Jahresbericht 2023 - Wesentliche Prüfungsergebnisse

Nr. 1 Bestätigung der Landeshaushaltsrechnung 2022

Der Rechnungshof hat bei der stichprobenweisen Prü­fung

  • keine wesentlichen Abweichungen zwischen den in der Haushaltsrechnung 2022 und den Büchern sowie in anderen Nachweisen aufgeführten Beträgen und Angaben festgestellt, die für die Entlastung von Bedeutung sein könnten,
  • keine wesentlichen Einnahmen und Ausgaben fest­gestellt, die nicht belegt waren.

 

Nr. 2 Abwicklung des Landeshaushalts 2022

Die Haushaltsrechnung 2022 schloss mit einem Finanzierungsüberschuss von 1.188 Mio. € ab. Dieser Überschuss wurde zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt in Höhe von 200 Mio. € verwendet. Weiterhin wurden den Rücklagen per saldo 988 Mio. € zugeführt.

Im Vergleich zum Vorjahr sanken die bereinigten Einnahmen insbesondere aufgrund geringerer Steuereinnahmen und Zuweisungen um 5,5 % auf 21,7 Mrd. € und die bereinigten Ausgaben um 0,8 % auf 20,5 Mrd. €.

Die Ausgabereste - brutto - erhöhten sich gegenüber 2021 um 497 Mio. € auf 3,3 Mrd. €. Seit 2013 haben sich die Ausgabereste mehr als verdreifacht. Die stetig steigenden Ausgabereste beeinträchtigen die Transparenz des Haushalts und stellen Risiken für den Haushaltsvollzug dar.

Die Bruttokreditaufnahmen für den Landeshaushalt einschließlich Umschuldungen und für die Betriebshaushalte von insgesamt 4,1 Mrd. € hielten sich im Rahmen der Kreditermächtigungen.

 

Nr. 3 Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung

- geplante Investitionen umsetzen, mit Rücklagenbeständen Schulden tilgen -

Die in der Landesverfassung verankerte Schuldenregel schreibt seit dem Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vor. Die Haushaltsrechnung 2022 wies diesen mit einer strukturellen Netto-Tilgung von 246 Mio. € nach.

Der Finanzierungsüberschuss von 1.188 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus Steuermehreinnahmen. Er wurde weit überwiegend zur Aufstockung von Rücklagen um 988 Mio. € verwendet. In Höhe von 200 Mio. € erfolgte die Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt.

Der Schuldenstand des Landes verringerte sich um 205 Mio. € auf 31,0 Mrd. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung von Rheinland-Pfalz lag mit 6.709 € um 14 % über dem Länderdurchschnitt.

In der laufenden Rechnung überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um 2,3 Mrd. €. Für Investitionen gab das Land 1,0 Mrd. € aus. Der Anteil der Investitionen an den Ausgaben des Kernhaushalts blieb mit 5,1 % um sechs Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer.

Im Haushaltsjahr 2023 wurden erneut aus Überschüssen überwiegend Rücklagen gebildet, statt Schulden zu tilgen. Der Finanzierungsüberschuss betrug nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 990 Mio. €. Davon wurden per saldo 790 Mio. € zur Aufstockung von Rücklagen und 200 Mio. € zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt verwendet. Die strukturelle Netto-Tilgung betrug 210 Mio. €. Die aus dem Kernhaushalt finanzierten Investitionen lagen um 460 Mio. € (30 %) unter den Planungen.

Die Mittel der Haushaltssicherungsrücklage von 3,6 Mrd. € Ende 2023 sollten - über die geplante Verwendung von 0,5 Mrd. € für die Tilgung kommunaler Liquiditätskredite hinaus - teilweise zur Tilgung von Krediten genutzt werden. Schon aufgrund des hohen Rücklagenbestandes sollte auf kreditfinanzierte Rücklagenzuführungen verzichtet werden.

Möglichkeiten, die konsumtiven Ausgaben zu begrenzen und die geplanten Netto-Kreditaufnahmen im Haushaltsvollzug zu verringern, sollten konsequent genutzt werden.

