Aufgaben der externen Finanzkontrolle
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz prüft
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes einschließlich seiner Sondervermögen und Betriebe,
- die bestimmungsgemäße und wirtschaftliche Verwaltung und Verwendung von Landesmitteln und Zuwendungen des Landes bei Stellen außerhalb der Landesverwaltung,
- die Betätigung des Landes bei Unternehmen in der Rechtsform des privaten Rechts, an denen das Land unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist,
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen landesunmittelbaren juristischen Personen des öffentlichen Rechts und
- die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweiten Deutschen Fernsehens, des Südwestrundfunks (zusammen mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg) sowie der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz berät
- aufgrund von Prüfungserfahrungen den Landtag, die Landesregierung und einzelne Ministerien,
- indem er sich auf Ersuchen des Landtags oder der Landesregierung zu Fragen äußert, die für die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Bedeutung sind, und
- indem er im Rahmen von Prüfungen sein Fachwissen in den Gedankenaustausch mit den geprüften Stellen einbringt (informelle Beratung).
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