Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Einsatz der Informationstechnik
1 Zweck der IT-Mindestanforderungen
Die IT-Mindestanforderungen beschreiben die wesentlichen beim Einsatz der Informationstechnik (IT) zu beachtenden Handlungsfelder.
Die IT-Mindestanforderungen benennen die grundlegenden Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, ordnungsgemäßen und sicheren IT-Einsatz. Sie basieren auf den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder und schaffen gemeinsame, transparente Prüfungsmaßstäbe. Vorschriften des Bundes oder der Länder bleiben unberührt. Für die Kommunen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die den Prüfungsrechten der Rechnungshöfe unterliegen, sind die IT-Mindestanforderungen entsprechend anzuwenden.
Für eine Vielzahl von Anforderungen existieren Normen, Standards und Empfehlungen, die als Prüfungskriterien herangezogen werden können. Näheres zu den entsprechenden Stichworten, die im Text kursiv hervorgehoben sind, kann der Anlage entnommen werden.