Der Rechnungshof fasst das Ergebnis seiner Prüfungen, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann, in seinem Jahresbericht zusammen.
Der Jahresbericht bildet die Grundlage für das parlamentarische Verfahren zur Entscheidung des Landtags über die Entlastung der Landesregierung, die in der Regel eine Stellungnahme zum Jahresbericht abgibt.
Die Entscheidung des Landtags wird im Haushalts- und Finanzausschuss, v.a. in dessen Unterausschuss, der Rechnungsprüfungskommission, vorbereitet (vgl. Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses).
Der Entlastungsbeschluss des Landtags enthält daher regelmäßig auch konkrete Aufforderungen an die Landesregierung.
Auf den nachfolgenden Seiten stellen wir Ihnen unsere Jahresberichte, die Stellungnahmen der Landesregierung, die Beschlussempfehlungen des Haushalts- und Finanzausschusses sowie die Entlastungsbeschlüsse des Landtags zur Verfügung: