Jahresbericht 2022 - Wesentliche Prüfungsergebnisse
Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2020
Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prüfung
- keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2020 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein könnten,
- keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.
Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2020
Die Haushaltsrechnung 2020 schloss mit einem Finanzierungsdefizit von 1.346 Mio. € ab. Um die Deckungslücke zu schließen, nahm das Land Kredite am Kreditmarkt auf. Die Netto-Kreditaufnahme betrug 1.295 Mio. €, davon wurden 169 Mio. € als notsituationsbedingte Kredite unter Verweis auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie aufgenommen. Das Land entnahm zur Finanzierung des Defizits 51 Mio. € netto aus Rücklagen.
Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die bereinigten Gesamteinnahmen um 2,8 % auf 19 Mrd. € und die bereinigten Gesamtausgaben um 18,1 % auf 20,3 Mrd. €.
Die Ausgabereste - brutto - erhöhten sich gegenüber 2019 um 349 Mio. € auf 2,5 Mrd. €.
Die Bruttokreditaufnahmen für den Landeshaushalt einschließlich Umschuldungen und die Betriebshaushalte von insgesamt mehr als 6,6 Mrd. € hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen.
Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung
- den Landeshaushalt für die Zukunft rüsten: Ausgaben priorisieren, Überschüsse zur Schuldentilgung nutzen -
Ab dem Jahr 2020 fordert die Verfassung einen strukturell ausgeglichenen Haushalt. Die Haushaltsrechnung wies eine strukturelle Netto-Kreditaufnahme von Null aus.
Der Gesamtschuldenstand des Landes (Kernhaushalt und Landesbetriebe) erhöhte sich um 1.283 Mio. € auf 32,7 Mrd. €.
In der laufenden Rechnung überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um 691 Mio. €. Für Investitionen gab das Land 1.654 Mio. € aus, dies waren 652 Mio. € mehr als im Vorjahr. Allerdings wurden die Zuführungen an das Sondervermögen „Nachhaltige Bewältigung der Corona-Pandemie“ teilweise als Investitionen erfasst, obwohl diese Mittel überwiegend nicht im Jahr 2020 verausgabt wurden. Der Anteil der Investitionen an den Gesamtausgaben des Kernhaushalts blieb mit 8,1 % um zwei Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer. Die Pro-Kopf-Verschuldung von Rheinland-Pfalz lag mit 7.279 € um 24 % und die Zinsausgaben lagen mit 91 € je Einwohner um 6 % über den Durchschnittswerten.
Hohe Ausgaben zur Eindämmung der Folgen der Corona-Pandemie und zur Stärkung der rheinland-pfälzischen Wirtschaft belasteten den Haushalt 2020. Das Land nahm Kredite von 169 Mio. € unter Verweis auf die außergewöhnliche Notsituation und von 1.202 Mio. € zum Ausgleich konjunkturbedingter Steuermindereinnahmen auf.
Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2021 betrug die strukturelle Netto-Tilgung 17 Mio. €. Der Finanzierungsüberschuss von 2.297 Mio. € wurde zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt in Höhe von 1.494 Mio. € und zur Aufstockung von Rücklagen um 802 Mio. € verwendet. Der Großteil der Tilgungen war verfassungsrechtlich vorgeschrieben. Denn konjunkturbedingte Steuermehreinnahmen müssen für Tilgungen verwendet werden. Der verfügbare Teil des Überschusses wurde weit überwiegend zur Rücklagenbildung statt für Tilgungen genutzt.
Die Netto-Tilgung nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 2021 von insgesamt 1,5 Mrd. € und die beabsichtigten Kreditaufnahmen sollen nach der Finanzplanung bis 2025 zu einem Gesamtschuldenstand von 32,4 Mrd. € führen.
Der weitere Schuldenanstieg nach der Finanzplanung kann verringert werden, wenn die nach der Steuerschätzung vom November 2021 erwarteten Verbesserungen beim Steueraufkommen kassenwirksam werden. Außerdem sollte der Bestand der Haushaltssicherungsrücklage von mittlerweile 1,8 Mrd. € zur Tilgung von Krediten genutzt werden. Beispielsweise könnte der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung vollständig entschuldet werden.
Möglichkeiten, die konsumtiven Ausgaben zu begrenzen und die geplanten Netto-Kreditaufnahmen im Haushaltsvollzug zu verringern, sollten weiterhin konsequent genutzt werden.
