Jahresbericht 2019, Nr. 11 - Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V.

- fehlerhaftes Förderverfahren, organisatorische und finanzielle Neuausrichtung notwendig -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. (LZG) ist finanziell im Wesentlichen von Zuschussleistungen des Landes abhängig.

Die Organisation der LZG war nicht wirtschaftlich. Die gebildeten Organisationseinheiten waren zu kleingliedrig. Die Möglichkeiten zur Optimierung der Aufbauorganisation und des Personaleinsatzes sowie die tarifgerechte Eingruppierung von Beschäftigten wurden bei der institutionellen Förderung nicht hinreichend untersucht.

Das Land gewährte Projektfördermittel für mehrere Maßnahmen, bei denen es sich um originäre, auf Dauer angelegte Aufgaben des Landes handelte.

Vielfach wurde gegen zuwendungsrechtliche Bestimmungen verstoßen. Die Bemessung der Förderhöhe war nicht immer nachvollziehbar. Die Finanzierungspläne wiesen einzusetzende Eigenmittel nicht zutreffend aus. Fördermittel wurden verfrüht ausgezahlt. Die LZG verwendete Fördermittel nicht innerhalb des Bewilligungszeitraums und nicht zweckentsprechend.

Die Gründung der LZG Akademie der Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz gGmbH wurde unzulässigerweise mittelbar durch Projektfördermittel des Landes finanziert. Überschüsse der Akademie wurden nicht auf die Förderung der LZG angerechnet.

Durch die Gewährung von Zuschlägen für Gemeinkosten im Rahmen der Projektförderung trotz institutioneller Förderung waren Doppelförderungen nicht auszuschließen.

Das für Gesundheit zuständige Ministerium nahm zum Teil selbst Bewilligungen vor und prüfte Verwendungsnachweise, obwohl es sich hierbei nicht um ministerielle Aufgaben handelt.