Jahresbericht 2025, Nr. 12 - Fachbereich 06 - Translations-, Sprach- und Kulturwissenschaft der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Germersheim

- großes Sprachenangebot - geringe Studiennachfrage -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Zahl der Studierenden im Fachbereich 06 der Johannes Gutenberg-Universität Mainz am Standort Germersheim verringerte sich vom Wintersemester 2004/2005 bis zum Wintersemester 2024/2025 um 61,8 % von 2.258 auf 862 Studierende. 

Im Sommersemester 2022 waren bei nahezu zwei Dritteln der Lehrveranstaltungen höchstens zehn Studierende angemeldet.

Dem Fachbereich standen mehr Mittel zur Verfügung, als dieser zur Finanzierung seiner Personalaufwendungen benötigte. Dadurch stiegen die Restmittel bis Ende 2022 auf über 1,8 Mio. € an.

Die sechs Jahre nach Beginn des Reformprozesses abgeschlossene Strukturvereinbarung enthielt keine hinreichend messbaren Ziele. Sie bildete daher keine angemessene Grundlage für eine Erfolgskontrolle.

Die Kapazitätsberechnungen für die Studiengänge des Fachbereichs waren nicht belastbar und damit für die Hochschulsteuerung nur bedingt geeignet.

Der Fachbereich wird auch in Zukunft Struktur- und Standortnachteile nur begrenzt beeinflussen können.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert,

a) Maßnahmen zur Reduzierung der Zahl von Lehrveranstaltungen mit geringen Teilnehmerzahlen zu ergreifen,

b) Restmittelbestände regelmäßig zu überprüfen und nur bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen,

c) die Monitoringgespräche zwischen Hochschulleitung und dem Fachbereich zu nutzen, frühzeitig auf Entwicklungen zu reagieren und mögliche Einsparungen unmittelbar zu realisieren,

d) über die Strukturvereinbarung hinaus weitere Stellen einzusparen und hierzu die Notwendigkeit von Stellennachbesetzungen kritischer als bisher zu hinterfragen sowie eine angemessene Begründung des Bedarfs einzufordern,

e) die Kapazitätsberechnung für den Fachbereich weiterzuentwickeln, um belastbare Informationen für die Hochschulsteuerung zu liefern,

f) geeignete Maßnahmen für eine wirtschaftlichere Durchführung der Studiengänge zu treffen und Studienangebote bei einer weiterhin niedrigen Auslastung der Sprachen am Standort Germersheim zu hinterfragen,

g) die Vorgaben der HLehrVO zu beachten, insbesondere ein einheitliches Verfahren zum Nachweis der Erfüllung der Lehrverpflichtung zu regeln,

h) sicherzustellen, dass die Lehrenden die Erfüllung ihrer Lehrverpflichtung nachweisen und nur berücksichtigungsfähige Lehrveranstaltungsstunden angerechnet werden,

i) die Durchführung der Projektwoche zu überprüfen.

3.2 Folgende Forderung ist nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert, über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben c bis i zu berichten.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/12123 S. 22):

"Da gemäß §§ 74 und 76 Hochschulgesetz die festgelegten Grundsätze der hochschulinternen Ressourcenverteilung sowie das Aufstellen und Beschließen der Hochschulentwicklungsplanung der jeweiligen Hochschule Aufgabe des Hochschulrats und des Senats der jeweiligen Hochschule sind, hält sich das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit (MWG) weitgehend hinsichtlich der Binnenverteilung von Mitteln zurück. Die Kritik des Rechnungshofs an der Entwicklung ‘des Standorts Germersheim ist nachvollziehbar. Gleichwohl ist nicht zu vernachlässigen, dass die ländlich-periphere Lage vieler Studienstandorte, die damit schwere Voraussetzungen zu Metropolen haben und infrastrukturell in keiner bevorzugten Region liegen, einen regionalpolitischen Wirkungsfaktor haben. Die zukünftige Entwicklung des Standorts Germersheim ist damit keine rein hochschulische Entscheidung. Seitens der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) ist der Standort an sich nicht infrage gestellt worden. Mit dem Instrument der Strukturgespräche und den daraus resultierenden Strukturvereinbarungen hat die JGU ein geeignetes Instrument gefunden, um auf Entwicklungen wie am Fachbereich 06 in Germersheim zu reagieren und notwendige Schritte einzuleiten.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m Ziffer 3.1 c):
Ein Monitoringgespräch hat seit dem Prüfbericht noch nicht stattgefunden, da der Hochschulrat sich zunächst in einem Workshop gemeinsam mit dem Fachbereich mit der aktuellen Situation beschäftigen wird. Dieser Workshop ist für Mai 2025 terminiert.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 d):
Dem MVWVG liegen keine weitergehenden Aktualisierungen über die bereits seitens der JGU zugesagten Verfahren vor. Im Übrigen wird auf die oben skizzierte Verfahrenslogik des Präsidiums auch in Bezug auf die gesetzlich vorgeschriebenen Grundsätze der Ressourcenverteilung an Hochschulen verwiesen.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 e) und f}:
Das MWG begrüßt die Empfehlung des Rechnungshofs, die Instrumente der Kapazitätsberechnung für den Fachbereich weiterzuentwickeln, weist aber auf die seitens der JGU aufgeworfene Herausforderung zwischen Sicherstellung von Studienangeboten und Wirtschaftlichkeit hin. Eine rein auf Kennwerte gestützte Entscheidung ist unter Umständen nicht zielführend, um ein Studienfach zu reformieren. Gleichwohl sollten die Ergebnisse der Berechnung bei den Strukturgesprächen Erwähnung finden, um auf eine vorteilhafte Reform des Fachbereichs und der Studiengänge hinzuwirken.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 h):
Die JGU hat angekündigt, dass das Deputatsmonitoring die Thematik aufgreifen wird, indem es die verschiedenen Lehrveranstaltungsformate und ihre Anrechnung ausweisen wird. Kolloquien werden zukünftig in das Abschlussmodul aufgenommen.

Zu Ziffer 3.2 i.V.m. Ziffer 3.1 i):
Die Überprüfung der Projektwochendurchführung ist noch nicht abgeschlossen."