Kommunalbericht 2025, Nr. 5 - Betätigung der Kommunen im Bereich der Erneuerbaren Energien
- Gewinne weitgehend umlage- und steuerfinanziert, Ertragsprognosen teilweise ohne tragfähige Grundlagen, Mängel bei Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit -
Zusammenfassende Darstellung
Geprüft wurden 27 kommunale Anstalten mit acht privatrechtlichen Beteiligungsunternehmen, die sich im Bereich der Wind- und Solarenergie betätigten. Sie verfügten nach den vorliegenden Jahresabschlüssen Ende 2023 über ein weitgehend fremdfinanziertes Anlagevermögen von 128 Mio. € und erwirtschafteten in diesem Jahr Umsatzerlöse von 31,5 Mio. €.
Bis 2023 hatten nur sieben Anstalten seit ihrer Gründung vor sieben bis vierzehn Jahren Gewinne von insgesamt 1,7 Mio. € an ihre kommunalen Träger ausgeschüttet. Die übrigen behielten ihre Gewinne ein. Eine Notwendigkeit hierfür war durch die mittelfristigen Finanzplanungen nicht belegt.
Standort- und Anliegergemeinden der Windenergie- und Solar-Freiflächenanlagen partizipierten bis 2023 nicht an deren Ertrag, obwohl dies gesetzlich möglich war. Die gesetzliche Regelung war weitgehend unbekannt oder wurde nicht genutzt. Das rechnerische Einnahmepotenzial belief sich auf über 500.000 € jährlich. Die Anstalten und Unternehmen können sich die Kosten einer kommunalen Ertragsbeteiligung vom Netzbetreiber erstatten lassen.
Die Anstalten und Beteiligungsunternehmen erzielten durch den Betrieb von insgesamt fünf Windparks mit 29 Windenergieanlagen regelmäßig Jahresgewinne. Sie können voraussichtlich eine Amortisation ihrer Investitionen innerhalb der 20-jährigen EEG-Förderung erreichen. Die Jahresergebnisse resultierten überwiegend nicht aus erzielten Marktpreisen, sondern maßgeblich aus steuer- und umlagefinanzierten, oft marktpreisübersteigenden Mindestvergütungen für produzierten Strom sowie Zahlungen für Stillstandszeiten.
Ungeachtet dessen blieben die Betriebsergebnisse im Bereich Windenergie teilweise deutlich hinter den Erwartungen zurück, die den kommunalen Investitionsentscheidungen zugrunde gelegen hatten. Dies beruhte zumeist auf fehlender Validität der Windertragsgutachten sowie der unzureichenden Berücksichtigung von Risiken im Rahmen der Unternehmensplanung.
Auch die geprüften 13 Solarparks und 196 Aufdachanlagen amortisierten sich bei Gesamtbetrachtung des jeweils betreibenden Unternehmens weitgehend innerhalb von 20 Jahren. Maßgeblich hierfür waren ebenfalls die gesetzlich garantierten, marktpreisübersteigenden Einspeisevergütungen.
Bei anlagenbezogener Betrachtung war jedoch bei 49 Aufdachanlagen eine Amortisation deutlich später als 20 Jahre nach Inbetriebnahme bzw. nie zu erwarten. Dies beruhte u. a. auf betriebswirtschaftlichen Defiziten bei der Unternehmensplanung oder der Auswahl ungeeigneter Anlagenstandorte.
Im Solarbereich war der Stromvertrieb teilweise mit rechtlichen Risiken behaftet und wirtschaftlich nicht optimal. Reinigungsaufwand für Photovoltaik-Module von Solarparks erwies sich als unwirtschaftlich. Regelungen in Pachtverträgen für Standorte von Aufdachanlagen trugen den wirtschaftlichen Interessen der Anstalten und Unternehmen nicht immer ausreichend Rechnung.
Mangelhaftes Liquiditätsmanagement führte gelegentlich zu vermeidbaren Ertragseinbußen bei der Geldanlage. Bei Kreditaufnahmen in bedeutender Höhe waren marktgerechte Zinskonditionen nicht immer sichergestellt.
Die Gesellschaftsverträge der privatrechtlichen Beteiligungen entsprachen teilweise nicht den kommunalrechtlichen Anforderungen. Im Bereich der Geschäftsführung waren kommunale Belange nicht immer hinreichend gewahrt.