Nr. 4 Steuerliche Berücksichtigung von Kindern
- technische Möglichkeiten nicht ausgeschöpft -
Die Finanzämter ließen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Pauschbeträge wegen Behinderung des Kindes häufig bei mehreren Steuerpflichtigen gleichzeitig zu Unrecht zum Abzug zu. Als Folge setzten sie Einkommensteuern von 150.000 € zu niedrig fest.
Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung von Kindern mit eigenem Einkommen erkannten die Finanzämter nicht immer. So wurden 200.000 € Einkommensteuern nicht festgesetzt.
Das Risikomanagementsystem sah einen maschinellen steuernummernübergreifenden Abgleich anhand der Identifikationsnummer des Kindes nicht vor. Dadurch wurde der mehrfache Ansatz der Abzugsbeträge sowie die Pflicht zur Veranlagung nicht immer erkannt.
Nr. 5 Vollziehungsbeamte der Finanzämter
- Vollstreckungsaußendienst zielorientierter ausrichten, Digitalisierung nutzen -
Die Vollziehungsbeamten nahmen nicht nur ihre eigentliche Aufgabe, die Durchführung von Vollstreckungsaufträgen, wahr, sondern erledigten auch Tätigkeiten, für die der Innendienst zuständig war.
Eine IT-Unterstützung für den Vollstreckungsaußendienst fehlte.
Häufig trafen Vollziehungsbeamte die Vollstreckungsschuldner nicht an. Der Einsatz außerhalb üblicher Dienstzeiten wurde nicht ausreichend genutzt.
Die Steuerverwaltung bemaß den Personalbedarf pauschal mit 15 % des Arbeitszeitbedarfs des Vollstreckungsinnendienstes. Rechnerisch ergibt sich ein um elf Vollzeitkräften niedrigerer Personalbedarf, wenn er am Durchschnitt der Bearbeitungszeiten der Ämter mit den meisten Vollstreckungsversuchen je Arbeitstag ausgerichtet wird. Dies entspricht geringeren Personalkosten von 0,7 Mio. € jährlich.
Instrumentarien für eine wirksame Steuerung der Ein-sätze der Vollziehungsbeamten und einheitlichen Erledigung der Vollstreckungsaufträge fehlten.
Die Steuerverwaltung kann häufig Forderungen effizienter beitreiben als andere Dienststellen des Landes. Eine Erweiterung ihrer Vollstreckungszuständigkeit war noch nicht geprüft worden.
Nr. 6 Leistungen nach dem Wohngeldgesetz
- Zahl der Wohngeldbehörden überprüfungsbedürftig, Auszahlungsverfahren zu aufwendig und Bearbeitung mängelbehaftet -
Eine aktuelle Prüfung des Bedarfs an 44 Wohngeldbehörden lag nicht vor.
Die Aufsicht durch das Ministerium der Finanzen verfolgte keine messbaren Ziele. Die Geschäftsprüfungen orientierten sich nicht hinreichend an Auffälligkeiten des Gesetzesvollzugs.
Das Kennzahlensystem zum Forderungsmanagement wurde nicht genutzt. Darüber hinaus lieferte es zum Teil unbrauchbare Werte.
Das Verfahren zur Zahlbarmachung der Wohngeldleistungen war zu aufwendig und fehleranfällig.
Die Bearbeitung der Wohngeldanträge wies Mängel auf. Insbesondere die Plausibilität des angegebenen Einkommens wurde nicht oder fehlerhaft geprüft, Mieten wurden zu hoch angesetzt, Lastenberechnungen ohne hinreichende Angaben akzeptiert und Abzugs- sowie Freibeträge unzutreffend berücksichtigt.
Nr. 7 Gewährung von Beihilfen in Pflegefällen
- unzureichende Überprüfung der Leistungen von Pflegekräften, fehlerhafte Beihilfeberechnungen -
Das Land gewährt Beihilfen für vollstationäre und häusliche Pflege für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. In der Hälfte der geprüften Fälle wurden Feststellungen getroffen, die insbesondere die Berechnung der Beihilfe betrafen. Beispiele:
- Überwiegend wurde nicht geprüft, ob die Pflegeeinrichtungen von den Pflegekassen zugelassen und den Abrechnungen aktuelle Pflegesätze zugrunde gelegt waren.
- Bei der Unterbringung in Pflegeheimen war die Berechnung der Beihilfe für den Aufnahmemonat und für den Sterbemonat häufig fehlerhaft.
