Kommunalbericht 2020, Nr. 5 - Rechtsberatung und Prozessvertretung von Kommunen durch Anwalt oder Rechtsamt?
- wirtschaftliche Wahl geboten! -
Zusammenfassende Darstellung
Landkreise sowie kreisfreie und große kreisangehörige Städte verfügen über mit Volljuristen besetzte Rechtsämter. Deren vorrangiger Einsatz zur Rechtsberatung und Prozessvertretung der Kommunen ist aus Gründen der Wirtschaftlichkeit geboten. Der mit dem Einkauf externen rechtlichen Sachverstands verbundene Zusatzaufwand bedarf der Rechtfertigung durch besondere Umstände des Einzelfalls. Daran fehlt es mitunter.
Anlässlich eines Rechtsstreits (sog. Kommunalverfassungsstreitverfahren) zwischen der Oberbürgermeisterin einer großen kreisangehörigen Stadt und einem Mitglied des Stadtrats nahm die Oberbürgermeisterin für Zwecke der Rechtsberatung und zur Vertretung vor dem Verwaltungsgericht eine Rechtsanwaltskanzlei in Anspruch. Die damit verbundenen Kosten von 10.300 € für die Vergütung der Kanzlei – die Oberbürgermeisterin unterlag vor Gericht – waren vermeidbar. Die Stadt verfügte über ein personell ausreichend besetztes Rechtsamt, dessen Leiterin zur Vertretung befugt und zweifelsfrei fachlich in der Lage gewesen wäre, zumal die streitgegenständlichen Normen der Gemeindeordnung für eine Verwaltungsjuristin keineswegs außergewöhnlich waren. Zudem begleitete sie den Rechtsstreit ausgiebig und korrigierte sogar Schriftsätze des mandatierten Rechtsanwalts.
Die Beauftragung der Kanzlei war somit evident unwirtschaftlich. Der Rechnungshof hat daher die Stadt aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen die Oberbürgermeisterin zu prüfen.