Kommunalbericht 2018 - Zusammenfassende Darstellung
Nr. 1 Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände
-trotz deutlicher Finanzierungsüberschüsse kein Spielraum für zusätzliche Ausgaben -
Die Kassen der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände schlossen 2017 mit einem Überschuss von 431 Mio. € ab. Im Jahr zuvor bestand noch eine Deckungslücke von 15 Mio. €.
Das Ergebnis beruhte auf anhaltend hohen Einnahmen bei gleichzeitig moderaten Ausgabenzuwächsen. Die Einnahmen der Kommunen stiegen gegenüber 2016 um 732 Mio. € (5,3 %) auf 14,4 Mrd. €. Dazu trugen um 322 Mio. € (7,7 %) höhere Steuereinnahmen sowie ein Anstieg der laufenden Landeszuweisungen um 236 Mio. € (5,5 %) bei.
Die Ausgaben nahmen im Vorjahresvergleich um 285 Mio. € (2,1 %) auf 14,0 Mrd. € zu. Sie wuchsen damit geringer als die Einnahmen. Die Sozialausgaben stagnierten mit 3,1 Mrd. € nahezu auf dem Vorjahresniveau, nachdem sie 2016 noch um 12 % gestiegen waren. Die Leistungen für Asylbewerber gingen deutlich um 123 Mio. € zurück. Ansonsten wären um 4,5 % höhere Sozialausgaben angefallen. Für Personal gaben die Kommunen mit 3,0 Mrd. € insgesamt 2,9 % mehr aus als 2016. Die Investitionen verbesserten sich deutlich um 8,0 % auf über 1,0 Mrd. €.
Erstmals seit Jahren wurde 2017 die Gesamtverschuldung zurückgeführt. Mit 12,3 Mrd. € fiel der Schuldenstand um 239 Mio. € (- 1,9 %) geringer aus als zum Jahresende 2016. Dennoch war die Pro-Kopf-Verschuldung mit 3.107 € weiterhin fast doppelt so hoch wie der Länderdurchschnitt. Von außergewöhnlich hohen Schulden sind insbesondere einige kreisfreie Städte und Landkreise betroffen. Das hat dazu geführt, dass 2016 im bundesweiten Ranking der Pro-Kopf-Verschuldung fünf Städte und vier Landkreise aus Rheinland-Pfalz jeweils zu den zehn am höchsten verschuldeten Gebietskörperschaften gehörten.
Der hohe Kassenüberschuss ist zwar erfreulich, ändert aber nichts an der Notwendigkeit verstärkter Konsolidierungsanstrengungen. Es darf nicht übersehen werden, dass im vergangenen Jahr fast ein Drittel der Gemeinden und Gemeindeverbände defizitär abschloss. Zudem berücksichtigt der Überschuss noch keine Tilgungen. Diese sind jedoch im Hinblick auf die hohe Verschuldung dringend erforderlich, um das Risiko von Zinsänderungen einzuschränken. Selbst wenn Liquiditätskredite längerfristig mit dem gleichen Betrag wie 2017 getilgt werden könnten (211 Mio. €), würde es rechnerisch 30 Jahre dauern, bis die Verschuldung von 6,4 Mrd. € an Liquiditätskrediten abgetragen ist. Der Rechnungshof hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, entsprechend dem Vorbild von sieben anderen Flächenländern eine Genehmigungspflicht für den in den Haushaltssatzungen ausgewiesenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite einzuführen1. Damit könnte die Wirkung der traditionellen kommunalen „Schuldenbremse“, des gesetzlichen Haushaltsausgleichsgebots, verstärkt und somit effektiver einem erneuten Aufwuchs der Verschuldung entgegengesteuert werden. Die rechtswidrige Nutzung von Liquiditätskrediten zur dauerhaften Finanzierung unausgeglichener Haushalte sollte nicht mehr toleriert werden.
Die Konjunktur- und Steuerprognosen lassen erwarten, dass auch 2018 hohe Einnahmenüberschüsse erzielt werden. Dazu tragen auch die Zuweisungen des Landes im kommunalen Finanzausgleich bei, die nach der Haushaltsplanung für 2018 um 176 Mio. € (+ 7 %) höher ausfallen als 2017. Unsicherheiten bestehen bei der weiteren Entwicklung der Ausgaben für soziale Leistungen. Es bleibt abzuwarten, ob die Neuregelung des Leistungsrechts für behinderte Menschen durch das Bundesteilhabegesetz und die landesrechtlichen Regelungen zur Kostenträgerschaft für diese Leistungen zu Mehrbelastungen der Kommunen führen.
