Jahresbericht 2021 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof übersendet dem Landtag und der Landesregierung den Jahresbericht 2021.1 In dem Bericht ist das Ergebnis der Prüfung durch den Rechnungshof zusammengefasst, soweit es für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sein kann. Er enthält neben den aktuellen Prüfungsergebnissen des Jahres 2020 auch Feststellungen zu früheren Haushaltsjahren.2 Die Bemerkungen zur Haushaltsrechnung betreffen das Jahr 2019, für das die Landesregierung Entlastung beantragt hat.
Die Prüfung war - wie in den Vorjahren - auf Teilbereiche beschränkt.3 Aus der Bildung von Schwerpunkten ergibt sich, dass über einige Verwaltungen mehr als über andere berichtet wird.
Dem Rechnungshof wurden in dem Zeitraum von Oktober bis Dezember 2020 Entwürfe zur Haushaltsrechnung und im Dezember 2020 die Haushaltsrechnung 2019 zugeleitet.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden in dem Bericht Betragsangaben gerundet. Zur besseren Lesbarkeit wurden lediglich männliche Bezeichnungen verwendet, die sämtliche geschlechtlichen Identitäten mit einschließen.
Mit der Darstellung der wesentlichen Ergebnisse aus der Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes erfüllt der Rechnungshof seinen Verfassungs- und Gesetzesauftrag. Landtag und Landesregierung erhalten Aufschlüsse darüber, in welchen Bereichen die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung verbessert werden kann.
Die geprüften Verwaltungen erhielten Gelegenheit, sich zu den Prüfungsfeststellungen zu äußern.4 Stellungnahmen sind bei der Darstellung der Prüfungsergebnisse berücksichtigt, soweit sie dem Rechnungshof bis zur endgültigen Beschlussfassung des Kollegiums über den Jahresbericht vorgelegen haben.
Zudem hat der Rechnungshof die Haushalts- und Wirtschaftsführung der vom Südwestrundfunk (SWR) federführend betreuten Gemeinschaftseinrichtung der Landesrundfunkanstalten ARD.de in den Jahren 2010 bis 2018 geprüft. Er hat dabei insbesondere ihre Struktur, Aufgaben, Personal, Kosten, Technik, Verbreitung und Drittplattformenpräsenz untersucht. Die Prüfungsmitteilungen wurden dem SWR am 17. September 2020 übersandt. Der Finanzausschuss des SWR-Verwaltungsrates plant in seiner ersten Sitzung 2021, den Bericht zu beraten. Der Rechnungshof hat den Abschließenden Bericht5 über die Prüfung allen Landesrechnungshöfen zur Übersendung an die jeweiligen Landtage und Landesregierungen mit Schreiben vom 25. November 2020 zugeleitet. Gleichzeitig hat er den Abschließenden Bericht dem Landtag und der Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz übermittelt. Der Ausschuss für Medien, Digitale Infrastruktur und Netzpolitik des Landtags Rheinland-Pfalz hat in der Sitzung am 10. Dezember 2020 von der Unterrichtung Kenntnis genommen.
Der Rechnungshof wird 2021 einen Kommunalbericht vorlegen.
Die Prüfung der Jahresrechnung 2019 über die Ausgaben für den Verfassungsschutz6 wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt werden.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Jörg Berres, Vizepräsidentin Dr. Susanne Wimmer-Leonhardt, die Direktorinnen und Direktoren beim Rechnungshof Sylvia Schill, Dr. Elke Topp, Hartmut Herle, Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.
- Artikel 120 Abs. 2 Verfassung für Rheinland-Pfalz, § 97 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung (LHO).
- § 97 Abs. 3 LHO.
- § 89 Abs. 2 LHO.
- § 96 Abs. 1 LHO.
- § 14a Staatsvertrag für Rundfunk und Telemedien (RStV); jetzt: § 37 Medienstaatsvertrag (MStV).
- Einzelplan 03 Ministerium des Innern und für Sport, Kapitel 03 01 Ministerium, Titel 533 01 Sachausgaben des Verfassungsschutzes, Titel 812 06 Investitionsausgaben des Verfassungsschutzes.