Kommunalbericht 2018 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legt seinen 20. Kommunalbericht vor. Der diesjährige Bericht enthält im Wesentlichen Ausführungen zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände. In weiteren Beiträgen wird an ausgewählten Beispielen aufgezeigt, wie unwirtschaftliche oder nicht an rechtlichen Vorgaben orientierte Entscheidungen zu finanziellen Nachteilen oder Risiken für die Kommunen führen. Außerdem enthält der Bericht Hinweise zur Auslegung von kommunalrechtlichen Bestimmungen bei der Beteiligung an kommunalen Unternehmen.
Die Kommunalberichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Umsetzung ihrer Steuerungs- und Überwachungsbefugnisse.
Die Berichterstattung zur kommunalen Haushaltslage stützt sich wegen der größeren Aktualität vorwiegend auf die Statistiken über die kassenmäßigen Ergebnisse der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) bis 2017, hinsichtlich der Angaben zum Haushaltsausgleich auf die Haushaltsplanung 2018. Zahlenabweichungen gegenüber dem letztjährigen Kommunalbericht beruhen auf Berichtigungen der Statistik. Daten des Bezirksverbands Pfalz sind grundsätzlich nur im Rahmen des Ländervergleichs berücksichtigt.
Alle verwendeten statistischen Angaben geben den Stand zum Zeitpunkt der abschließenden Beratung des Kommunalberichts durch das Kollegium des Rechnungshofs wieder. Daten zur kommunalen Haushaltsplanung 2018 und zur Rechnungslegung der Gemeinden und Gemeindeverbände beruhen auf Abfragen zum Stand März 2018.
Im Interesse einer übersichtlichen Darstellung sind die Zahlen in den nachfolgenden Beiträgen regelmäßig gerundet. Hierdurch können Differenzen entstehen.
Die im Kommunalbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
Europarecht: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de,
Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html,
Landesrecht: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.
Soweit in den Beiträgen auf Kommunalberichte früherer Jahre oder auf Jahresberichte hingewiesen wird, können diese im Internet unter https://rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/ abgerufen werden.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Jörg Berres, Vizepräsident Prof. Dr. Hannes Kopf, die Direktorinnen beim Rechnungshof Sylvia Schill und Dr. Elke Topp sowie die Direktoren beim Rechnungshof Hartmut Herle, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.