestvorgaben für die Leistungen und Befähigungen, wie zum Beispiel Mindestnoten. Dies erschwerte die gebotene Bestenauslese.
- Die Durchführung der Stellenbesetzungsverfahren und die Dokumentation der Auswahlentscheidungen genügten größtenteils nicht den rechtlichen Anforderungen.
- Der Beurteilung des Leistungsstands der Bewerberinnen und Bewerber lagen nicht immer aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zugrunde. Es war auch nicht erkennbar, welches Gewicht Beurteilungen oder Arbeitszeugnissen bei der Auswahlentscheidung zukam.
Regelbeurteilungen waren als Grundlage für die Beförderungen von Beamtinnen und Beamten nicht vorgesehen. In den Anlassbeurteilungen der jährlichen Beförderungsverfahren 2019 bis 2023 erreichten bis zu 100 % der Beurteilten die zweithöchste Bewertungsstufe. Die erforderlichen Binnendifferenzierungen entsprachen weder den Beurteilungsgrundsätzen des Ministeriums noch den Anforderungen der Rechtsprechung. Die Beurteilungen waren daher als Grundlage für die Vergabe von Beförderungsstellen ungeeignet.
Für Tarifbeschäftigte wurden die gebotenen Arbeitsplatzbeschreibungen weder bei der Neueinstellung noch bei der Höhergruppierung erstellt. In der Folge war nicht erkennbar, ob die tariflichen Voraussetzungen für die vorgenommenen Eingruppierungen vorlagen.
Nr. 9 Förderungen in den Bereichen Familie, Frauen und Integration
- mängelbehaftete Zuwendungsverfahren -
Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration delegierte die Bearbeitung der Zuwendungsverfahren nicht im gebotenen Umfang an nachgeordnete Behörden.
Für Förderbereiche mit einer Vielzahl von Zuwendungen bestanden keine oder keine aktuellen Richtlinien.
Die Zuwendungsverfahren waren unzureichend digitalisiert.
Eine Zuwendungsdatenbank, die eine zentrale Übersicht über bestehende Förderprogramme und die gewährten Förderungen ermöglicht, war nicht vorhanden.
Das erhebliche Landesinteresse an den Förderungen prüften weder das Ministerium noch die nachgeordneten Behörden in allen Fällen nachvollziehbar.
Eine institutionelle Förderung von über 600.000 € hätte vom Ministerium wegen Verstoßes gegen das Besserstellungsverbot nicht gewährt werden dürfen.
Ein vollständiger Nachweis der Verwendung wurde teilweise nicht eingefordert.
Nr. 10 Ausgewählte Anrechnungsstunden sowie Anrechnungspauschale für besondere unterrichtliche Belastungen und Sonderaufgaben
- Bedarfsermittlung nicht transparent, mangelhafte Kontrolle -
Der Bedarf an Anrechnungsstunden war nicht immer begründet. Die Dokumentation war verbesserungsbedürftig.
Schulen bzw. Lehrkräfte nahmen mehr Anrechnungsstunden in Anspruch, als ihnen rechtlich zustanden oder ihnen gewährt worden waren. Allein bei den Integrierten Gesamtschulen und Realschulen plus entsprach dies im Schuljahr 2022/2023 einer Arbeitszeit im Umfang von mindestens 16 VZÄ. Rechtliche Vorgaben wurden bei der Bewilligung nicht immer beachtet.
Die Datenbank des Ministeriums für Bildung war zur Überwachung der Gewährung und Inanspruchnahme von Anrechnungsstunden nur bedingt geeignet.
Die Schulaufsicht kontrollierte die Inanspruchnahme von Anrechnungsstunden unzureichend. Verbesserungen im Schulverwaltungsprogramm zur Vermeidung von Eintragungsfehlern und zur Unterstützung der Kontrolle waren angezeigt.
Die Methodik zur Berechnung der Anrechnungspauschale war nur eingeschränkt geeignet, eine angemessene Entlastung für besondere unterrichtliche Belastungen und schulbezogene Sonderaufgaben abzubilden. Regelmäßige Überprüfungen der Grundsätze für die Verteilung der Anrechnungspauschale an den Schulen waren nicht vorgegeben.
Mit einem verstärkten Einsatz von Verwaltungs-, technischen sowie Bibliotheksfachkräften könnten pädagogische Ressourcen für eine verbesserte Unterrichtsversorgung freigesetzt werden.
Nr. 11 Ersatzzahlungen bei Windenergieanlagen
- fehlerhafte Festsetzungen, Landschaftsschutzgebiete nicht angemessen berücksichtigt, erhebliche Einnahmeausfälle -
Die Errichtung von Windenergieanlagen stellt einen gravierenden Eingriff in Natur und Landschaft dar. Die Festsetzung der zum Ausgleich dieser Beeinträchtigungen zu leistenden Ersatzzahlungen war häufig mangelhaft:
- Bei 53 % der Windenergieanlagen, die ein Landschaftsschutzgebiet beeinträchtigten, war die Ersatzzahlung zu niedrig festgesetzt. Diese Gebiete waren bei der Berechnung unzutreffend bewertet oder mit einem zu kleinen Flächenanteil berücksichtigt worden.
- Teilweise wurden Ersatzzahlungen verringert, obwohl die Voraussetzungen hierfür nicht vorlagen. In anderen Fällen unterblieb eine zulässige Ermäßigung.
- In einigen Fällen legten die Genehmigungsbehörden der Berechnung der Ersatzzahlung nicht wie geboten die Gesamtanlagenhöhe zugrunde.
