Jahresbericht 2023, Nr. 20 - Rückschau: Was wurde aus Prüfungen früherer Jahresberichte?

Der Jahresbericht bildet die Grundlage für das parlamentarische Verfahren zur Ent­scheidung über die Entlastung der Landesregierung. Die Entscheidung des Land­tags wird im Haushalts- und Finanzausschuss, v. a. in dessen Unterausschuss, der Rechnungsprüfungskommission, vorbereitet. Der Entlastungsbeschluss des Land­tags enthält regelmäßig auch konkrete Aufforderungen an die Landesregierung. Diese berichtet daraufhin dem Landtag über die gezogenen Folgerungen.

Im Folgenden wird für drei Prüfungen aus den Jahresberichten 2013, 2014 und 2021 exemplarisch dargestellt, was aus den Feststellungen des Rechnungshofs und den Forderungen des Landtags geworden ist.

1.  Organisation und Personalbedarf der Landeskassen - Landeskasse Rhein­land-Pfalz nicht eingerichtet

Der Rechnungshof hat im Jahr 2012 die Organisation und den Personalbedarf der Landeskassen geprüft. Die komplexe Prüfung, die mehrere Ressorts betraf, war Gegenstand des Jahresberichts und des Entlastungsverfahrens 2013. Da bis 2022 noch nicht alle Forderungen des Landtags umgesetzt worden waren, blieb sie bis dahin weiterhin Thema im Entlastungsverfahren.

Seit 2013 wurden wesentliche Forderungen sukzessive umgesetzt. So wurden in der Landesoberkasse die aufgezeigten Optimierungsmöglichkeiten in der Aufbau- und Ablauforganisation realisiert. Die Landesregierung hatte zugesagt, von den zum Zeitpunkt der Prüfung in den Landeskassen eingesetzten 190 Vollzeitkräften 53 Voll­zeitkräfte einzusparen.

Offen ist bis heute noch die angeregte Zusammenlegung der Landeskassen. Der Rechnungshof hatte hierzu festgestellt, dass durch die Zusammenlegung weitere 14,5 besetzte Stellen abgebaut und Personalkosten von 1,2 Mio. € jährlich einge­spart werden können. Der Landtag hatte die Landesregierung deshalb über mehrere Jahre, zuletzt im September 2021, wiederholt aufgefordert, „über die Entscheidung über die künftige Organisation der Landeskassen und die gezogenen Folgerungen für den Personalbedarf“ zu berichten.1

Nach den Stellungnahmen der Landesregierung in der 16. und 17. Wahlperiode sollte eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Federführung des Ministeriums der Finanzen zunächst ein Vorgehensmodell und im Anschluss daran ein Soll-Kon­zept zur Entwicklung der künftigen Kassenlandschaft in Rheinland-Pfalz erarbeiten. Die Grundentscheidung zur Errichtung einer „Landeskasse Rheinland-Pfalz“ sollte dann durch Ministerratsbeschluss erfolgen und möglichst zum 1. Januar 2019 um­gesetzt werden.2 Ein solcher Beschluss ist bisher nicht erfolgt.

Im Mai 2022 hat die Landesregierung ausgeführt, dass das Ministerium der Justiz vor dem Hintergrund der ab dem 1. Januar 2023 bestehenden Umsatzsteuerpflicht der öffentlichen Hand prüfe, ob im Falle einer Landeskassenfusion eine ordnungs­gemäße dezentrale Besteuerung einschließlich eines Tax Compliance-Manage­ment-Systems für das Justizressort sichergestellt werden könne.3

Das Ergebnis der Prüfung des Justizministeriums liegt dem Rechnungshof bislang nicht vor. Es ist nicht ersichtlich, inwieweit dies der angestrebten Neuorganisation des Kassenwesens entgegenstehen kann und ob zwischenzeitlich wesentliche organisatorische Veränderungen stattgefunden haben, die sich auf den Personal­bedarf auswirken. Dies könnte vom Rechnungshof nur durch eine Nachprüfung zu­verlässig beurteilt werden. Vor diesem Hintergrund hat er empfohlen, das Verfahren an dieser Stelle zu beenden. Einen entsprechenden Beschluss hat der Landtag im November 2022 gefasst.4

2.  Organisation und Personalbedarf der Struktur- und Genehmigungsdirektionen - Forderungen des Landtags auch nach mehrjähriger Behandlung im Entlas­tungsverfahren teilweise noch offen

Der Rechnungshof hat 2012/2013 die Organisation und den Personalbedarf der bei­den Struktur- und Genehmigungsdirektionen geprüft. Die Prüfung und deren Ergeb­nisse waren Gegenstand des Jahresberichts 2014.

