Jahresbericht 2025, Nr. 14 - Energiemanagement und Klimaschutz im staatlichen Hochschulbau
- wirksames Energiemanagement und Strategien zum Klimaschutz fehlten weitgehend, unzureichende Befassung seitens des Fachministeriums -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Trotz des hohen Anteils am Strom- und Wärmeverbrauch der Landesverwaltung und der dadurch verursachten Kosten befassten sich die meisten Hochschulen nur unzureichend mit ihrem Energiemanagement:
- Obwohl der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung ausreichende Zählerstrukturen installiert und eine Software für Zwecke des Energiemanagements zur Verfügung gestellt hatte, war die Datenerfassung und -auswertung bei der Mehrzahl der Hochschulen unzureichend.
- Damit fehlten die Grundlagen für die Erstellung von Energiekonzepten zur Optimierung der Betriebsführung der technischen Anlagen sowie zur Steuerung von Kosten und Verbräuchen.
- Energieberichte zur Festlegung u. a. von Standards und Zielen wurden überwiegend nicht erstellt.
Die Hochschulen verursachten fast 50 % der Treibhausgasemissionen der Landesverwaltung. Dennoch hatte die Mehrzahl der geprüften Hochschulen keine verbindlichen Konzepte und Maßnahmen entwickelt, um zur angestrebten Klimaneutralität der Landesverwaltung beizutragen.
Das fachlich zuständige Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit befasste sich zu wenig mit der Frage, wie das Energiemanagement der Hochschulen verbessert werden kann. Es wirkte nicht auf die Erreichung des gesetzlich verankerten Ziels einer klimaneutralen Landesverwaltung bei den Hochschulen hin.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zur Förderung des Energiemanagements zwischen den Hochschulen zu initiieren. Daran sollten das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit sowie der Landesbetrieb teilnehmen, um die Hochschulen zu unterstützen und Projekte und Prozesse ggf. steuern und begleiten zu können,
b) darauf hinzuwirken, dass die Hochschulen die Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Energiemanagements in den einzelnen Handlungsfeldern Energiecontrolling, Energiekonzepte, Optimierung der betriebstechnischen Anlagen, Einbeziehung der Nutzenden sowie Berichtswesen verbessern und Möglichkeiten der Zusammenarbeit prüfen,
c) Strategien zum Klimaschutz zu erstellen, um zum Ziel der Klimaneutralität bis 2030 beizutragen,
d) dass das Ministerium der Finanzen die Regelungen der RLBau im Abschnitt Energiemanagement hinsichtlich des Inhalts und der Erstellung von Energieberichten für Landesliegenschaften präzisiert.
3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben a, b und c zu berichten.
Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/12123 S. 23):
"Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 a):
Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) sieht vor, im ersten Halbjahr 2025 einen Erfahrungsaustausch zur Förderung des Energiemanagements zu initiieren und den Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung darin einzubeziehen. Hierbei sollen Themen und Maßnahmen zur Verbesserung des Energiemanagements, etwa im Energiecontrolling, bei Energiekonzepten, der Einbeziehung der Nutzenden sowie Möglichkeiten der hochschulübergreifenden Zusammenarbeit besprochen werden.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 b):
Der unter Ziffer 3.1 a) erläuterte Erfahrungsaustausch dient u. a. dazu, die unter Ziffer 3.2 b) benannten Themen (u. a. Energiemanagement, Energiecontrolling, Energiekonzepte sowie Berichtswesen) zu adressieren und sich über das weitere Vorgehen, ggf. auch die angeregte Zusammenarbeit, auszutauschen und entsprechende Absprachen zu ermöglichen. Dazu kann auch der Einsatz der unter Ziffer 3.1 c) ausgeführten Förderungen für Personalmittel in den Hochschulen beitragen. Des Weiteren sind hinsichtlich dauerhafter Energieverbrauchsreduktionen Sanierungs- und Erneuerungsbedarfe relevant. Gemeinsam mit den Hochschulen erfolgt hierzu seitens des MWG, beginnend mit.den Standorten Koblenz, Kaiserslautern-Landau und Mainz, unter Einbindung des HIS-Institut für Hochschulentwicklung e. V. die Erstellung standortbezogener baulicher Entwicklungsplanungen für zukunftsorientierte bedarfsgerechte und funktionale Unterbringungskonzepte unter Berücksichtigung der Flächensuffizienzziele des Landes.
Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 c):
Die Entwicklung von Strategien zum Klimaschutz und zu Nachhaltigkeit bzw. Maßnahmen zu deren Umsetzung werden zudem befördert werden durch Personalmittel im Volumen jeweils einer Personalstelle (E 11), die den Hochschulen im Bereich Nachhaltigkeits- und Klimaschutzbeauftragten in den Jahren 2025 und 2026 durch den Doppelhaushalt zur Verfügung gestellt werden."