Die Kostensätze für die Ersatzzahlungen waren seit 2018 nicht angepasst und die Ersatzzahlungen in der Folge zu niedrig festgesetzt worden. Bei einer jährlichen Anpassung an die durchschnittliche Inflation von 2019 bis 2023 wären um 1,7 Mio. € höhere Ersatzzahlungen zu leisten gewesen.
In Rheinland-Pfalz fehlt eine eindeutige und verbindliche Zuordnung von Wertstufen zu Landschaftsbildern. Eine Berechnung der Ersatzzahlung nach einheitlichen Maßstäben war deshalb erschwert.
Bei Repoweringmaßnahmen entsprach die Festsetzung der Ersatzzahlungen nicht den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. In der Folge waren Ersatzzahlungen um 853.000 € zu niedrig. Dem Gebot der Vollkompensation wurde nicht immer Rechnung getragen.
Nr. 12 Fachbereich 06 - Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Germersheim
- großes Sprachenangebot - geringe Studiennachfrage -
Die Zahl der Studierenden im Fachbereich 06 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz am Standort Germersheim verringerte sich vom Wintersemester 2004/2005 bis zum Wintersemester 2024/2025 um 61,8 % von 2.258 auf 862 Studierende.
Im Sommersemester 2022 waren bei nahezu zwei Dritteln der Lehrveranstaltungen höchstens zehn Studierende angemeldet.
Dem Fachbereich standen mehr Mittel zur Verfügung, als dieser zur Finanzierung seiner Personalaufwendungen benötigte. Dadurch stiegen die Restmittel bis Ende 2022 auf über 1,8 Mio. € an.
Die sechs Jahre nach Beginn des Reformprozesses abgeschlossene Strukturvereinbarung enthielt keine hinreichend messbaren Ziele. Sie bildete daher keine angemessene Grundlage für eine Erfolgskontrolle.
Die Kapazitätsberechnungen für die Studiengänge des Fachbereichs waren nicht belastbar und damit für die Hochschulsteuerung nur bedingt geeignet.
Der Fachbereich wird auch in Zukunft Struktur- und Standortnachteile nur begrenzt beeinflussen können.
Nr. 13 Errichtung und Betrieb der Landesimpfzentren
- Orientierungsrahmen für künftige Vergabeverfahren in Krisenzeiten -
Das Land sollte die Kommunen bei Vergabeverfahren, die zum Betrieb von Einrichtungen der Pandemiebekämpfung notwendig sind, zielgerichteter unterstützen.
Auch in Krisenzeiten
- sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen,
- ist grundsätzlich ein angemessener Bieterwettbewerb zu gewährleisten,
- ist eine Interimsvergabe und die Vergabe durch Teillose zu prüfen und
- sind bei IT-Beschaffungen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung tragende Mindestanforderungen einzuhalten.
Nr. 14 Energiemanagement und Klimaschutz im staatlichen Hochschulbau
- wirksames Energiemanagement und Strategien zum Klimaschutz fehlten weitgehend, unzureichende Befassung seitens des Fachministeriums -
Trotz des hohen Anteils am Strom- und Wärmeverbrauch der Landesverwaltung und der dadurch verursachten Kosten befassten sich die meisten Hochschulen nur unzureichend mit ihrem Energiemanagement:
- Obwohl der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung ausreichende Zählerstrukturen installiert und eine Software für Zwecke des Energiemanagements zur Verfügung gestellt hatte, war die Datenerfassung und -auswertung bei der Mehrzahl der Hochschulen unzureichend.
- Damit fehlten die Grundlagen für die Erstellung von Energiekonzepten zur Optimierung der Betriebsführung der technischen Anlagen sowie zur Steuerung von Kosten und Verbräuchen.
- Energieberichte zur Festlegung u. a. von Standards und Zielen wurden überwiegend nicht erstellt.
Die Hochschulen verursachten fast 50 % der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung. Dennoch hatte die Mehrzahl der geprüften Hochschulen keine verbindlichen Konzepte und Maßnahmen entwickelt, um zur angestrebten Klimaneutralität der Landesverwaltung beizutragen.
Das fachlich zuständige Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit befasste sich zu wenig mit der Frage, wie das Energiemanagement der Hochschulen verbessert werden kann. Es wirkte nicht auf die Erreichung des gesetzlich verankerten Ziels einer klimaneutralen Landesverwaltung bei den Hochschulen hin.
Nr. 15 Universität Trier
- Technisches Gebäudemanagement - Sanierungsstau und unzureichende Instandhaltungsmittel, Potenziale regenerativer Energien besser nutzen -
Die jährlichen Investitionen in die Instandhaltung der Gebäude der Universität Trier blieben um 16,5 Mio. € hinter dem rechnerischen Bedarf zurück.
Die Bau- und Brandschutzmängel an drei in den 1970er-Jahren errichteten Gebäuden können nur noch durch Generalsanierungen oder Neubauten behoben werden.
Um weitere Generalsanierungen zu vermeiden, bedarf es für die übrigen Gebäude einer langfristigen Instandhaltungsstrategie unter Berücksichtigung der für ihre Umsetzung erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen.
Insgesamt ist in den nächsten Jahren mit einem Instandhaltungs- und Sanierungsbedarf von mehr als 300 Mio. € zu rechnen.
Durch den Ausbau der Freiflächenphotovoltaik könnte die Universität binnen eines Jahres mehr als ein Drittel ihres Strombedarfs durch regenerative Energien decken und erhebliche Einsparungen erzielen.