Jahresbericht 2023 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 2023.1 In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2022 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren.2 Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2021, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.
Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt.3 Die Bildung von Schwerpunkten hat zur Folge, dass über einige Verwaltungen verstärkt berichtet wird.
Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von Oktober bis Dezember 2022 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und im Dezember 2022 die Haushaltsrechnung 2021 zugeleitet.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden die Betragsangaben im Jahresbericht gerundet. Hierdurch können sich in Summierungen rundungsbedingte Differenzen ergeben.
Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschluss darüber, in welchen Bereichen ein ordnungsgemäßes und wirtschaftliches Verwaltungshandeln verbessert werden kann.
Die geprüften Verwaltungen erhielten jeweils Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern.4 Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.
Der Rechnungshof hat die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) für die Geschäftsjahre ab 2017 geprüft. Er hat dabei insbesondere die Onlineaktivitäten und das Auslandskorrespondentennetz untersucht. Die Prüfungsmitteilungen wurden dem ZDF am 8. Februar 2022 übersandt. Der Verwaltungsrat des ZDF hat in seiner Sitzung am 8./9. September 2022 den Bericht beraten und zur Kenntnis genommen. Der Rechnungshof hat nach dem Medienstaatsvertrag den Abschließenden Bericht über diese Prüfung allen Landtagen und Landesregierungen am 18. Januar 2023 unmittelbar übermittelt.
Weiter hat der Rechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Südwestrundfunks (SWR) für die Geschäftsjahre 2019 bis 2021 gemeinsam mit dem Rechnungshof Baden-Württemberg geprüft. Er hat dabei insbesondere die Produktionsstudios und die Verbreitungskosten betrachtet. Er führt die Prüfung federführend durch. Die Prüfungsmitteilungen werden dem SWR im Laufe des Jahres 2023 übersandt werden.
Zudem war der Rechnungshof an den Prüfungen der Haushalts- und Wirtschaftsführung der „Baden-Badener Pensionskasse Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit“ (bbp) für die Geschäftsjahre 2013 bis 2018 und des SWR für die Geschäftsjahre 2013 bis 2019 (Schwerpunkt Altersversorgung) durch den Rechnungshof Baden-Württemberg beteiligt. Die bbp ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit. Die zuständige ARD-Anstalt für die bbp ist der SWR. Der Rechnungshof Baden-Württemberg hatte die Federführung. Der Abschließende Bericht über die Prüfung der bbp wurde am 7. Dezember 2022 allen Landtagen und Landesregierungen übermittelt. Die Übersendung des Berichts über die Prüfung des SWR (Schwerpunkt Altersversorgung) erfolgt 2023 an den SWR.
Der Rechnungshof war darüber hinaus an der Prüfung des ARD/ZDF-Kinderkanals (KiKA) durch den Thüringer Rechnungshof beteiligt. Der KiKA wurde als rechtlich unselbstständige Gemeinschaftseinrichtung von ARD und ZDF gegründet. Die Federführung der Prüfung liegt beim Thüringer Rechnungshof. Der Entwurf der Prüfungsmitteilungen wurde dem Mitteldeutschen Rundfunk (MDR - zuständige ARD-Anstalt für KiKA) und dem ZDF am 29. September 2022 zugesandt. Diese nahmen am 14. Dezember 2022 dazu Stellung. Die Prüfungsmitteilungen werden 2023 dem MDR und dem ZDF übermittelt werden.
Der Rechnungshof wird 2023 einen Kommunalbericht vorlegen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2021 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz5 wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2023 durchgeführt werden.
Die im Jahresbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
- Bundesrecht: www.gesetze-im-internet.de/index.html,
- Landesrecht: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.
Soweit in den Beiträgen auf Jahresberichte früherer Jahre hingewiesen wird, können diese unter rechnungshof.rlp.de/de/veroeffentlichungen/jahresberichte/ abgerufen werden.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Jörg Berres, Vizepräsidentin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Florian Decker, Stefanie Kißmer, Dr. Oliver Schwinn, Dr. Elke Topp und Andreas Utsch.
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz, § 97 Abs. 1 LHO. Soweit Bezeichnungen mit Bezug zu Rechtsnormen verwendet werden, die dort lediglich in männlicher Form enthalten sind, wird auf geschlechtsneutrale Formulierung oder eine zusätzliche Verwendung weiblicher Formen verzichtet.
- § 97 Abs. 3 LHO.
- § 89 Abs. 2 LHO.
- § 96 Abs. 1 LHO.
- Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben des Verfassungsschutzes.