Nr. 2 Personengebundene Dienstwagen kommunaler Wahlbeamter
- Stolperfalle für Kommunen -
Die Beschaffung von Dienstwagen für kommunale Wahlbeamte entsprach nicht immer Wirtschaftlichkeitsanforderungen. So wurden Fahrzeuge geleast, obwohl der Umfang der Dienstreisen die Beschaffung nicht rechtfertigte. Vereinzelt führten umfangreiche Sonderausstattungen ohne dienstliche Notwendigkeit zu vergleichsweise hohen Leasingraten.
Einige Amtsinhaber nutzten ihre Dienstwagen entgegen besoldungs-, kommunal- und haushaltsrechtlichen Vorschriften unentgeltlich für private Zwecke.
Nr. 3 Kommunale Straßenreinigung
- Möglichkeiten zur Ertragssteigerung und Aufwandminderung noch nicht ausgeschöpft -
Die mit der kommunalen Straßenreinigung verbundenen Haushaltsbelastungen lassen sich verringern. So
- reinigten Kommunen Straßen häufiger als erforderlich oder in Bereichen, in denen üblicherweise die Reinigung auf Anlieger übertragen wird,
- erhoben für ihre Reinigungsleistungen entgegen den Grundsätzen der Einnahmenbeschaffung keine Entgelte und
- reinigten Straßen oder Straßenteile, auch wenn die Verpflichtung hierzu nach Satzungen den Straßenanliegern übertragen worden war. Die hiervon abweichende Reinigung verursachte beispielsweise bei einer kreisfreien Stadt Aufwendungen von 280.000 € jährlich.
Vielfach wurden für den Winterdienst keine Gebühren verlangt, obwohl die Kosten zum Teil beträchtlich waren2. Gründe, die den Gebührenverzicht rechtfertigen, lagen nicht vor.
Nr. 4 Bauherrenaufgaben in Kommunen
- Stärkung der Bauherrenkompetenz ermöglicht effizienteres Planen und Bauen -
Wesentliche Einflussgröße für den Projekterfolg ist die Bauherrenkompetenz. Öffentliche Bauherren sollten daher über eigenen baufachlichen, dem öffentlichen Interesse verpflichteten Sachverstand verfügen und in der Lage sein, die Leistungen ihrer Vertragspartner fachkundig zu überwachen. Bei einer Vielzahl von Bauprüfungen, insbesondere in kreisangehörigen Kommunen, hat der Rechnungshof typische Mängel und Fehlerquellen festgestellt. Diese sind u. a. darauf zurückzuführen, dass
- das für die Betreuung der Baumaßnahmen eingesetzte Personal nicht über hinreichende Fachkenntnisse verfügte,
- Kommunen die aus der Projektleitung resultierenden Aufgaben in ihrer Tragweite nicht erkannten oder der Meinung waren, ihre Bauherrenverantwortung weitgehend an Auftragnehmer delegieren zu können.
Möglichkeiten zur Beeinflussung der Investitions- und Folgekosten sowie der Wirtschaftlichkeit von Bauvorhaben wurden vielfach nicht genutzt oder gar nicht erkannt. Dies galt insbesondere für die frühen Projektphasen, in denen ca. 80 % aller der für ein Gebäude aufzuwendenden Kosten festgelegt werden.
Nr. 5 Angabe der Gesamtbezüge von Geschäftsführern und Vorständen kommunaler Unternehmen im Beteiligungsbericht
- häufige Verstöße gegen Veröffentlichungspflichten -
Vielfach verzichteten Kommunen in ihren Beteiligungsberichten unter Verweis auf vermeintlich entgegenstehende Vorgaben des Handelsrechts und des Datenschutzes auf Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats oder der entsprechenden Organe eines Unternehmens.
Tatsächlich gehören solche Angaben jedoch zum Pflichtinhalt von Beteiligungsberichten, die den kommunalen Beschlussgremien vorzulegen sind. Die rechtlichen Bedenken der Kommunen rechtfertigen - auch nach Auffassung des Ministeriums des Innern und für Sport - die abweichende Praxis nicht.
Nr. 6 Mittelbare Beteiligungen kommunaler Anstalten
- rechtliche Anforderungen beachten -
Kommunen sind nicht nur unmittelbar, sondern auch mittelbar an Unternehmen des privaten Rechts beteiligt. Das ist der Fall, wenn ein Unternehmen, an dem eine Kommune unmittelbar Anteile hält, seinerseits an einem anderen Unternehmen beteiligt ist.
Sofern zwischen der Kommune und ihren mittelbaren Beteiligungen eine kommunale Anstalt des öffentlichen Rechts stand, wurden die kommunalrechtlichen Voraussetzungen nach § 91 Gemeindeordnung für mittelbare Beteiligungen nicht immer beachtet. Dies betraf insbesondere die Verpflichtung, bei mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen dem Rechnungshof das Recht zur überörtlichen Prüfung einzuräumen.
1 Diese Genehmigungspflicht wurde in Rheinland-Pfalz 1991 abgeschafft.
2 Die Kosten hierfür betrugen bei größeren Städten bis zu 2 Mio. € jährlich.