- Krankenhausaufenthalte, die zu einer Unterbrechung der vollstationären Pflege führten, wurden bei der Beihilfeberechnung oft nicht berücksichtigt.
- Anzurechnende Einkünfte der Beihilfeberechtigten wurden teilweise unzutreffend ermittelt.
- Bei der häuslichen Pflege wurden Beihilfen häufig gewährt, obwohl Leistungsnachweise der Pflegedienste gar nicht oder nicht vollständig vorlagen.
- Pauschalbeihilfen wurden teilweise fehlerhaft berechnet.
Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug hatte das Landesamt für Finanzen nicht getroffen.
Nr. 8 Einsatz von SAP-Systemen beim Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung
- sicherheitsrelevante Aktualisierungen unterblieben, Zuordnungen von Berechtigungen und Benutzerverwaltung waren risikobehaftet -
Der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung setzt u. a. für seine Buchhaltung SAP-Systeme ein. Damit werden Auszahlungen von jährlich insgesamt 278 Mio. € veranlasst. Der Einsatz der SAP-Systeme genügte nicht allen Anforderungen an die IT-Sicherheit:
- Das SAP-Basissystem war zuletzt 2015 aktualisiert worden. Seitdem waren sicherheitsrelevante Aktualisierungen unterblieben.
- Im Entwicklungssystem wurden unzulässigerweise Echtdaten aus dem Produktivsystem verwendet. Sie waren dadurch einem nicht berechtigten Personenkreis zugänglich.
- Ein verbindliches, den rechtlichen und fachlichen Anforderungen genügendes, aktuelles und vollständiges Berechtigungskonzept fehlte.
- Kritische Berechtigungen waren nicht vollständig identifiziert. Sie wurden zu häufig an Benutzer1 vergeben. Die Benutzerverwaltung entsprach nicht allen Standards des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik.
- Die erforderliche Trennung von Benutzer- und Berechtigungsadministration war nicht eindeutig geregelt.
- Die Verschlüsselung von Benutzerpasswörtern entsprach nicht durchgehend dem aktuellen Stand der Technik.
- Die Überwachung der Aktivitäten von Benutzern mit kritischen Berechtigungen war unzureichend. Ein entsprechendes Protokollierungskonzept fehlte.
Nr. 9 EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH
- Steuerung und Kontrolle ihrer Tochtergesellschaft unzureichend -
Die EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH, deren Stammkapital das Land überwiegend hält, ging eine Minderheitsbeteiligung an der LPB-Hahn Solar GmbH ein. Auf deren Geschäftstätigkeit hatte sie kaum Einfluss.
Seit der Gründung der LPB-Hahn Solar GmbH im Jahr 2011 erhielt die EGH-Entwicklungsgesellschaft Hahn mbH lediglich zweimal die vereinbarte Vorabausschüttung aus dem Jahresüberschuss der LPB-Hahn Solar GmbH. Ursächlich hierfür waren unter anderem hohe, vermeidbare Aufwendungen der Tochtergesellschaft.
Die LPB-Hahn Solar GmbH wurde nicht hinreichend überwacht. Ihre Buchhaltung wies zahlreiche Unstimmigkeiten auf. Geschäfts- oder Businesspläne gab es nicht.
Nr. 10 Energieagentur Rheinland-Pfalz GmbH
- Projektförderung unzulässig, Finanzierungsstruktur verbesserungsbedürftig, Personalmanagement unzureichend -
Das Land förderte den laufenden Geschäftsbetrieb der Energieagentur als "quasi-institutionelle Projektförderung". Diese Förderart ist rechtlich grundsätzlich nicht vorgesehen. Die dauerhafte Projektförderung war hier unzulässig.
Die Verwendungsnachweise der Energieagentur waren für die Jahre 2016 bis 2019 mit einem bewilligten Volumen von 16,1 Mio. € noch nicht abschließend geprüft.
Die Gesellschaft war im Hinblick auf das Drittmittelgeschäft nicht nachhaltig finanziert. Sie nahm deshalb Ende 2017 den Liquiditätspool des Landes mit 0,9 Mio. € in Anspruch. Für die Rückzahlung dieser Verbindlichkeit wurde die Einzahlung einer Stammkapitalerhöhung des Landes in Höhe von 1,0 Mio. € weitgehend verbraucht. Zur Überbrückung bestehender Finanzierungslücken nahm die Energieagentur ab 2020 Bankdarlehen auf.
