Aufgaben der externen Finanzkontrolle

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz prüft 

  • die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe,
  • die bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung von Landesmitteln und Zuwendungen des Landes bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung,
  • die Betätigung des Landes bei Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist,
  • die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
  • die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweiten Deutschen Fernsehens, des Südwestrundfunks (zusammen mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg) sowie der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.

Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz berät

  • aufgrund von Prüfungserfahrungen den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien,
  • indem er sich auf Ersuchen des Landtags oder der Landesregierung zu Fragen äußert, die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung sind, und
  • indem er im Rahmen von Prüfungen sein Fachwissen in den Gedankenaustausch mit den geprüften Stellen einbringt (informelle Beratung).