Jahresbericht 2020, Nr. 18 - Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

- Potenziale zur Minderung der hohen Defizite nicht genutzt -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die mit der Gründung der Universitätsmedizin verfolgten Ziele, wirtschaftlichere Strukturen zu schaffen und die Leistungsfähigkeit nachhaltig zu sichern, wurden bisher nicht erreicht. In den Jahren 2012 bis 2018 erwirtschaftete die Universitätsmedizin Fehlbeträge von insgesamt 165 Mio. €. Davon entfielen 59,7 Mio. € auf das Jahr 2018.

Die bisherige Steuerung der Universitätsmedizin war unzureichend. Die Budgetgespräche mit Einrichtungsleitungen wurden zu spät geführt. Die Wirtschaftspläne basierten zum Teil auf unrealistischen Ansätzen. Im Jahr 2018 wurde der Fehlbetrag um mehr als 38,5 Mio. € zu gering veranschlagt.

Die Liquiditätsplanung wies Mängel auf. Die Universitätsmedizin hatte regelmäßig Liquiditätsschwierigkeiten. Allein 2018 wurden mögliche Skonti von 0,2 Mio. € nicht in Anspruch genommen.

Die gesetzlich vorgegebene Trennungsrechnung, die eine Quersubventionierung zwischen den Bereichen Krankenversorgung, Forschung und Lehre einschließlich Drittmittel verhindern soll, war mangelhaft. Die Krankenversorgung wurde unzulässigerweise mit Defiziten des Bereichs Forschung und Lehre belastet. Im Jahr 2018 waren dies 2,6 Mio. €. Geeignete Parameter zur Aufteilung von Gemeinkosten auf den Drittmittelbereich fehlten. Berechnungen des Rechnungshofs zeigten eine zu hohe Belastung der Krankenversorgung bei der Verteilung der Kosten der nicht-medizinischen Infrastruktur.

Die Zahl der Vollzeitkräfte stieg von 2009 bis 2018 um 645 auf 5.864 Kräfte. Betroffen war hiervon fast ausschließlich der Bereich der Krankenversorgung. Allein im Ärztlichen Dienst erhöhte sich die Zahl der der Krankenversorgung zugeordneten Vollzeitkräfte um 269, während sie sich im Bereich Forschung und Lehre um 149 verringerte. Dieser nicht ergebnisgeprägte Personalzuwachs belastete die Erlöse je Arbeitskraft in der Krankenversorgung.

Die Kosten für das Personal, das die Universitätsmedizin der Krankenversorgung zugeordnet hatte, waren nicht vollständig durch die hierauf entfallenden Erlöse gedeckt. Die errechnete Unterdeckung belief sich auf über 29 Mio. € jährlich. Dies entsprach 374 Vollzeitkräften. Wie viele dieser Stellen entgegen der Zuordnung der Universitätsmedizin tatsächlich für Forschung und Lehre erforderlich sind, konnte aufgrund mangelhafter Aufzeichnungen nicht ermittelt werden.

In ausgewählten Bereichen wurde darüber hinaus Folgendes festgestellt:

  • Die dezentrale Organisation der Notaufnahmen war unwirtschaftlich. Der Betrieb einer eigenen Bettenstation mit 15 Betten bei der konservativen Notaufnahme war nicht erforderlich. Eine medizinische Notwendigkeit für die Notaufnahme der Zahnklinik war nicht belegt. Insgesamt sind 17,5 Stellen entbehrlich, durch deren Abbau sich die Personalkosten um fast 1,3 Mio. € verringern lassen. Außerdem wird die am Campus errichtete allgemeinmedizinische Praxis zu einer Entlastung der Notaufnahmen führen.
  • Die klinischen Abläufe waren aufgrund der kleinteiligen Struktur ineffizient. Projekte der Universitätsmedizin zur Zentralisierung von Dienstleistungen, der Zusammenfassung von Laboren und zur besseren Steuerung der Auslastung der Betten zeigten Einsparpotenziale von fast 1,5 Mio. € jährlich.
  • Die Universitätsmedizin besaß keinen umfassenden Überblick über die Zahl und die Auslastung der Großgeräte. Deren wirtschaftlicher Einsatz sowie sachgerechte Entscheidungen über Ersatzbeschaffungen waren so nicht immer möglich.
  • Die Universitätsmedizin ergriff zu spät Maßnahmen zur Optimierung der Verwaltung. So sollten 26 Stellen beim eigenen Personal und zehn Vollzeitkräfte beim externen Personal mit Kosten von insgesamt 2,1 Mio. € jährlich erst ab 2019 abgebaut werden. Einsparpotenziale von bis zu 3,2 Mio. € beim Zentralen Einkauf, die u. a. durch bessere Nutzung des Wettbewerbs erzielt werden können, waren noch nicht genutzt.
  • Der Betrieb der eigenen Küche verursachte zu hohen Aufwand. Personal- und Betriebskosten von 3,3 Mio. € jährlich waren vermeidbar. Zudem plante die Universitätsmedizin, die Küche als Interimslösung bis zur Errichtung eines Neubaus für über 10 Mio. € zu sanieren.
  • Bei der Vergabe von Beratungsleistungen wurden nicht immer die Vorteile des Wettbewerbs genutzt. Untersuchungen externer Berater wurden nicht hinreichend durch Mitarbeiter der Universitätsmedizin begleitet.
  • Im Rahmen der Übernahme des Krankenhauses Ingelheim durch eine eigens zu diesem Zweck gegründete Gesellschaft ging die Universitätsmedizin ein vermeidbares hohes Risiko ein. Forderungen von 4,5 Mio. € wurden abgeschrieben.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) die Wirtschafts- und Liquiditätsplanung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung zu verbessern, Budgetgespräche vor Beschlussfassung über den Wirtschaftsplans zu führen und die Liquiditätsüberwachung zu optimieren,

