Leitsätze zum Management von großen Baumaßnahmen (2015)
Präambel
Die Leitsätze zum Management von großen Baumaßnahmen basieren auf den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder. Sie richten sich an die politischen Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Kommunen sowie an Behörden und Verwaltungen und schließlich auch an die interessierte Öffentlichkeit.
Die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder haben für diese Leitsätze ihre unabhängig voneinander gewonnenen Erkenntnisse der letzten Jahre zu verschiedenen Baumaßnahmen ausgewertet. Die Rechnungshöfe stellten fest, dass die Mängel bei Baumaßnahmen im Wesentlichen Folge mangelhafter Anwendung der rechtlichen Vorgaben waren. Mängel, die immer wieder auftraten - also symptomatisch und keine Einzelfälle waren – haben die Rechnungshöfe zu allgemeinen Leitsätzen verarbeitet. In den Leitsätzen werden ausgewählte Themen zu wiederkehrenden Mängeln bei öffentlichen Bauwerken im Hoch- und Tiefbau sowie bei staatlich geförderten Hochbauten privater Einrichtungen, dem sogenannten Zuwendungsbau, behandelt. Maßgeblich für die Bewertungen sind Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit staatlichen Handelns. Dieser Maßstab ist verfassungsrechtlich begründet.
Grundsätzlich gilt: Jede Baumaßnahme ist ein Unikat. Gemeinhin als „Großprojekte“ der öffentlichen Hand, oder deren Beteiligungsunternehmen bezeichnete große bauliche Infrastrukturmaßnahmen weisen aber stets einige Besonderheiten auf, insbesondere was ihre öffentliche Wahrnehmung betrifft. Bei „Großprojekten“ handelt es sich im Regelfall auch um mehrjährige Vorhaben. Es gibt viele Beteiligte, mehrere Gremien, viele Verfahren, einen langen Planungs- und Entscheidungsprozess und eine lange Bauzeit und meist eine komplizierte Finanzierung. Die Auswirkungen von Mängeln sind zudem graduell höher als bei anderen Baumaßnahmen. Große Baumaßnahmen erfordern hingegen keine eigenen Regeln oder Verfahren. Denn Baumaßnahmen sind ganz allgemein durch Komplexität und spezifische Risiken gekennzeichnet. Öffentlichkeit, Politik und Nutzer müssen sich bei allen im öffentlichen Interesse errichteten Bauten darauf verlassen können, dass Qualität, Kostenrahmen und Termine eingehalten werden.
Zu Öffentlich Privaten Partnerschaften haben sich die Rechnungshöfe von Bund und Ländern bereits in dem „Gemeinsamen Erfahrungsbericht zur Wirtschaftlichkeit von ÖPP-Projekten“ vom 14. September 2011 grundsätzlich positioniert.
Die in den Leitsätzen verankerten Empfehlungen gelten für das Management aller Baumaßnahmen. Spezifika bei „Großprojekten“ werden in der jeweiligen Begründung besonders gekennzeichnet. Ziel der Empfehlungen ist es, den Verantwortlichen zu helfen, Mängel frühzeitig zu vermeiden und das Baumanagement insgesamt zu verbessern.
Die Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder hat am 4. Mai 2015 in Berlin folgende Leitsätze beschlossen.