Jahresbericht 2025, Nr. 13 - Errichtung und Betrieb der Landesimpfzentren
- Orientierungsrahmen für künftige Vergabeverfahren in Krisenzeiten -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Das Land sollte die Kommunen bei Vergabeverfahren, die zum Betrieb von Einrichtungen der Pandemiebekämpfung notwendig sind, zielgerichteter unterstützen.
Auch in Krisenzeiten
- sind angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchzuführen,
- ist grundsätzlich ein angemessener Bieterwettbewerb zu gewährleisten,
- ist eine Interimsvergabe und die Vergabe durch Teillose zu prüfen und
- sind bei IT-Beschaffungen dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit Rechnung tragende Mindestanforderungen einzuhalten.
Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung
(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)
Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert,
a) die Kommunen in deren Aufgabe als Betreiber von Einrichtungen der Pandemiebekämpfung bei Vergaben in Krisenzeiten zu unterstützen,
b) bei Maßnahmen unter Krisenbedingungen mindestens einfache Wirtschaftlichkeitsvergleiche anzustellen,
c) in Krisenzeiten grundsätzlich einen „Wettbewerb light“ zu gewährleisten,
d) in geeigneten Fällen die Interimsvergabe und die Vergabe mittels Teillos zu prüfen,
e) Mindestanforderungen bei der IT-Beschaffung auch in Krisenzeiten zu berücksichtigen.
Der Haushalts- und Finanzausschuss hat auf der Grundlage des Vorschlags der Rechnungsprüfungskommission dem Landtag folgenden Beschluss empfohlen (Drucksache 18/12875 S. 11):
"Es wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass
a) der Hinweis des Rechnungshofs, die Kommunen in deren Aufgabe als Betreiber von Einrichtungen der Pandemiebekämpfung bei Vergaben in Krisenzeiten zu unterstützen, aufgegriffen wird,
b) bei Maßnahmen unter Krisenbedingungen vor einer Beauftragung grundsätzlich die verschiedenen Lösungsmöglichkeiten wirtschaftlich betrachtet werden,
c) im Falle einer künftigen Pandemie grundsätzlich bei der Vergabe von Leistungen nach Möglichkeit ein Wettbewerb mit verschiedenen Anbietern erfolgen soll,
d) in einer vergleichbaren Situation künftig die Möglichkeit einer Interimsvergabe und Vergabe von Teil- und Fachlosen geprüft wird,
e) grundsätzlich der Auffassung des Rechnungshofs zugestimmt wird, wonach Mindestanforderungen der IT-Projektplanung zu beachten sind."
Der Landtag hat diesen Beschluss im Oktober 2025 gefasst.