Kommunalbericht 2017, Nr. 2 - Kindertagesstätten

- erhebliche Einsparpotenziale bei den Personal- und Sachkosten -

Zusammenfassende Darstellung

Das Land sowie die Gemeinden und Gemeindeverbände gaben 2015 zusammen 1,3 Mrd. € für den Betrieb und den Bau von Kindertagesstätten aus. Das war mehr als doppelt so viel wie 2006. Im Ländervergleich fielen in Rheinland-Pfalz mit 8.857 € je betreutes Kind die höchsten Ausgaben an. Die anderen westlichen Flächenländer wandten im Durchschnitt 7.690 € je Kind auf.

Eine Prüfung bei 113 Kindertagesstätten kommunaler und freier Träger zeigte, dass sich die hohen Ausgaben und deren dynamische Entwicklung nicht durch die Personalschlüssel der Kindertagesstätten erklären lassen, sondern vornehmlich folgende Ursachen hatten:

  • Die rheinland-pfälzischen Förderungs- und Finanzierungsregelungen geben den Trägern der Kindertagesstätten kaum Anreize, bedarfsgerechte und wirtschaftliche Angebotsstrukturen zu wählen. Stattdessen bieten sie zahlreiche Möglichkeiten, den Trägeranteil zu minimieren.

  • Über die verpflichtende Personalausstattung hinaus können die Einrichtungen nach Genehmigung durch die Jugendämter unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliches Erziehungspersonal einsetzen. Viele Einrichtungen beschäftigten solches Personal, ohne dass hierfür ein Bedarf nachgewiesen war.

  • Das rheinland-pfälzische System der Personalbemessung nach genehmigten Gruppen und Plätzen führt zwangsläufig zu Mehrausgaben. Die Zahl der gemeldeten Kinder reichte oft nicht aus, um die Gruppen vollständig zu belegen. In diesen Fällen wurde eine Personalausstattung für mehr Kinder vorgehalten, als zu betreuen waren. Anfang März 2016 waren dadurch rechnerisch 12.000 Plätze nicht belegt. Der Personalaufwand hierfür betrug 90 Mio. € jährlich.

  • Die Personalausstattung orientierte sich an der zum Ende des Kindergartenjahres erwarteten Belegung. Zu diesem Zeitpunkt fallen Belegungsspitzen an, sodass eine hierauf bezogene Personalstärke für weite Teile des Jahres wegen geringerer Nachfrage nicht benötigt wurde. Würde dagegen - wie in Hessen - der Personalbedarf anhand der Belegung zum 1. März eines Jahres ermittelt, könnten landesweit schätzungsweise 8.000 Plätze und damit Personalaufwand von 60 Mio. € jährlich eingespart werden.

  • Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz von Kindern unter drei Jahren wurde auch in Rheinland-Pfalz die Ausstattung der Einrichtungen mit sog. U3-Plätzen erheblich ausgeweitet. Allerdings waren Anfang 2016 von fast 42.000 Plätzen für Kinder unter drei Jahren 12.000 nicht oder nicht altersentsprechend belegt. Da für Gruppen mit U3-Kindern andere Personalschlüssel mit höherer Personalausstattung gelten, verursachte die „Fehlbelegung“ Personalkosten von rechnerisch 60 Mio. € jährlich.

Die Träger hatten ihr Angebot an Ganztagsplätzen zunehmend ausgebaut, obwohl das die Nachfrage nicht erforderte. So waren im März 2016 mindestens 11.000 Plätze nicht oder nicht mit ganztags zu betreuenden Kindern belegt. Die Vorhaltekosten für das Personal betrugen 10 Mio. € jährlich.

Allein die Personalbemessung nach Gruppen und nach erwarteten Belegungszahlen zum Ende des Kindergartenjahres sowie die nicht bedarfsgerechte Vorhaltung von U3- und Ganztagsplätzen verursachten Ausgaben von 220 Mio. € jährlich. Andere Bedarfskriterien und eine Anpassung der Personalausstattung an die Belegung könnten die Ausgaben spürbar mindern.

Auch der Hortplätze zur Betreuung von Schulkindern in Kindertagesstätten hätte es nicht im vorgehaltenen Umfang bedurft. So hatte eine kreisfreie Stadt Hortplätze eingerichtet, obwohl ausreichende Betreuungsangebote an Ganztagsschulen vorhanden waren. Ihr entstanden dadurch Mehrausgaben von 3 Mio. € jährlich.

Weitere vermeidbare Aufwendungen waren auf übertarifliche Eingruppierungen des Personals der Kindertagesstätten sowie auf zu geringe Leistungsanforderungen bei der Gebäudereinigung zurückzuführen. Beiträge für die Mittagsverpflegung sowie für die Betreuung in Krippen und Horten wurden nicht immer im erforderlichen Umfang erhoben.

Vereinbarungen der Kommunen mit freien Trägern von Einrichtungen zur freiwilligen Übernahme von Kosten enthielten oftmals für die Gemeinden nachteilige Regelungen. Die von den Gemeinden eingegangenen Verpflichtungen waren in einzelnen Fällen höher als die Aufwendungen, die beim Betrieb eigener Kindertagesstätten angefallen wären.

Arbeits- und Fehlzeiten des Personals wurden oftmals nur unzureichend dokumentiert, sodass nicht nachvollziehbar war, ob die arbeitsvertraglichen Zeiten erbracht worden waren.