b) auf eine ordnungsgemäße Trennungsrechnung für die Bereiche Krankenversorgung, Forschung und Lehre sowie Drittmittel unter Berücksichtigung einer sachgerechten Personalbemessung sowie auf die Heranziehung geeigneter Parameter zur Verteilung der Gemeinkosten hinzuwirken,

c) Potenziale zur Einsparung von Personal in den aufgezeigten Bereichen zu nutzen,

d) die Notaufnahmen zu zentralisieren und durch den Betrieb der Allgemeinmedizinischen Praxis entstehende Einsparpotenziale zu nutzen,

e) weitere Bereiche wie die Hochschulambulanzen, die Intensivstationen, dezentrale Verwaltungseinheiten und Operationssäle in die Untersuchungen zur Zentralisierung von Dienstleistungen einzubeziehen, das zeitliche und inhaltliche Vorgehen mit der Bau-Masterplanung abzustimmen und konkrete Einsparziele vorzugeben,

f) im Rahmen des Projekts „Bettensteuerung“ auch zu untersuchen, ob eine Reduzierung der Zahl der klinischen Betriebseinheiten und für die verbleibenden Einrichtungen eine bessere Zusammenarbeit möglich ist,

g) die Beschaffung von Groß- und Ultraschallgeräten unter Berücksichtigung des Bestands und der Geräteauslastung zu optimieren und die Betriebs- und Instandhaltungskosten verursachungsgerecht zuzuordnen,

h) die Einkaufsorganisation zu verbessern und Möglichkeiten zur Einsparung von Sachkosten zeitnah umzusetzen,

i) bei der Vergabe von Aufträgen die Vorteile des Wettbewerbs zu nutzen und externe Beratungsleistungen enger zu begleiten.

3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) den Landtag über größere Abweichungen vom Wirtschaftsplan zu unterrichten und gegebenenfalls Nachträge zu erstellen,

b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben b bis g zu berichten,

c) die Bettenstation der konservativen Notaufnahme und die Notaufnahme der Zahnmedizin zu schließen,

d) die Wirtschaftlichkeit der Speiseversorgung vor Errichtung der baulichen Struktur zu prüfen.

3.3 Der Rechnungshof hat empfohlen,

in das Universitätsmedizingesetz Regelungen über die Erstellung von Nachträgen zu den Wirtschaftsplänen sowie zur Unterrichtung des Landtags bei finanziell bedeutsameren Planabweichungen aufzunehmen.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 17/11850 S. 37):

"Zu Ziffer 3.2 a):
Grundsätzlich soll der Wirtschaftsplan verbindliche Ziele für das entsprechende Jahr festlegen. Bei Abweichungen vom Wirtschaftsplan sollen die Möglichkeiten zur Gegensteuerung genutzt werden, um die beschlossenen Ziele weiterhin zu erreichen. Eine Revision der Zielgrößen durch formalen Beschluss eines „Nachtrags-Wirtschaftsplans“ sollte nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden; Schwellenwerte und ein Verfahren hierfür sind im aktuellen Universitätsmedizingesetz nicht vorgesehen.

Die Universitätsmedizin hat jedoch zugesagt, sowohl die unterjährige Anpassung als auch die entsprechende Information des Landtages im Einzelfall zu prüfen. Über entsprechende Anpassungs-/Informationspflichten soll in der nächsten Novelle des Universitätsmedizingesetzes entschieden werden, vgl. Ausführungen zu Ziffer 3.3.

Zu Ziffer 3.2 b) i.V.m. Ziffer 3.1 b) bis g):
Im Vorfeld der Rechnungsprüfungskommission soll dem Rechnungshof über Ergebnisse der Prüfung und angestoßene Maßnahmen berichtet werden, die derzeit noch von der Universitätsmedizin bearbeitet werden.

Zu Ziffer 3.2 c):
Nach Einschätzung des Vorstands der Universitätsmedizin hat die Bettenstation der konservativen Notaufnahme die medizinische Versorgung der Notfallpatienten deutlich verbessert. Aus diesem Grund wird eine Schließung nicht als sinnvoll erachtet.

Ebenfalls hält die Universitätsmedizin die Versorgung von zahnmedizinischen Notfällen für geboten. Angesichts des angeführten potentiellen Einsparbetrags in Höhe von ca. 93.000 EUR jährlich sei eine Schließung nach Aussage der Universitätsmedizin nicht sachgerecht.

Zu Ziffer 3.2 d):
Die Universitätsmedizin hat von der zum Zeitpunkt der Rechnungshofprüfung verfolgten Lösung Abstand genommen. Aktuell wird mit der Verlagerung der Bibliothek, die ihren aktuellen Standort verlassen muss, in das Casino in Zusammenhang mit dessen Renovierung eine deutlich günstigere und flexiblere Lösung verfolgt.