Einen erheblichen Teil ihres Personals beschäftigte die Energieagentur auf der Grundlage befristeter Arbeitsverträge. Eine grundsätzliche Regelung zum Umgang mit Entfristungen bestand nicht.
Nr. 11 Staatstheater Mainz GmbH
- Zuwendungsverfahren mangelhaft, kein Landesinteresse für Restaurantbetrieb, Steuerbefreiung des Theaterbetriebs gefährdet -
Die vom Land geförderte Staatstheater Mainz GmbH verfügte über 4,4 Mio. € Eigenkapital, das sie im Wesentlichen aus Überschüssen gebildet hatte. Dieses war bislang nicht zu einer Verminderung der Zuschüsse genutzt worden. Das Zuwendungsverfahren wies erhebliche Mängel auf. Insbesondere fehlten erforderliche Verwendungsnachweise sowie die Veröffentlichung einer Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben der Gesellschaft im Haushaltsplan des Landes.
Den Entscheidungen des Aufsichtsrats im März 2020 zur langfristigen Anmietung des heutigen Restaurants „Zum grünen Kakadu“, ehemals „Haus des Deutschen Weines“, sowie zur Übernahme der Theatergastronomie lagen überholte Planzahlen zugrunde. Aktualisierte Zahlen hätten statt zu einem erwarteten Gesamtgewinn bis zum Geschäftsjahr 2022/23 zu einem Gesamtverlust von 0,3 Mio. € geführt. Mittelfristig ist mit weiteren Defiziten zu rechnen.
Für das Geschäftsjahr 2020/21 hatte die Geschäftsführung dem Aufsichtsrat keinen Wirtschaftsplan für den Gastronomiebetrieb zur Beschlussfassung vorgelegt.
Weder für den gesamten Gastronomiebetrieb noch für Teilbereiche war geprüft worden, ob der (weitere) Betrieb in privater Hand möglich ist. Für den Betrieb des Restaurants „Zum grünen Kakadu“ fehlte das erforderliche wichtige Landesinteresse. Art und Umfang der wirtschaftlichen Betätigung gehen über den im Gesellschaftsvertrag festgelegten Gegenstand des Unternehmens hinaus.
Die Wirtschaftlichkeit des Gastronomiebetriebs wurde nicht hinreichend geprüft. Bei dauerhaften Zuschüssen an die Gastronomie ist die Gemeinnützigkeit des Theaterbetriebs gefährdet. Die Trennungsrechnung ermöglichte noch keine verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten von Theaterbetrieb und Gastronomie.
Nr. 12 Beurlaubungen von Beamtinnen und Beamten für Tätigkeiten bei Fraktionen des Landtags
- rechtswidrig wegen fehlender Befristungen, Beförderungen der Beurlaubten ohne erforderliche Beurteilungen -
Die Landtagsverwaltung gewährte Beamtinnen und Beamten unbefristete Sonderurlaube für Tätigkeiten bei Landtagsfraktionen. Teilweise dauerten die Urlaube mehr als sechs Jahre. Unbefristeten Sonderurlauben stehen ebenso wie Urlauben von sechs Jahren und länger nach der Rechtsprechung dienstliche Gründe entgegen. Sie hätten deshalb nicht gewährt werden dürfen.
Während ihres Sonderurlaubs wurden Beamtinnen und Beamte teilweise mehrmals befördert, obwohl erforderliche Beurteilungen, mit denen die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung festzustellen sind, nicht vorlagen.
Nr. 13 Beurlaubungen von Staatssekretären
- rechtswidrig wegen zu langer Dauer und fehlender konkreter Rückkehroption -
Staatssekretären dreier Ministerien wurden auf ihre Anträge hin Sonderurlaube von 13 Monaten bis zu zehn Jahren oder unbefristet gewährt. Teilweise standen den Sonderurlauben allein wegen ihrer Dauer dienstliche Gründe entgegen. Die erhöhten Anforderungen der Rechtsprechung an besonders lange Sonderurlaube wurden nicht beachtet. Darüber hinaus war eine konkrete Möglichkeit der Staatssekretäre zur Rückkehr in ihr Amt erkennbar nicht vorgesehen. Die Urlaube hätten deshalb nicht gewährt werden dürfen.