 

Nr. 4 Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium des Innern und für Sport

- Defizite bei Einstellungsverfahren, Beurteilungen unzureichend differenziert -

Die Einstellungsverfahren beim Ministerium wiesen Defi­zite auf:

  • Die Stellenausschreibungen unterschieden nicht immer zwischen zwingenden und fakultativen Anfor­derungen an die Bewerberinnen und Bewerber.
  • Zur Ermittlung des Leistungsstands der Bewerberin­nen und Bewerber wurde teilweise nicht auf aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zurückgegriffen.
  • In zahlreichen Auswahlentscheidungen waren die wesentlichen Erwägungen nicht vollständig schrift­lich dokumentiert.

Die Anlassbeurteilungen in Beförderungsverfahren waren nicht hinreichend differenziert. In den Jahren 2019 bis 2022 erreichten zwischen 72 % und 91 % der Beurteil­ten die höchste Bewertungsstufe. Dadurch verloren die dienstlichen Beurteilungen ihre Bedeutung als Aus­wahlinstrument für die Vergabe von Beförderungsstel­len.

Die Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für Stel­len von Beamtinnen und Beamten waren zu weitgehend. Eine Ausschreibungspflicht für Stellen von Tarifbeschäf­tigten im Landesdienst war einfachgesetzlich und tarifvertraglich grundsätzlich nicht vorgesehen.

 

Nr. 5 Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

- fortbestehende Mängel bei der Bearbeitung, fehlerhafte Datengrundlagen, unzureichende Dokumentation und Aktenführung -

Die im Jahresbericht 2007/2008 vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel bei der Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestanden im Wesentlichen fort. Steuerliche Sachverhalte wurden weiterhin häufig nicht hinreichend geprüft. Dies betraf insbesondere die erstmalige Veranlagung dieser Einkünfte.

Der Steuerfestsetzung zugrunde liegende Datenbestände waren unvollständig und fehlerhaft. Daher war die Wirksamkeit des automatisierten Risikomanagementsystems eingeschränkt und es wurden unzutreffende Bearbeitungshinweise ausgegeben.

Arbeitshilfen für die Bearbeitung von Steuerfällen mit erstmaligen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie für die steuerrechtliche Aufteilung des Kaufpreises für bebaute Grundstücke wurden von den Finanzämtern nur in wenigen Fällen genutzt.

Vorgaben zur Dokumentation der Bearbeitung der Steuerfälle wurden nicht beachtet. Die Führung der Steuerakten entsprach nicht den Anforderungen.

 

Nr. 6 Anwendung ausgewählter Bereiche des Tarifrechts beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

- Mängel bei der Anwendung des Tarifrechts, lückenhafte Aktenführung -

Der Landesbetrieb Mobilität gewährte neu eingestellten Beschäftigten häufig zu hohe Erfahrungsstufen oder berücksichtigte unzulässig Zeiten, die zu vorzeitigen Stufenaufstiegen führten. Überzahlungen waren die Folge.

Zulagen gewährte der Landesbetrieb teilweise tarifwidrig und oftmals ohne den Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen.

Bindende Hinweise des Ministeriums der Finanzen zur Durchführung des Tarifvertrags und zur Dokumentation wurden nicht durchgängig beachtet.

Die Eingruppierung von Beschäftigten war teilweise fehlerhaft. Erforderliche Arbeitsplatzbeschreibungen lagen häufig nicht vor.

 

Nr. 7 Abrechnung von Baumaßnahmen an Landesstraßen beim Landesbetrieb Mobilität Trier

- ungenaue Kostenansätze, Überschreitung von Bauzeiten und mangelhaftes Schlussrechnungsmanagement -

Das Projektsteuerungssystem MaViS, dessen landesweite Einführung die Landesregierung 2020 angekündigt hatte, war beim Landesbetrieb Mobilität Trier immer noch nicht im Einsatz.

Die Kostenansätze für Baumaßnahmen an Landesstraßen waren bei der Aufnahme in das Bauprogramm vielfach zu ungenau und entsprachen damit nicht den Vorgaben der Landeshaushaltsordnung.

Aufgrund mangelhafter Leistungsverzeichnisse erhielt nicht immer das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag. Nachträge wurden erforderlich und gefährdeten die Kostensicherheit.

Die regelmäßige Überschreitung von Bauzeiten beeinträchtigte die Planung anschließender Baumaßnahmen, belastete die Verkehrsteilnehmer und band unnötig lange Personal.

Die Auftragnehmer reichten Schlussrechnungen nicht fristgerecht ein, der Landesbetrieb Mobilität Trier prüfte diese ebenfalls nicht fristgerecht. Lange Bearbeitungszeiten bergen die Gefahr, dass Sachfragen nicht mehr geklärt werden und es so zu wirtschaftlichen Nachteilen für das Land kommt.

