Kommunalbericht 2023, Nr. 5 - Verwaltungskostenerstattungen
- Einnahmepotenziale oft nicht ausgeschöpft -
Zusammenfassende Darstellung
Die Kommunen erbringen vielfach Serviceleistungen (Personalabrechnung, IT-Administration, Buchhaltung, Kassenführung, Überlassung von Räumen usw.) für außerhalb des Haushalts geführte Einrichtungen (z. B. für ihre Eigenbetriebe) und für Dritte (z. B. Zweckverbände und Vereine).
In der Regel ist es geboten, dass die Kommunen sich den damit verbundenen Aufwand erstatten lassen. Anderenfalls müssten die Ausgaben nicht verursachungsgerecht durch allgemeine Deckungsmittel (Steuern) finanziert werden. Wird der Haushaltsausgleich verfehlt, wären sogar Kreditaufnahmen wahrscheinlich. Das ist umso weniger gerechtfertigt, als es den Leistungsbeziehern vielfach möglich ist, solche Kosten ihrerseits durch Gebühren und vergleichbare Entgelte zu finanzieren.
Davon abweichend verzichteten Gemeinden und Gemeindeverbände unzulässig auf die Erstattung ihrer Verwaltungskosten oder forderten keine kostendeckenden Beträge, da der Aufwand nicht sorgfältig ermittelt worden war. Zum Teil wurden Verrechnungsbeträge über Jahre nicht an die Kostenentwicklung angepasst. Zudem forderten einige Kommunen die ihnen zustehenden Beträge nur mit erheblicher Verzögerung an.
Die daraus resultierenden Einnahmeausfälle erreichten im Einzelfall bis zu 0,2 Mio. € jährlich. Insgesamt entgingen den 37 geprüften Kommunen Einnahmen von überschlägig 3,0 Mio. € jährlich.