In einer zukünftigen Bauplanung wird auch die Frage der Speiseversorgung auf Grundlage angemessener Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen berücksichtigt werden. Zur konkreten Frage, ob die Speiseversorgung an einen Drittanbieter ausgelagert werden solle, teilt die Universitätsmedizin mit, dass diese Lösung immer mitgedacht worden sei. Jedoch gab es unter aktuellen baulich-logistischen Bedingungen keine sinnvolle Möglichkeit der Fremdvergabe.

Zu Ziffer 3.3:
Es ist vorgesehen die Empfehlungen des Rechnungshofes zur Erstellung von Nachträgen zu den Wirtschaftsplänen sowie zur Unterrichtung des Landtags bei finanziell bedeutsameren Planabweichungen bei der ohnehin für die nächste Legislaturperiode geplanten Erarbeitung des Entwurfs eines Änderungsgesetzes des Universitätsmedizingesetzes zu berücksichtigen.

Vor der Erarbeitung einer entsprechenden Regelung ist zu definieren, ab welchen Schwellenwerten Planabweichungen eine Änderung des Wirtschaftsplanes und eine Information des Landtages auslösen sollen. Neben der relativen oder absoluten Höhe der Abweichung sollte auch berücksichtigt werden, ob die Abweichungen das wirtschaftliche Geschehen abbilden oder ob technische Ursachen vorliegen, beispielsweise durch eine neue Abgrenzung in der Buchhaltung oder Gegenbewegungen in anderen Abrechnungsperioden."

Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.

Zu den Ziffern 3.2 a und 3.3:

Bezüglich der Schwellenwerte, ab denen Planabweichungen eine Änderung des Wirtschaftsplans und eine Information des Landtags auslösen sollen, weist der Rechnungshof auf die Regelungen in § 4 des Landeshaushaltsgesetzes 2019/2020 hin, die einen Orientierungsmaßstab darstellen können.

Der Rechnungshof weist darauf hin, dass gerade auch die medizinische und nicht-medizinische Infrastruktur einen erheblichen Kostenblock ausmachen und es zeitnah zu einer nachvollziehbaren und sachgerechten Verteilung dieser Kosten kommen muss. Ferner wird mittels einer auf der Grundlage pauschaler Meldungen vorgenommenen Kostenstellenverbuchung der persönlichen Kostenanteile auf die Bereiche Krankenversorgung, Forschung und Lehre sowie Drittmittel nicht sichergestellt, dass die Vollkraftanteile vorab verursachungsgerecht zugeordnet wurden.

Zu Ziffer 3.2 c:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, die Bettenstation der konservativen Notaufnahme und die Notaufnahme der Zahnmedizin zu schließen, merkt der Rechnungshof an:

Die konservative Notaufnahme ist nur für die Behandlung vor der Aufnahme in eine Fachabteilung zuständig und der Betrieb der Bettenstation steht mit den Plänen der Universitätsmedizin zur effizienteren Bettennutzung nicht im Einklang. Im Übrigen sollten angesichts der hohen Defizite der Universitätsmedizin auch Möglichkeiten zur Einsparung von 93.000 € genutzt werden, zumal eine medizinische und organisatorische Notwendigkeit für die Notaufnahme der Zahnklinik nicht belegt ist.

Zu Ziffer 3.2 d:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung, die Wirtschaftlichkeit der Speiseversorgung vor Errichtung der baulichen Struktur zu prüfen, bemerkt der Rechnungshof, dass die gebotene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nicht weiter zurückgestellt werden sollte, da die Entscheidung über die künftige Versorgungsform die weiteren Sanierungs-, Betriebs- und Investitionskosten beeinflusst.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 17/12710 S. 14):

"Die Zusage der Landesregierung, bei der Erarbeitung des Entwurfs eines Änderungsgesetzes zum Universitätsmedizingesetz die Empfehlungen des Rechnungshofs zur Erstellung von Nachträgen zu den Wirtschaftsplänen der Universitätsmedizin sowie zur Unterrichtung des Landtags bei finanziell bedeutsameren Planabweichungen zu berücksichtigen, wird zur Kenntnis genommen.

Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass

a) die Wirtschafts- und Liquiditätsplanung sowie die Kosten- und Leistungsrechnung verbessert und Budgetgespräche vor Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan geführt werden,

b) die Universitätsmedizin zugesagt hat, Beschaffungen konsequent über die zuständigen Einkaufsorganisationen abzuwickeln und Sachkosten zu reduzieren,

c) bei der Vergabe von Beratungsleistungen künftig die Vorteile des Wettbewerbs genutzt und Arbeiten externer Berater enger begleitet werden.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) bis zur Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtung im Universitätsmedizingesetz darauf hinzuwirken, dass die Universitätsmedizin den Landtag über größere Abweichungen vom Wirtschaftsplan unterrichtet und gegebenenfalls Nachträge erstellt,

b) über die Weiterentwicklung des Systems der Trennungsrechnung und hierbei insbesondere über die Maßnahmen zur sachgerechten Verteilung der Personalkosten sowie der Kosten der nicht-medizinischen Infrastruktur zu berichten,