Die Forderungen des Landtags hat die Landesregierung weitgehend erfüllt. Insbe­sondere hatte sie zugesagt, 90 Stellen einzusparen. Offen waren noch die Umset­zung der aufgezeigten langfristig möglichen Einsparungsmöglichkeiten von weiteren 77 Stellen sowie die Optimierung der Aufbauorganisation der Struktur- und Geneh­migungsdirektionen, z. B. im Hinblick auf die Verminderung der Anzahl der Regio­nalstellen.

Hierzu hat die Landesregierung in mehreren Entlastungsverfahren mitgeteilt, es müssten zunächst die Ergebnisse der Untersuchungen zur Kommunal- und Verwal­tungsreform sowie der Steuerungsgruppe „Personalstruktur“ abgewartet werden. Seit dem Entlastungsverfahren für das Haushaltsjahr 2016 hat die Landesregierung lediglich darauf hingewiesen, dass gegenüber dem bisher mitgeteilten Sachstand keine Veränderungen eingetreten seien.

Die Untersuchungen zur Kommunal- und Verwaltungsreform sowie die Arbeiten der Steuerungsgruppe „Personalstruktur“ wurden in der vorangegangenen Legislatur­periode abgeschlossen. Etwaige Auswirkungen ihrer Ergebnisse auf die Organisa­tion und den Personalbedarf könnten aufgrund des Zeitablaufs nicht ohne erneute Prüfung zuverlässig nachvollzogen werden. Daher hat der Rechnungshof auch für diese Prüfung empfohlen, sie im Entlastungsverfahren zu beenden. Der Landtag hat auch insoweit im November 2022 einen entsprechenden Beschluss gefasst.

3.  Einführung der E-Akte in der Landesverwaltung - Forderungen wurden über­wiegend zügig umgesetzt

Die Prüfung der Einführung der E-Akte in der Landesverwaltung war Gegenstand des Jahresberichts und des Entlastungsverfahrens 2021. Zu wesentlichen Feststel­lungen hatte die Landesregierung bereits während der Prüfung die gebotenen Fol­gerungen gezogen oder eingeleitet. Dies betraf beispielsweise die Durchführung einer neuen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die sich zugleich für eine projektbe­gleitende Kostenkontrolle eignet.

Bereits im Entlastungsverfahren 2022 konnte der Landtag die Prüfung insgesamt für erledigt erklären, da die Landesregierung den Forderungen entsprochen hatte:

Die elektronische Schriftgutverwaltung und Aktenführung ermöglicht die Einsparung von Stellen in den Registraturen, den Post- und Scanstellen und beim Botendienst. In der Staatskanzlei und den Ministerien waren zum Zeitpunkt der Prüfung in den genannten Bereichen bereits 23 Vollzeitäquivalente abgebaut worden. Nach den Feststellungen des Rechnungshofs konnten darüber hinaus 37 weitere besetzte Stellen eingespart werden. Der Landtag hat die Landesregierung deshalb aufgefor­dert, auf eine möglichst vollständige Umsetzung auch dieser Einsparpotenziale hin­zuwirken.

Im Januar 2022 hat die Landesregierung erklärt, dass bis 2031 rund 30 weitere Stel­len abgebaut würden. Über die Realisierung zusätzlicher Einsparpotenziale durch die vollständige Nutzung der Vorteile des elektronischen Verfahrens solle behörden­spezifisch befunden werden.

Eine weitere Forderung des Landtags betraf die Umsetzung weiterer aufgezeigter Optimierungspotenziale in der Staatskanzlei und den Ministerien. Hierzu erklärte die Landesregierung Anfang 2022, dass damit begonnen worden sei, geeignete Pro­zesse wie z. B. die Zeichnung von Rechnungen in der E-Akte abzubilden und als Standardprozesse zu hinterlegen. Die Digitalisierung und Optimierung von Prozes­sen in der Landesverwaltung solle in der Landesregierung weiter fortgesetzt werden.