Im Haushaltsjahr 2023 tilgte die Landesregierung nur 200 Mio. € Kreditmarktschulden (strukturelle Tilgung: 210 Mio. €) und führte 790 Mio. € den Rücklagen zu.
Die Schulden verringerten sich auf 30,8 Mrd. €. Bei der Verschuldung je Einwohner wurde der Abstand zu den anderen Flächenländern zwar weiter verkürzt, lag aber immer noch um 9 % über dem Durchschnitt.
Die Ausgabereste stiegen auch im Haushaltsjahr 2023 stark an. Sie betragen mittlerweile 4,3 Mrd. €. Dies ist wegen der künftigen Ausgabespielräume ein erhebliches, zusätzliches Verschuldungsrisiko für das Land. Statt der 2018 von der Landesregierung angekündigten Stabilisierung der Ausgabereste nahmen diese beschleunigt zu. Im Jahr 2022 hatte das Resteniveau noch bei 3,3 Mrd. € gelegen.
Mit Investitionsausgaben im Kernhaushalt von 1,1 Mrd. € im Jahr 2023 hatte Rheinland-Pfalz unter den Flächenländern wie bereits im Vorjahr die niedrigste Investitionsquote (5,3 %). Werden die Investitionen der Landesbetriebe (294 Mio. €) hinzugerechnet, steigt die Quote auf 6,7 %. Um den Länderdurchschnitt (11,0 %) zu erreichen, fehlten noch 918 Mio. €.
Durch die Übernahme der kommunalen Liquiditätskredite von 3,0 Mrd. € erhöhte sich im Haushaltsjahr 2024 der Schuldenstand um 2,2 Mrd. € auf 32,9 Mrd. €. Vom Finanzierungsüberschuss wurden 791 Mio. € für die Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt verwendet. Der Großteil der Tilgungen erfolgte aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben. Weiterhin wurden die Rücklagen um 317 Mio. € aufgestockt.
Dies kritisierte Präsident Hürter: "Die Haushaltssicherungsrücklage hat mittlerweile einen Stand von 3,9 Mrd. € erreicht. Statt sie weiter zu erhöhen, sollte sie zur Tilgung von Schulden genutzt werden. Selbst wenn man die bereits vorgesehenen Entnahmen berücksichtigt, könnten mit dem Rücklagenbestand die gesamten von den Kommunen übernommenen Kredite sofort getilgt werden."
Die zusätzlichen Belastungen durch höhere Verschuldung und steigende Zinsausgaben treffen das Land in einer ohnehin angespannten wirtschaftlichen Lage. Zugleich werden erhebliche Mittel benötigt, um Aufgaben wie den Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und die Digitalisierung zu finanzieren. Dies erfordert klare Prioritäten für eine generationengerechte Haushaltspolitik. So könnten konsumtive Ausgaben und Finanzhilfen reduziert werden zugunsten notwendiger Investitionen. Neue Aufgaben sollten durch Einsparungen wie den Abbau entbehrlicher Stellen finanziert werden.
Der Jahresbericht 2025 gibt mit seinen Prüfungsergebnissen weitere Hinweise auf Investitionsbedarfe sowie Einspar- und Einnahmepotenziale, die u. a. durch verbesserte Planungen und Geschäftsprozesse sowie die wirksame Wahrnehmung von Steuerungs- und Kontrollfunktionen erzielt werden können.
Hier geht es zum Jahresbericht und zur Pressemitteilung mit Kurzfassungen der Beiträge.