c) darauf hinzuwirken, dass die Interne Revision der Universitätsmedizin die verursachungsgerechte Kostenverteilung innerhalb der Trennungsrechnung regelmäßig prüft,

d) darauf hinzuwirken, dass der Personalbedarf für den Bereich Krankenversorgung sowie den Bereich Forschung und Lehre geprüft wird und nicht benötigte Stellen sozialverträglich abgebaut werden, und über das Ergebnis der Personalbedarfsprüfung zu berichten,

e) über den Verfahrensstand zur Zentralisierung der Notaufnahmen zu berichten,

f) darauf hinzuwirken, dass die Universitätsmedizin ihre Entscheidungen, von einer Schließung der Bettenstation der konservativen Notaufnahme und der Notaufnahme der Zahnmedizin abzusehen, einer kritischen Revision unterzieht,

g) über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Zentralisierung von Leistungen u. a. der Hochschulambulanzen, der Intensivstationen und dezentraler Verwaltungseinheiten zu berichten,

h) über die Ergebnisse der Untersuchungen zu einer Reduzierung der Zahl der klinischen Betriebseinheiten und einer verbesserten Zusammenarbeit der verbleibenden Einrichtungen zu berichten,

i) über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Optimierung der Beschaffung, der Auslastung und der Finanzierung von Groß- und Ultraschallgeräten zu berichten,

j) darauf hinzuwirken, dass die gebotene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung zur künftigen Form der Speiseversorgung möglichst bald durchgeführt wird, und über das Ergebnis der Untersuchung zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im August 2020 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 17/14372 S. 20):

"Zu Buchstabe a):
Entsprechend der bisherigen Zusagen der Landesregierung wurde im laufenden Wirtschaftsjahr aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen durch die COVID-19- Pandemie eine adaptierte Prognose erstellt, die der Aufsichtsrat im selben Verfahren wie für einen Nachtrag zum Wirtschaftsplan beschlossen hat und die dem Landtag übermittelt wurde. Die Behandlung im Haushalts- und Finanzausschuss fand am 18. November 2020 statt. Aufgrund der zum Zeitpunkt der Prognoseerstellung sehr schwer vorhersehbaren weiteren Entwicklung dieser wirtschaftlichen Auswirkungen in der zweiten Jahreshälfte wurde anstelle einer vollständigen Nachtragswirtschaftsplanung eine stärker aggregierte Prognose erstellt.

Zu Buchstabe b):
Derzeit erarbeitet eine AG-Trennungsrechnung, bestehend aus Beschäftigten der Servicecenter Finanz- & Rechnungswesen sowie Forschung & Lehre, ein Handbuch zur Trennungsrechnung. Eine Überarbeitung der Infrastrukturumlage im Hinblick auf die Finanzierungsbereiche, eine Aktualisierung des Raumbuches sowie eine Prüfung der Umlageschlüssel ist ebenfalls Bestandteil dieser Arbeiten und des Handbuchs. Auch die Praxis anderer Universitätsklinika soll in die Weiterentwicklung einfließen.

Dem Rechnungshof wurde bereits über den Fortgang berichtet, dies wird regelmäßig weiter geschehen.

Zu Buchstabe c):
Die Trennungsrechnung ist Bestandteil des risikoorientierten Prüfprogramms der Innenrevision. Die Innenrevision wird die Umsetzung der Trennungsrechnung nach der aktuellen Überarbeitung und deren Testierung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüfen.

Zu Buchstabe d):
Im Bereich der Krankenversorgung erfolgte bereits 2019 die Personalplanung anhand von auf Vollkräften basierenden Budgets. Dieser Steuerungsmechanismus wurde 2020 auch für den Bereich Forschung und Lehre angewendet. Im Bereich der Krankenversorgung orientiert sich die Planung darüber hinaus seit 2020 auch an Benchmark-Daten des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK).

Zur Anpassung des tatsächlichen Personalbestands an den so ermittelten Personalbedarfwird vorrangig mit internen Umsetzungen gearbeitet.

Zu Buchstabe e):
Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe hat im ersten Quartal 2020 eine Standortempfehlung für eine zentrale Notaufnahme im Gebäude 505 abgegeben. Die bauliche Umsetzung wird geprüft und die Ergebnisse mit dem Aufsichtsrat erörtert.

Zu Buchstabe f):
Die Bettenstation der konservativen Notaufnahme wurde geschlossen. Der Betrieb der Notaufnahme der Zahnmedizin wird von der Universitätsmedizin zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung weiterhin für erforderlich gehalten. Die durch die Schließung ausgelösten Nachteile für Patientinnen und Patienten überwiegen in der Abwägung der Universitätsmedizin den angegebenen potentiellen Einsparbetrag von 93.000 Euro. Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur hält dies für nachvollziehbar.

Zu Buchstabe g):
Die Intensivstationen der Klinik für Herz-Thorax-Gefäßchirurgie wurden mit der Klinik für Anästhesiologie zusammengelegt und unter die Leitung der Anästhesie gestellt. Dezentrale IT-Kräfte wurden mit der zentralen IT-Abteilung zusammengeführt. Weitere Zentralisierungen von Leistungen der Hochschulambulanzen und dezentraler Verwaltungseinrichtungen sind in der weiteren Planung und Bewertung.

