Jahresbericht 2018, Nr. 17 - Landeskrankenhausplan 2010
- Neuausrichtung der Krankenhausplanung erforderlich -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Die Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz wiesen 2015 bundesweit mit 71,3 % die geringste Bettenauslastung aus.
Die Aufstellung des Landeskrankenhausplans 2010 wurde durch nicht am Bedarf orientierte Vorgaben beeinflusst. Dies trug zu einem rechnerischen Überhang von 1.800 Betten bei.
Der Bettenbedarf für den Fachbereich Intensivmedizin/Anästhesiologie und der tagesklinische Platzbedarf wurden ohne erforderliche Bedarfsanalysen festgelegt.
Das für Gesundheit zuständige Ministerium nutzte die ihm regelmäßig übermittelten Leistungsdaten der Krankenhäuser nicht, um den Landeskrankenhausplan fortzuschreiben und die Planbettenbescheide zu aktualisieren.
Der Bedarf für die geplante Aufnahme des Bundeswehrzentralkrankenhauses mit 260 Betten in den Landeskrankenhausplan war nicht nachgewiesen.
Die nachträgliche Förderung der Schließung eines Krankenhausstandortes war durch die gesetzlichen Vorgaben nicht gedeckt. Dadurch wurden Mittel von 1,5 Mio. € gebunden.
Möglichkeiten zur Neuausrichtung der anstehenden Landeskrankenhausplanung sollten geprüft werden. Dies betrifft den Abbau von Doppelstrukturen, die Festlegung höherer Soll-Auslastungsgrade sowie von Zumutbarkeitsgrenzen für die Erreichbarkeit von Krankenhausleistungen und die Berücksichtigung weiterer Qualitätsindikatoren sowie von erlösbestimmenden Parametern und von Wirtschaftlichkeitskennwerten. Eine gebietsbezogene Kapazitätsausweisung in Form einer Rahmenplanung als Alternative zum bisherigen Planungsansatz war bisher nicht in Betracht gezogen worden.