Jahresbericht 2024, Nr. 7 - Abrechnung von Baumaßnahmen an Landesstraßen beim Landesbetrieb Mobilität Trier

- ungenaue Kostenansätze, Überschreitung von Bauzeiten und mangelhaftes Schlussrechnungsmanagement -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Das Projektsteuerungssystem MaViS, dessen landesweite Einführung die Landesregierung 2020 angekündigt hatte, war beim Landesbetrieb Mobilität Trier immer noch nicht im Einsatz.

Die Kostenansätze für Baumaßnahmen an Landesstraßen waren bei der Aufnahme in das Bauprogramm vielfach zu ungenau und entsprachen damit nicht den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung.

Aufgrund mangelhafter Leistungsverzeichnisse erhielt nicht immer das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Nachträge wurden erforderlich und gefährdeten die Kostensicherheit.

Die regelmäßige Überschreitung von Bauzeiten beeinträchtigte die Planung anschließender Baumaßnahmen, belastete die Verkehrsteilnehmer und band unnötig lange Personal.

Die Auftragnehmer reichten Schlussrechnungen nicht fristgerecht ein, der Landesbetrieb Mobilität Trier prüfte diese ebenfalls nicht fristgerecht. Lange Bearbeitungszeiten bergen die Gefahr, dass Sachfragen nicht mehr geklärt werden und es so zu wirtschaftlichen Nachteilen für das Land kommt.

Forderungen des Rechnungshofs · Stellungnahmen der Landesregierung · Parlamentarische Behandlung

(Teilziffer 3 des Jahresberichtsbeitrags)

3.1 Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:

Der Rechnungshof hatte gefordert, das Projektsteuerungssystem MaViS29 so schnell wie möglich umzusetzen und über den Stand der Einführung des Programms zu berichten.

3.2 Folgende Forderungen sind nicht erledigt:

Der Rechnungshof hat gefordert,

a) die Genauigkeit der Kostenermittlung durch dem jeweiligen Projektstatus entsprechende detaillierte Planungen bei
- der Aufstellung des Bauprogramms für den Landeshaushalt,
- der endgültigen Entwurfsplanung,
- der letztmaligen Kostenberechnung vor der Ausschreibung einer Baumaßnahme
zu optimieren,

b) die Genauigkeit der Leistungsverzeichnisse zu verbessern,

c) die Einhaltung der Bauzeiten und Bautermine sicherzustellen,

d) die fristgerechte Prüfung und Abrechnung von Schlussrechnungen zu gewährleisten.

 

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29)  MaViS = Maßnahmenvisualisierung und -steuerung von Straßenbauvorhaben.
      Siehe auch: Jahresbericht 2021, Nr. 13, Tz. 2.1 (Drucksache 17/14400). Entwicklung Entlastungsverfahren unter rechnungshof.rlp.de/de/jahresberichtsbeitraege-im-entlastungsverfahren/jahresbericht-2021/nr-13-baumanagement-des-landesbetriebs-mobilitaet/.

Die Landesregierung hat für das Entlastungsverfahren zu dem Beitrag folgende Stellungnahme abgegeben (Drucksache 18/9553 S. 7):

"Mit den bereits ergriffenen und zukünftigen Maßnahmen, die im Folgenden dargestellt werden, wird den Forderungen des Rechnungshofs für laufende bzw. für die Zukunft geplante Maßnahmen Rechnung getragen. Eine Anpassung von abgeschlossenen Planungsarbeiten ist nicht möglich.

Zu Ziffer 3.2 a):
Nach Aufstellung des Investitionsplans werden frühzeitig die wesentlichen Vorerkundungen für die Maßnahmen der anstehenden Bauprogramme eingeleitet und damit die Kostenansätze genauer. Nach Vorlage der endgültigen Entwurfsplanung und vor Veröffentlichung werden zukünftig die Kosten durch interne Bepreisung der Leistungsverzeichnisse nochmals überprüft.

Zu Ziffer 3.2 b):
Die Hinweise des Rechnungshofs zu den Kontrolllisten der Ausschreibungspositionen sind aufgegriffen. Darüber hinaus werden „wiederkehrende“ Nachträge sondiert und wesentliche Erkenntnisse im Zuge der Ausschreibungsvorbereitung berücksichtigt.

Zu Ziffer 3.2 c):
Der LBM wirkt bei Baumaßnahmen generell darauf hin, dass die vertraglichen Bauzeitvorgaben eingehalten werden. Im Vorfeld der Ausschreibungen werden die vertraglich vorgegebenen Bauzeiten zukünftig nochmals auf Plausibilität überprüft und ggfs. angepasst.

Zu Ziffer 3.2 d):
Im Vorgriff auf die Einführung des Multi-Projektsteuerungssystems MaViS© besteht im LBM ein vereinfachtes Schlussrechnungsmanagement, in dem mittels Listen ausstehende und in der Prüfung befindliche Schlussrechnungen nachgehalten werden. Im Zuge von regelmäßigen Abstimmungen wird eine fristgerechte Abrechnung von Baumaßnahmen thematisiert. Die Mitarbeitenden werden weiterhin sensibilisiert, dass bei Schlussrechnungseingang die Prüfbarkeit gemäß HVA B-StB1 testiert werden muss.

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1 Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau."