Im Haushaltsjahr 2022 tilgte die Landesregierung nur 200 Mio. € Kreditmarktschulden und führte 1,0 Mrd. € Rücklagen zu.
Die Schulden verringerten sich auf 31,0 Mrd. €. Bei der Verschuldung je Einwohner wurde der Abstand zu den anderen Flächenländern weiter verkürzt, lag aber immer noch um 14 % über deren Durchschnittswert.
Der sich auch im Haushaltsjahr 2022 fortsetzende Trend signifikant ansteigender Ausgabereste auf mittlerweile 3,3 Mrd. € stellt weiterhin ein erhebliches, zusätzliches Verschuldungsrisiko für das Land dar. Statt der 2018 von der Landesregierung angekündigten Stabilisierung der Ausgabereste stiegen diese mit ungebremster Dynamik. Das Bundesverfassungsgericht wies zuletzt darauf hin, dass bereits die Übertragbarkeit von Ausgabeermächtigungen die Ausnahme bleiben müsse.
Mit Investitionsausgaben im Kernhaushalt von 1,0 Mrd. € im Jahr 2022 hatte Rheinland-Pfalz unter den Flächenländern die niedrigste Investitionsquote (5,1 %). Werden die Investitionen der Landesbetriebe (299 Mio. €) hinzugerechnet, steigt die Quote auf 6,5 %. Um den Länderdurchschnitt (11,3 %) zu erreichen, fehlten noch 973 Mio. €. Dazu bemerkte Präsident Berres: "Einem Investitionsrückstand aktiv entgegenzuwirken, ist ein zentraler Baustein einer generationengerechten Haushalts- und Finanzpolitik."
Mit dem Finanzierungsüberschuss des Haushaltsjahres 2023 wurden weit überwiegend Rücklagen aufgestockt. Dafür wurden 800 Mio. € verwendet. Lediglich in Höhe von 200 Mio. € erfolgte die Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt.
Dies kritisierte Präsident Berres: "Angesichts der sich bis 2027 fast verdoppelnden Zinsausgaben sollten Überschüsse vorrangig zur Schuldentilgung eingesetzt werden. Die Haushaltssicherungsrücklage hat mittlerweile einen Stand von 3,6 Mrd. € erreicht. Daher sollte auch auf die für 2024 vorgesehene kreditfinanzierte Rücklagenzuführung verzichtet werden. Kreditfinanzierte Rücklagenzuführungen widersprechen dem Sinn und Zweck der Schuldenbremse. Stattdessen sollten aus der Rücklage künftig Schulden getilgt werden."
Der Investitionsstau, wachsende Zinsbelastungen und die geplante Übernahme von 3 Mrd. € kommunaler Liquiditätskredite erfordern klare haushaltspolitische Prioritäten. Konsumtive Ausgaben und Finanzhilfen sollten zugunsten dringend notwendiger und nachzuholender Investitionen reduziert, neue Aufgaben gründlich geprüft und vorrangig durch Einsparungen wie den Abbau entbehrlicher Stellen finanziert werden.
Der Jahresbericht 2024 gibt mit seinen Prüfungsergebnissen weitere Hinweise auf Investitionsbedarfe sowie Einspar- und Einnahmepotenziale, die unter anderem durch verbesserte Planungen und Geschäftsprozesse sowie die wirksame Wahrnehmung von Steuerungs- und Kontrollfunktionen erzielt werden können. Eine kurze "Rückschau" (Beitrag Nr. 20) zeigt darüber hinaus für drei ausgewählte Prüfungen früherer Jahresberichte, was aus den Feststellungen des Rechnungshofs und den Forderungen des Landtags geworden ist.
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