Kommunalbericht 2020, Nr. 6 - Gemeindestraßennetze
- effektiveres Erhaltungsmanagement und Stärkung der Bauherrenkompetenz erforderlich -
Zusammenfassende Darstellung
Kommunen obliegt als Trägern der Straßenbaulast die Aufgabe, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit die Gemeindestraßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand zu erhalten. Eine landesweite Umfrage des Rechnungshofs bei den 192 hauptamtlich geführten Gemeinden ergab, dass diese nur sehr unzureichend erfüllt wurde.
Den meisten befragten Kommunen fehlten wesentliche Grundlagen für ein ordnungsgemäßes Erhaltungsmanagement und eine sachgerechte Investitionsplanung.
- 82 % hatten auch fünf Jahre nach Einführung der Doppik keine erneute Zustandserfassung und -bewertung ihrer Straßennetze durchgeführt.
- Etwa die Hälfte konnte keine Angaben zu Art und Umfang der durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen machen.
- Lediglich 2 % hatten einen vollständigen Überblick über die Aufbaudaten der Fahrbahnen ihres gesamten Straßennetzes.
- Zwei Drittel verfügten über keine aktuellen Untersuchungen zur Verkehrssituation und -entwicklung.
- Fast zwei Drittel hatten sich mit Gefahren, die von schädlichen Auswirkungen des Klimawandels – wie z. B. Starkregen und anderen extremen Wetterereignissen – für einzelne Abschnitte ihrer Straßennetze ausgehen, nicht auseinandergesetzt.
Ein vom Rechnungshof gebildeter Index zum Stand der Umsetzung systematischer Straßenerhaltungsplanung ergab für Ortsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden und kreisfreie Städte Werte von lediglich 30 %, 41 % und 52%. Dies zeigt erheblichen Verbesserungsbedarf.
Soweit Gemeinden die Notwendigkeit von Erhaltungsmaßnahmen erkannt und hierfür Finanzmittel eingeplant hatten, gelang es nur wenigen, diese plangemäß einzusetzen. Der drohenden Entstehung oder Ausweitung von Schäden konnte daher vielfach nicht rechtzeitig vorgebeugt werden.
Das Straßeninfrastrukturvermögen der befragten Gemeinden wies bereits Ende 2015 einen Wertverlust von 20 % gegenüber den Werten der Eröffnungsbilanzen auf. Aus den Angaben von 38 Gemeinden errechnete sich zum 1. Januar 2019 für dringend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen ein Nachholbedarf von 170.000 € je Netz-km. Allein für die kreisfreien Städte und die verbandsfreien Gemeinden ergibt sich daraus ein hochgerechneter Bedarf von 1,1 Mrd. €.
Die Daueraufgabe der systematischen Straßenerhaltungsplanung erfordert ausreichende fachliche Kompetenz in den Kommunalverwaltungen. Die Umfrage zeigte, dass 30 % der Verbandsgemeinden5 und 12 % der verbandsfreien Gemeinden keine Straßenbau-Ingenieure sowie teilweise auch kein sonstiges technisches Personal beschäftigten. Wird die baufachliche Qualifikation bei dem Personaleinsatz nicht genügend berücksichtigt, werden Gemeinden ihrer Bauherrenverantwortung nicht gerecht und gehen das Risiko von Fehlentscheidungen ein.
5. Die Verbandsgemeindeverwaltungen sind Straßenbaubehörden für Straßen in der Baulast der Ortsgemeinden.