Jahresbericht 2019, Nr. 12 - Durchführung von Bodenordnungsverfahren durch die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR)
- Konzepte für eine langfristige Aufgabenerledigung und einen bedarfsgerechten Personaleinsatz fehlen -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Nach den gesetzlichen Vorgaben muss die Steuerverwaltung durch die umfassende Prüfung zufällig ausgewählter Steuerfälle die Wirksamkeit der Risikomanagementsysteme gewährleisten. Dieser Anforderung wird die Bearbeitungspraxis in Rheinland-Pfalz nicht gerecht.
Die Finanzämter haben die Fälle der Zufallsauswahl nicht gründlicher bearbeitet als die übrigen. Der Rechnungshof hat bei 60 % der in seine Erhebungen einbezogenen Veranlagungen teilweise erhebliche Bearbeitungsmängel festgestellt, die zu Steuermindereinnahmen von 175.000 € geführt haben.
Konkrete Vorgaben für die Fallbearbeitung, insbesondere zu Prüfungsumfang und -intensität, fehlten. Dadurch war nicht auszuschließen, dass Steuerfälle nach uneinheitlichen Kriterien bearbeitet und Steuerausfallrisiken nicht erkannt wurden.
Die regelmäßige Überprüfung der Risikomanagementsysteme auf ihre Zielerfüllung durch die zuständigen Bund-Länder-Arbeitsgruppen beruhte zum größten Teil auf Fällen der Zufallsauswahl. Wegen der Bearbeitungsmängel war nicht sichergestellt, dass bundesweite Entscheidungen auf der Grundlage einer verlässlichen Datenbasis getroffen wurden.