Erhaltung und Zustand von Brücken in kommunaler Baulast (2013)

I. Vorbemerkung

1 Gegenstand und Umfang der Prüfung

Der Rechnungshof hat im Rahmen einer landesweiten Erhebung den Brückenbestand, Art und Umfang der Bauwerksprüfungen, das Erhaltungsmanagement sowie den Zustand der Brücken in den Kommunen in Rheinland-Pfalz geprüft. Gegenstand der Prüfung waren ausschließlich die Brücken und Tunnelbauwerke1 in kommunaler Straßenbaulast. Gründe hierfür sind die Bedeutung dieser Bauwerke für die Verkehrsinfrastruktur, die damit verbundenen Anforderungen an ihre Verkehrssicherheit und die Belastung der kommunalen Haushalte durch Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Die Prüfung basiert im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer Befragung

  • der zwölf kreisfreien Städte,
  • der acht großen kreisangehörigen Städte und der
  • 28 verbandsfreien Städte und Gemeinden2, sowie
  • der 163 Verbandsgemeinden3 mit 2.258 Ortsgemeinden. 

Bei 30 Kommunen wurden vertiefende Erhebungen zum Zustand der Brücken durchgeführt. Ausgenommen von der Prüfung waren die Brücken in der Baulast der Landkreise, die im Wege der Auftragsverwaltung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) im Wesentlichen nach den Vorgaben für Bundes- und Landesstraßen gebaut, betrieben und instand gesetzt werden.

Die Prüfungsmitteilungen gliedern sich in vier Teile. Im Anschluss an die Vorbemerkungen werden im zweiten Teil - ausgehend von den Vorgaben des Bundesfern- und des Landesstraßengesetzes - die rechtlichen Grundlagen und ergänzend dazu die technischen Regelwerke für die Bauwerksprüfung und -erhaltung dargestellt. Der dritte Teil enthält die Ergebnisse aus der Gemeindebefragung zur Brückenerhaltung sowie statistische Daten zum Brückenbestand und zum Zustand der Brücken in den Gemeinden.

Im vierten Teil sind die wesentlichen Folgerungen und Empfehlungen, insbesondere für die Brückenunterhaltung und -prüfung dargestellt. Ergänzend dazu wurde auf Basis des Bauwerkszustands der gesamte Nachholbedarf für erforderliche Brückeninstandsetzungen rechnerisch ermittelt. Textstellen, die im Bericht gesondert mit einem E oder H gekennzeichnet sind, enthalten Empfehlungen (E) oder besondere Hinweise (H). 


  1. Wenn im nachfolgenden Text der Begriff “Brücken“ verwendet wird, so sind darin auch die Tunnelbauwerke eingeschlossen.
  2. Die großen kreisangehörigen Städte sowie die verbandsfreien Städte und Gemeinden wurden aus statistischen Gründen in der Prüfung zu insgesamt 36 verbandsfreien Gemeinden zusammengefasst und der Einfachheit halber im folgenden Text als “verbandsfreie Gemeinden“ bezeichnet.
  3. Zum Zeitpunkt der Erhebungen am Stichtag 31. August 2011 gab es in Rheinland-Pfalz noch 163 Verbandsgemeinden. Im Jahr 2012 reduzierte sich die Zahl der Verbandsgemeinden durch den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Braubach und Loreley sowie der Auflösung der Verbandsgemeinde Neumagen-Dhron (§ 10 Gemeindeordnung - GemO) auf 161.