Zu Buchstabe h):
Die Untersuchungen zu einer Reduzierung der Zahl der klinischen Betriebseinheiten und einer verbesserten Zusammenarbeit der verbleibenden Einrichtungen sind noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss wird ein entsprechender Bericht nachgereicht.

Zu Buchstabe i):
Die Untersuchungen zur Optimierung der Beschaffung, der Auslastung und der Finanzierung von Groß- und Ultraschallgeräten sind noch nicht abgeschlossen. Nach Abschluss wird ein entsprechender Bericht nachgereicht.

Zu Buchstabe j):
Wie bereits berichtet hat die Universitätsmedizin von der zum Zeitpunkt der Prüfung verfolgten Lösung Abstand genommen. Die Fremdvergabe der Speisenversorgung wurde intensiv geprüft, doch konnte kein Anbieter gefunden werden, der die benötigte Quantität und insbesondere auch die unter medizinischen Gesichtspunkten vorgegebene Varianz der Speisenzusammenstellung zu wirtschaftlichen Bedingungen anbieten könnte. Wie angekündigt wird mit der Verlagerung der Bibliothek in das Casino in Zusammenhang mit dessen Renovierung eine deutlich günstigere und flexiblere Lösung verfolgt. Diese Maßnahme befindet sich in der Umsetzung.

Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.

Zu Buchstabe a:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung des Landtags, bis zur Aufnahme einer entsprechenden Verpflichtung im Universitätsmedizingesetz darauf hinzuwirken, dass die Universitätsmedizin den Landtag über größere Abweichungen vom Wirtschaftsplan unterrichtet und gegebenenfalls Nachträge erstellt, merkt der Rechnungshof das Folgende an:

Soweit und solange im Universitätsmedizingesetz keine Regelungen vorgesehen sind, bei welchen Abweichungen der Landtag zu unterrichten ist und Nachträge zu erstellen sind, sollte auf ein festgelegtes Verfahren hierfür hingewirkt wer­den. Die Unterrichtung gegenüber dem Landtag sollte auch schriftliche Erläuterungen enthalten.

Zu Buchstabe d:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung des Landtags, darauf hinzuwirken, dass der Personalbedarf für den Bereich Krankenversorgung sowie den Bereich Forschung und Lehre geprüft wird und nicht benötigte Stellen sozialverträglich abgebaut werden, und über das Ergebnis der Personalbedarfsprüfung zu berichten, bemerkt der Rechnungshof:

Die Landesregierung hat die Er­gebnisse der Personalbedarfsprüfung nicht mitgeteilt.

Zu Buchstabe f:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung des Landtags, darauf hinzuwirken, dass die Universitätsmedizin ihre Entscheidungen, von einer Schließung der Bettenstation der konservativen Notaufnahme und der Notaufnahme der Zahnmedizin abzusehen, einer kritischen Revision unterzieht, bemerkt der Rechnungshof, dass er ohne Nachweis der Wirt­schaftlichkeit die Auffassung der Universitätsmedizin nicht teilt.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/1075 S. 19):

"Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Rechnungshof die nicht durch einen Wirtschaftlichkeitsnachweis belegte Auffassung der Universitätsmedizin, der Betrieb der Notaufnahme der Zahnmedizin sei weiterhin erforderlich und die durch die Schließung ausgelösten Nachteile für Patienten würden in der Abwägung den potenziellen Einsparbetrag von 93.000 Euro überwiegen, nicht teilt.

Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) bereits im Vorfeld einer entsprechenden Verpflichtung im Universitätsmedizingesetz auf die Festlegung eines Verfahrens hinzuwirken, das bestimmt, ab welchen Abweichungen vom Wirtschaftsplan die Universitätsmedizin den Landtag zu unterrichten und ggf. Nachträge zu erstellen hat und darüber zu berichten,

b) über die Ergebnisse der Weiterentwicklung des Systems der Trennungsrechnung und hierbei insbesondere über die Maßnahmen zur sachgerechten Verteilung der Personalkosten sowie der Kosten der nicht-medizinischen Infrastruktur zu berichten,

c) über die Ergebnisse der Personalbedarfsprüfung und der Maßnahmen zur Anpassung des tatsächlichen Personalbestandes an den ermittelten Personalbedarf zu berichten,

d) über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Zentralisierung von Leistungen zu berichten,

e) über die Ergebnisse der Untersuchungen zu einer Reduzierung der Zahl der klinischen Betriebseinheiten und einer verbesserten Zusammenarbeit der verbleibenden Einrichtungen zu berichten und

f) über die Ergebnisse der Untersuchungen zur Optimierung der Beschaffung, der Auslastung und der Finanzierung von Groß- und Ultraschallgeräten zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2021 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/2128 S. 34):

"Zu Buchstabe a):
In den vergangenen beiden Jahren kam es bedingt durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu erheblichen Abweichungen vom beschlossenen Wirtschaftsplan. 2020 war ursprünglich mit einem Fehlbetrag von 32,9 Mio. EUR gerechnet worden, aufgrund der Erlösausfälle in der Pandemie wurde im Herbst die Prognose eines Fehlbetrages von 65,6 Mio. EUR als Nachtrag festgestellt. 2021 sah die Planung einen Fehlbetrag von 39,5 Mio. EUR vor und musste wiederum im Herbst auf einen Fehlbetrag in Höhe von 54,1 Mio. EUR korrigiert werden. Diese Nachträge stellten sich als realistisch heraus. Auch wenn die Abweichungen so relevant sind, dass sie nicht unmittelbar als Kriterien für die Erstellung eines Nachtrags herangezogen werden können, wird die Erstellung eines Nachtrages als sinnvolles Instrument angesehen.

