Der Rechnungshof fasst das Ergebnis seiner Prüfungen, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann, in seinem Jahresbericht zusammen.
Der Jahresbericht bildet die Grundlage für das parlamentarische Verfahren zur Entscheidung des Landtags über die Entlastung der Landesregierung, die in der Regel eine Stellungnahme zum Jahresbericht abgibt.
Die Entscheidung des Landtags über die Entlastung wird im Haushalts- und Finanzausschuss, v.a. in dessen Unterausschuss, der Rechnungsprüfungskommission, vorbereitet. Der Entlastungsbeschluss des Landtags enthält regelmäßig auch konkrete Aufforderungen an die Landesregierung.