Mit ihren Anträgen hatten die Staatssekretäre bekundet, ihre Ämter auf absehbare Zeit nicht weiter ausüben zu wollen. Von der Möglichkeit, sie als politische Beamte in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen, machte die Landesregierung keinen Gebrauch.
Im Vergleich zu einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand erhöhen sich durch die unzulässigen Beurlaubungen die Versorgungsbezüge der Staatssekretäre im Einzelfall um bis zu 49.000 € jährlich.
Nr. 14 Projekte und Arbeitsgruppen der Polizei
- Planung und Steuerung verbessern -
Die vom Ministerium des Innern und für Sport festgelegten Kriterien für die Klassifizierung von Vorhaben als Projekt wurden nicht immer konsequent beachtet.
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen und Erfolgskontrollen wurden nur in wenigen Fällen durchgeführt.
Ressourcenplanung und -steuerung sowie das Projektcontrolling waren teilweise unzureichend.
Ein für die Polizei verbindliches Regelwerk zur Durchführung von Projekten fehlte.
Für Arbeitsgruppen waren sachgerechte Prozessbeschreibungen und Standards nicht festgelegt.
Nr. 15 Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz
- Personalbedarfsermittlungen fehlen, Rechnungswesen nicht transparent, Haushaltsführung verbesserungsbedürftig -
Bei der wissenschaftlichen Bibliothek zog das Landesbibliothekszentrum aus zurückgehenden Besucher- und Ausleihzahlen sowie dem Einsatz von Selbstverbuchungsterminals keine Konsequenzen für den Personalbedarf.
Der Aufgabenumfang der Büchereistelle mit den Standorten Koblenz und Neustadt an der Weinstraße hatte sich reduziert, ohne dass das eingesetzte Personal entsprechend vermindert worden war.
Das Landesbibliothekszentrum führte neben dem kameralen Rechnungswesen eine nach der Reichshaushaltsordnung genehmigte kaufmännische Betriebsrechnung fort. Eine Rechtsgrundlage dafür fehlte. Zum 31. Dezember 2019 hatte das Landesbibliothekszentrum in der Betriebsrechnung ein Eigenkapital von mehr als 400.000 € ausgewiesen. Aus der Haushaltsrechnung des Landes war das nicht erkennbar.
Die Haushaltsführung war verbesserungsbedürftig. Haushaltsrechtliche Vorgaben wie das Bruttoprinzip, das Vier-Augen-Prinzip oder die Zweckbindung von Ausgaben wurden nicht immer beachtet.
Gebotene Ausschreibungen insbesondere für Dienstleistungen im Zuge des Strategieprozesses waren unterblieben.
Für die Einführung eines landesweiten Informations- und Lernportals unter Federführung des Landesbibliothekszentrums fehlte eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung.
Nr. 16 Stütz- und Sicherungsbauwerke an Landesstraßen
- Mängel bei der Bauwerksprüfung und -erhaltung, Verantwortlichkeiten oft ungeklärt, keine nachhaltige Erhaltungsstrategie -
Der Landesbetrieb Mobilität prüfte und überwachte Stützbauwerke häufig nicht ordnungsgemäß. Die vorgeschriebenen Prüfintervalle wurden teilweise erheblich - in einigen Fällen sogar um Jahrzehnte - überschritten.
Die erforderlichen Erhaltungsausgaben wurden zwischen 2007 und 2016 im Mittel um 35 % unterschritten. Weil Erhaltungsmaßnahmen unterblieben oder aufgeschoben wurden, kam es zu teilweise gravierenden Zustandsverschlechterungen und in mehreren Fällen zu Teileinstürzen.
Der Anteil der Stützbauwerke, für die mittelfristig größere bauliche Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, ist deutlich angestiegen. Aufgrund der Altersstruktur der Bauwerke werden zudem langfristig größere Erhaltungsmaßnahmen verstärkt erforderlich.
Die Datenlage zur Bau- und Unterhaltungslast von Stützbauwerken war in einer Vielzahl von Fällen unzureichend. Bei 695 Bauwerken hat der Landesbetrieb die Baulast Stellen außerhalb der Landesverwaltung („Sonstige“) und bei 76 Bauwerken die Baulast privaten Eigentümern zugeordnet. Tatsächlich lag die Baulast in mehreren geprüften Fällen beim Land.