Zu Buchstabe b):
Zur Trennungsrechnung war zuletzt berichtet worden, dass man intern mehrere Szenarien erarbeitet hat, nach denen die entstehenden Kosten nach dem Tragfähigkeitsprinzip Forschung und Lehre sowie Krankenversorgung zugeordnet werden sollen. Zuletzt hatten der Bereich Forschung und Lehre eine Berechnung auf der Basis von Kosten und der kaufmännische Bereich eine Berechnung auf der Basis von Erlösmöglichkeiten favorisiert. Die betragsmäßige Diskrepanz betrug ca. 1,1 Mio. EUR und man hat sich auf einen vermittelnden Kompromiss verständigt. Ein Auftrag zur Prüfung dieser Trennungsrechnung wurde an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die auch den Jahresabschluss prüft, im November 2021 erteilt. Damit läuft die Überprüfung dieser neuen Kostenaufteilungsmechanismen derzeit.

Zu Buchstabe c):
Zur Bestimmung des Personalbedarfes wurden die Personalzahlen des Benchmarks des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH (InEK) als Instrument in die Budgetgespräche mit den Einrichtungsleitungen integriert. Wegen der Auswirkungen von Forschung und Lehre und wegen der besonderen Fallschwere der Behandlungen in der Universitätsmedizin bilden diese an der Universitätsmedizin nur einen Orientierungswert. Während der Corona-Pandemie bestand allerdings in einigen Bereichen ein höherer Personalbedarf zur Erhaltung der Dienstfähigkeit. An die eigentlich etablierten Prozesse soll jedoch wieder angeknüpft werden.

Zu Buchstaben d) und e):
Die Universitätsmedizin setzt die bereits begonnenen Aktivitäten zur Bündelung von Leistungen und zur engeren Zusammenarbeit von Medizinischen Betriebseinheiten (MBE) weiter fort. Durch Gründung des Zentrums für in-vitro-Diagnostik in 2021 ist eine Bündelung diagnostischer Leistungen aus Zentrallabor, Mikrobiologie und Virologie mit dem Ziel angestoßen worden, apparative, zeitliche, räumliche und personelle Synergien zu heben. Hierzu wurde eine Geschäftsordnung für die beteiligten Bereiche erarbeitet. Die Optimierung der Zusammenarbeit im Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie wurde durch eine Anpassung der Leitungsstruktur und die Neuberufung auf die W3-Professur für Unfall- und Wiederherstellungschirurgie vorangetrieben. Gleiches gilt für die enge Zusammenarbeit von Zentrum für Kardiologie und Klinik und Poliklinik für Herz- und Gefäßchirurgie in einem Herz- und Gefäßzentrum, welche im Zuge der Neuberufung auf die W3-Professur für Herzchirurgie weiter ausgebaut und intensiviert wird. Im Rahmen der anstehenden Neuberufungen auf die W3-Professuren für Kinder- und Jugendmedizin sowie Kinderchirurgie wird der Zentrumsgedanke auch in der Kinder- und Jugendmedizin maßgeblich verfolgt. Zu weiteren medizinischen Bereichen werden entsprechende Gespräche geführt. Die erzielten Effekte werden sich erst nach Abschluss der Restrukturierungsmaßnahmen, die mit Aufnahme der Tätigkeit der neu berufenen W3-Professorinnen und -Professoren beginnen werden, final bewerten lassen. Überprüft wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder die Möglichkeit der Reduktion der Zahl der MBE. So ist geplant, mit dem altersbedingten Ausscheiden des derzeitigen Direktors des Instituts für Funktionelle und Klinische Anatomie eine Zusammenlegung des Instituts mit dem Institut für Mikroskopische Anatomie und Neurobiologie zu einer MBE vorzunehmen.

Zu Buchstabe f):
Die Universitätsmedizin hat sich hinsichtlich der Beschaffung und Nutzung von Ultraschallgeräten beraten lassen, um die Kosten und deren Zuordnung zu optimieren. Die Empfehlungen dieses Beratungsunternehmens werden umgesetzt. Weitere Optimierungen sind sicher auch durch geeignetere Größen der Stationen im Rahmen der Umsetzung der baulichen Standortentwicklung möglich. Hinzu kommt, dass die Universitätsmedizin nach ersten Verbesserungen im allgemeinen Einkauf auch begonnen hat, die Prozesse für die Beschaffung des Medizinischen Bedarfs zu optimieren."

Der Rechnungshof nimmt bei Bedarf zum Bericht der Landesregierung Stellung.

Zu Buchstabe a:

Zur Stellungnahme der Landesregierung zur Forderung des Landtags, bereits im Vorfeld einer entsprechenden Verpflichtung im Universitätsmedizingesetz auf die Festlegung eines Verfahrens hinzuwirken, das bestimmt, ab welchen Abweichungen vom Wirtschaftsplan die Universitätsmedizin den Landtag zu unterrichten und ggf. Nachträge zu erstellen hat und darüber zu berichten, merkt der Rechnungshof an

Er hält an seiner Auffassung fest, dass - solange im Universitätsmedizingesetz keine Rege­lungen vorgesehen sind - auf ein festgelegtes Verfahren hingewirkt werden sollte, bei welchen Abweichungen der Landtag zu unterrichten ist und Nachträge zu erstellen sind.

