Kommunalbericht 2023, Nr. 6 - Graue Kassen von Ortsbezirken einer kreisfreien Stadt
- Haushaltsrecht eklatant missachtet -
Zusammenfassende Darstellung
Sämtliche Ortsvorsteher einer kreisfreien Stadt führten Girokonten, mit denen sie für den jeweiligen Ortsbezirk anfallende Ein- und Auszahlungen abwickelten. In den Jahren 2018 bis 2021 gingen Einzahlungen von wenigstens 183.000 € auf den Konten ein. Die Stadt duldete die Kontenführung, obwohl sie gegen ihre eigenen Regelungen zur Kassensicherheit verstieß. Danach war es nur der Stadtkasse erlaubt, Girokonten einzurichten und zu nutzen.
Ungeachtet dessen, dass die Konten allein städtischen Zwecken dienten, ließ die Stadt zu, dass einige Ortsvorsteher Konteninhaber waren.
Mindestens ein Ortsvorsteher hatte sogar nach seinem Ausscheiden aus dem Amt die Kontoauszüge – Kontoinhaberin war die Stadt – mitgenommen, sodass sie für Kontroll- und Dokumentationszwecke nicht verfügbar waren.
Die Ortsvorsteher bewirtschafteten die Konten außerhalb der städtischen Buchführung. Sie führten folglich nichts an die Stadtkasse ab und verfügten über Guthabenbestände unter Missachtung des zwingenden Vier-Augen-Prinzips.
Auf die Konten zahlten Dritte Nutzungsentgelte für Brauchtumsveranstaltungen in den Ortsbezirken ein. Über deren Höhe entschieden die Ortsvorsteher, ggf. unter Beteiligung informeller Gremien. Beschlüsse dazu durfte jedoch nur der Stadtrat fassen.
Obgleich vor Jahren in zwei Ortsbezirken die Girokonten durch Verwaltungskräfte für Unterschlagungen genutzt wurden, hat die Stadt die Kontenführung entgegen zwingendem Haushaltsrecht nie geprüft.