Eine nicht geklärte Baulastträgerschaft und zu geringe Erhaltungsausgaben bergen Risiken. Insbesondere Extremwetterlagen können die Standsicherheit der Stützbauwerke und die Sicherheit des Verkehrs auf den Landesstraßen gefährden.
Für Sicherungsbauwerke, z. B. Steinschlag- und Schneeschutzzäune, fehlten Regelungen zur turnusmäßigen Prüfung. Der Landesbetrieb verfügte auch nicht über hinreichende Daten, um die Erhaltung der Sicherungsbauwerke landesweit zu kontrollieren und wirtschaftlich zu steuern.
Nr. 17 Landwirtschaftliches Versuchswesen der Dienstleistungszentren Ländlicher Raum
- Zusagen aus dem Entlastungsverfahren im Jahr 2013 nur teilweise umgesetzt, Einsparpotenziale noch nicht umfassend realisiert -
Ein Gesamtkonzept für das landwirtschaftliche Versuchswesen des Landes, in dem insbesondere der Bedarf, die Ziele und die Prioritäten für die einzelnen Versuchskategorien beschrieben sind, fehlte noch immer. Die Landesregierung hatte dem Landtag zugesagt, dass das Gesamtkonzept im Jahr 2013 erstellt und in weiten Teilen im Jahr 2014 zum Tragen kommen werde.
Bei mehreren Versuchskategorien bestand nach wie vor eine hohe Kostenunterdeckung. Weder wurden die Nutznießenden der Versuchsergebnisse hinreichend an den Kosten beteiligt, noch war die Kostenerstattung des Bundessortenamts für die Durchführung von Wertprüfungen angemessen angepasst worden.
Entgegen der Zusage, die Sortenversuche und Wertprüfungen um 25 % zu reduzieren, erhöhte sich deren Umfang. Allein im Jahr 2020 hätten Kosten von mindestens 315.000 € vermieden werden können.
Mindestens einer der fünf Versuchsstandorte ist entbehrlich.
Nr. 18 Verwaltung der Drittmittel an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz
- Drittmittelverfahren optimieren, Kosten konsequent verrechnen -
Die Universität meldete 2018 Drittmittel von 84,7 Mio. € zur Hochschulstatistik. Davon waren 4,4 Mio. € nicht als Drittmittel im Sinne der Hochschulstatistik zu klassifizieren.
Das Drittmittelanzeigeverfahren war risikobehaftet. Es stellte nicht sicher, dass vor der Begründung von Rechtsverpflichtungen alle notwendigen Prüfungen durchgeführt und deren Ergebnisse dokumentiert worden waren.
Eine angemessene Vollkostenkalkulation war lediglich in rund einem Drittel der geprüften wirtschaftlichen Projekte belegt. Geeignete Nachkalkulationen fehlten.
Die von der Universität berücksichtigten Stundensätze für das beamtete Personal lagen teilweise rund ein Drittel unter den Personalkostenverrechnungssätzen des Landesamts für Finanzen.
Die Kostenverrechnung war unvollständig. Für wirtschaftliche Projekte erhob die Universität von 2016 bis 2019 Gemeinkosten von insgesamt 1,5 Mio. €. Wären die Gemeinkosten konsequenter verrechnet worden, hätte dieser Betrag mindestens verdoppelt werden können.
Die Aussagekraft des Projektcontrollings war erheblich eingeschränkt, weil finanzielle Verpflichtungen durch Personaleinstellungen nicht als Festlegung im Buchhaltungssystem abgebildet wurden. Für die Budgetüberwachung wurden deshalb dezentral Nebenbuchhaltungen geführt.
Nr. 19 Bibliothek der Universität Trier
- kleinteilige Organisation und Doppelstrukturen abbauen, Digitalisierung vorantreiben -
Die Bibliothek war bei einer Personalausstattung von 89,5 Vollzeitkräften mit fünf Abteilungen und über 60 weiteren Organisationseinheiten zu kleinteilig aufgebaut. Gleichartige oder sachlich zusammengehörende Aufgaben wurden in verschiedenen Organisationseinheiten erledigt. Die Organisation kann gestrafft werden.
Ein digitales Selbstverbuchungs- und Sicherungssystem war nicht eingeführt. Von den für die physische Medienausleihe und -rückgabe erforderlichen elf Vollzeitkräften könnte ein großer Teil bei einer Umstellung auf die Selbstverbuchung eingespart werden.
Der Anteil der digitalen Medien war im Vergleich zu anderen Universitäten gering.