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vor­schlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/4302 S. 15):

"Die Landesregierung wird aufgefordert,

a) bereits im Vorfeld einer entsprechenden Verpflichtung im Universitätsmedizingesetz auf die Festlegung eines Verfahrens hinzuwirken, das bestimmt, ab welchen Abweichungen vom Wirtschaftsplan die Universitätsmedizin den Landtag zu unterrichten und ggf. Nachträge zu erstellen hat, und darüber zu berichten,

b) über den gefundenen Kompromiss bei der Erarbeitung der Trennungsrechnung sowie das Ergebnis der dazu laufenden Überprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu berichten,

c) über die letztjährig angekündigten, in Planung befindlichen Zentralisierungen von Leistungen der Hochschulambulanzen und dezentraler Verwaltungseinrichtungen zu berichten,

d) über die Verbesserungen in den Beschaffungsprozessen sowie die Ergebnisse der Untersuchung der Auslastung und der Finanzierung von Großgeräten zu berichten."

Der Landtag hat diesen Beschluss im November 2022 gefasst.

2023: Schlussbericht der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2020

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/5310 S. 17)

"Zu Buchstabe a):

Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 9. September 2022 beschlossen, dass der Vorstand dem Aufsichtsrat einen Nachtragswirtschaftsplan vorlegt, wenn die Prognose des voraussichtlichen Jahresergebnisses vom beschlossenen Wirtschaftsplan wesentlich abweicht. Abweichungen gelten als wesentlich, wenn sich das Jahresergebnis voraussichtlich um mindestens 25 % verändert. Veränderungen beim voraussichtlichen Jahresergebnis von mindestens 10 Mio. Euro gelten unabhängig von dem Prozentsatz als wesentlich. Die Grundlage für einen Nachtragswirtschaftsplan ist dann gegeben, wenn die oben aufgeführten Kriterien in zwei aufeinanderfolgenden Prognosen im Rahmen der Quartalsberichterstattung für den Aufsichtsrat vom ursprünglichen Wirtschaftsplan abweichen. Nachtragswirtschaftspläne werden dem Landtag übermittelt. Damit ist bereits im Vorfeld einer entsprechenden Verpflichtung im Universitätsmedizingesetz ein Verfahren festgelegt, das bestimmt, ab welchen Abweichungen vom Wirtschaftsplan die Universitätsmedizin den Landtag zu unterrichten und ggf. Nachträge zu erstellen hat.

Zu Buchstabe b):

Die Überprüfung der Trennungsrechnung soll zeitnah abgeschlossen werden. Über die Ergebnisse wird berichtet.

Zu Buchstabe c):

Ein Baustein der internen Sanierungsprojekte des Kaufmännischen Vorstandes der Universitätsmedizin ist das Ambulanzprojekt, das im Rahmen der baulichen Möglichkeiten die gemeinsame und interdisziplinäre Nutzung der Infrastruktur sowie der Einrichtung und Ausstattung durch mehrere Fachrichtungen vorsieht. Für das Jahr 2023 rechnet man bei diesem Projekt mit einem Einsparpotential von 400.000 Euro.

Zu Buchstabe d):

Wesentliche Fortschritte werden sich perspektivisch in einem geplanten Zentralbau ergeben, bei dessen Planung die kurzen Wege und die gemeinsame Nutzung solcher Einrichtungen einen wesentlichen Planungsansatz darstellen."

2023: Ergänzung des Schlussberichts der Landesregierung im Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2020

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/6307 S. 31):

"Zu Buchstabe b):
Nachdem die Arbeitsbelastung der Universitätsmedizin durch die Pandemie und durch die Erstellung der Baumasterplanung die Abarbeitung der Forderungen des Rechnungshofs gehemmt hat, hat das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit einen regelmäßigen Austausch mit dem Vorstand der Universitätsmedizin zu den noch offenen Themen aus dieser Prüfung etabliert und wird zusätzlich die Abarbeitung der bestehenden Empfehlungen des Rechnungshofs in den Zielvereinbarungen mit den Vorständen abbilden.

Der Vorstand der Universitätsmedizin hat die Ergebnisse der seit längerem erwarteten Prüfung des Handbuchs „Trennungsrechnung“ vorgelegt. Diese bestätigen, dass die gefundenen Bemessungskriterien und ihre Anwendung jedenfalls vorläufig sachgerecht waren, um eine Kostenaufteilung zwischen Krankenversorgung einerseits und Forschung und Lehre andererseits vorzunehmen. Die Wirtschaftsprüfer haben der Universitätsmedizin jedoch aufgegeben, weitere Optimierungen vorzunehmen, die insbesondere eine zeitnahe Aktualisierung des Raumbuchs und an verschiedenen Stellen eine über das „Tragfähigkeitsprinzip“ eher in Richtung tatsächlichem Verbrauch gehende Bemessung betreffen. Der Aufsichtsrat hat den Vorstand aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates vor der Sommerpause einen Zeitplan für diese Anpassungen vorzulegen."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über

- die Überprüfung der Trennungsrechnung,

- die Zentralisierungen von Leistungen der Hochschulambulanzen und dezentraler Verwaltungseinrichtungen,

- die Verbesserungen in den Beschaffungsprozessen sowie die Ergebnisse der Untersuchung der Auslastung und der Finanzierung von Großgeräten"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/7526 S. 18).

