Neue gesetzliche Rahmenbedingungen haben in den letzten Jahren zu Veränderungen bei den Aufgaben und der Art ihrer Erledigung geführt. Außerdem kommt Führungs- und Leitungstätigkeiten sowie der digitalen Abwicklung von Geschäftsprozessen heute eine wesentlich größere Bedeutung zu. Diese Entwicklungen haben eine Aktualisierung des entsprechenden Gutachtens aus dem Jahr 2001 erforderlich gemacht.
Im aktuellen Gutachten hat der Rechnungshof die Ergebnisse einer Querschnittsprüfung zusammengefasst. Die darin enthaltenen Personalbedarfswerte dienen nicht nur den Kreisverwaltungen als Orientierungshilfe, sondern können – bei vergleichbaren Bedingungen – grundsätzlich auch von kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten zur Bemessung des Personalbedarfs herangezogen werden.
Der Rechnungshof wird Aktualisierungen und Ergänzungen zum Gutachten sowie Antworten auf Fragen zur Anwendung der Personalbedarfswerte auf seiner Website veröffentlichen. Ferner soll den Landkreisen ein Tool zur Berechnung des Personalbedarfs zur Verfügung gestellt werden.
Hier finden Sie das Gutachten.