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2023 gefasst.

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/8603 S. 29):

"Zum ersten Spiegelstrich:
Der Vorstand hat den Aufsichtsrat zur Überprüfung der Trennungsrechnung in seiner Sitzung am 8. Dezember 2023 informiert. Für die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG empfohlenen Anpassungen hat der Vorstand zeitliche Ziele zur Abarbeitung hinterlegt. Die Ablösung des Kostentragfähigkeitsprinzips durch kostenartenspezifische Gemeinkostenschlüssel soll bis Mitte 2024 erfolgen. Die hierfür notwendige Überarbeitung des Raumbuches wurde Ende 2023 abgeschlossen. Bei Budgetüberschreitungen von Drittmittelprojekten wurde nach Auskunft des Vorstands eine Routine zu Ursachenanalyse, Entscheidung über die Zuordnung der Deckungslücke und Ableitung von Maßnahmen zur  Refinanzierung etabliert. Bezüglich der Abbildung von Kosten nicht-medizinischer Infrastruktur bei Drittmittelprojekten arbeite der Bereich Drittmittelcontrolling mit der Steuerungsgruppe Klinische Studien an einem Konzept zur Differenzierung der Infrastrukturansätze. Bis Ende des Jahres 2024 soll dieses sowohl fertiggestellt als auch dessen Akzeptanz mit den Drittmittelgebern sondiert werden.

Zum zweiten Spiegelstrich:
Die zukünftige Struktur der Ambulanzen der Universitätsmedizin ist derzeit Gegenstand eines Projekts gemeinsam mit der Beratungsfirma consus. Die Struktur der Verwaltung wird im Rahmen der Organisationsuntersuchung durch Roland Berger eine Rolle spielen. Über Empfehlungen und Umsetzungsschritte wird berichtet werden.

Zum dritten Spiegelstrich:
Die Verbesserung der Beschaffungsprozesse ist nach Auskunft der Universitätsmedizin ebenfalls Gegenstand der Untersuchung von „Roland Berger“. Über die erarbeiteten Handlungsempfehlungen und deren Umsetzung wird berichtet werden. Bezüglich der bereits durchgeführten Untersuchung zur Auslastung und Finanzierung von Großgeräten, die dem Rechnungshof zugeleitet wurde, soll im Rahmen der neuen Vorstandsbesetzung bei der Universitätsmedizin eine Überarbeitung vorgenommen werden."

Die Landesregierung hat dem Landtag wie folgt berichtet (Drucksache 18/9553 S. 33):

"Zum dritten Spiegelstrich:
Es wurde eine von der „Partnerschaft Deutschland“ (PD) erstellte „Auslastungsanalyse“ der MRT und CT-Geräte der Universitätsmedizin (UM) angefertigt. Die Analyse führt zunächst bereits vor 2020 erstellte Untersuchungen zu diesem Thema zusammen und nimmt dann eine eigene Auslastungsanalyse vor.
Für den Bereich MRT zeigten sich die vor 2020 erstellten Analysen aufgrund unterschiedlicher Methodik begrenzt nachvollziehbar. Zusammenfassend zeigten die Untersuchungen jedoch eine niedrige Auslastung. Die von PD selbst durchgeführte Analyse bestätigte dieses Bild und zeigte insgesamt eine zu optimierende Auslastung.
Für den Bereich CT ergaben die zurückliegenden Untersuchungen ebenfalls kein klares Bild. Die Analyse von PD zeigt jedoch, dass die Auslastung der CT-Geräte, anders als bei den MRT, eher den Zielwerten entspricht – Ausnahmen sind CTs für Notfalluntersuchungen und hochinfektiöse Patienten, wo die Auslastung schwieriger zu beeinflussen ist.
Nach Auskunft der UM zeigen die Ergebnisse, dass im Bereich der Großgeräte Optimierungsbedarf besteht. Konkrete Maßnahmen ließen sich jedoch aufgrund der geringen Untersuchungstiefe nicht ableiten.
Im Rahmen der Arbeiten am „Neustart“ der UM und insbesondere der Departmentbildung seien nun weitere Erhebungen geplant. Diese sollen eingesetzt werden, um eine strukturierte und gemeinsame Nutzung der Großgeräte der UM zu etablieren."

Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag empfohlen, die Landesregierung aufzufordern, "über

- die Empfehlungen der externen Beratungen und die Umsetzungsschritte zur künftigen Struktur der Hochschulambulanzen und der Verwaltung,
- die Empfehlungen der externen Beratung und die Umsetzungsschritte zur Verbesserung der Beschaffungsprozesse,
- Erhebungen zur Auslastung und Finanzierung des Betriebs von Großgeräten sowie die Etablierung eines Prozesses zu deren strukturierter und gemeinsamer Nutzung"

möglichst bald zu berichten (Drucksache 18/10344 S. 18)."

Der Landtag hat diesen Beschluss im September 2024 gefasst.