 

Nr. 8 Zustand der Landkreis-Brücken und Erhaltung durch den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz

- Prüfungsintervalle nicht eingehalten, riskante Erhaltungsstrategie, mangelhafte Unterhaltung und hoher Erhaltungsbedarf -

Der Brückenzustand hatte sich seit 2009 verschlechtert. Ein Drittel der Brückenfläche befand sich in einem nur noch ausreichenden bis ungenügenden Zustand.

Der Landesbetrieb Mobilität führte die für die Gewährleistung der Stand- und Verkehrssicherheit erforderlichen Brückenprüfungen in 20 % der Fälle mit mehr als einem halben Jahr Verspätung durch.

Er verfolgte eine riskante Erhaltungsstrategie. Außerplanmäßige Brückensperrungen waren die Folge.

Erforderliche Planungen für Ersatzbauten lagen nicht immer rechtzeitig vor, sodass Brücken längerfristig gesperrt werden mussten.

Die Pflege und Unterhaltung von Brücken wurde vernachlässigt. Durch defekte Entwässerungssysteme und Bewuchs entstanden Folgeschäden in Form von Rissen, Korrosion und Abplatzungen.

Aufgrund des Erhaltungsstaus und der altersbedingten Sanierungen der Brücken, insbesondere aus den 1960er- und 1970er-Jahren, zeichnet sich nach Einschätzung des Landesbetriebs Mobilität ein Erhaltungsbedarf von bis zu 152 Mio. € in den nächsten zehn Jahren ab. Danach müssten die jährlichen Investitionen bei gleichbleibendem Brückenbestand mehr als verfünffacht werden.

 

Nr. 9 Erhaltung des Landesstraßennetzes

- zunehmender Anteil sehr schlechter Straßen, Investitionsbedarf weiter gestiegen, zu wenige Maßnahmen umgesetzt -

Der Anteil der Landesstraßen, die sich in einem sehr schlechten Zustand befanden, betrug zuletzt 38 %.

Der Investitionsbedarf konnte nicht abgebaut werden und lag 2019 bereits bei einer Milliarde Euro.

Der Investitionsplan für den Landesstraßenbau der Jahre 2019 bis 2023 deckte den Investitionsbedarf nur zu 56 %. Es gelang nicht, alle vorgesehenen Vorhaben umzusetzen.

Die aufgestellten Bauprogramme sahen nicht genügend Mittel vor, um den Zustand der Straßen zu erhalten. Die darin festgelegten Maßnahmen konnten zum Teil nicht verwirklicht werden.

Eine umsetzbare Strategie zum Erhalt und zur Verbesserung des Straßenzustands war weiterhin nicht erkennbar.

 

Nr. 10 Radweg an der Landesstraße 50 zwischen Bruch und Dreis

- zweitteuerstes Radwegeprojekt des Landes ohne Bedarfsnachweis, Sicherheitsdefizite im bautechnischen Entwurf -

Die Planung für den 3,9 km langen Radweg zwischen Bruch und Dreis wurde mit 49 anderen Radwegeprojekten in den aktuellen Investitionsplan aufgenommen, obwohl sie in der Bewertung des Landesbetriebs Mobilität nur Rang 107 von 134 belegte.

Trotz einer späteren Vervierfachung der Kosten auf 3,4 Mio. € wurde das Projekt keiner grundlegenden Überprüfung unterzogen. Die Planung wies damit die zweithöchsten Baukosten aller 50 Radwegeprojekte des aktuellen Investitionsplans 2019-2023 des Landes auf.

Für den Radverkehr konnte auf der Landesstraße 50 hinsichtlich der Verkehrssicherheit keine Gefahrenlage und somit auch kein Maßnahmenbedarf nachgewiesen werden.

Die Planungen wiesen Sicherheitsdefizite und Gefährdungen vor allem für die weit abseits der Landesstraße 50 im Wald geführten Wegeabschnitte auf, die sich auf 40 % der Gesamtwegelänge erstreckten. Dies stellt die Akzeptanz durch den Radverkehr infrage.

Die mit dem Radwegebau bezweckte Entflechtung vom Straßenverkehr erwies sich ebenso wie die vom Landesbetrieb Mobilität angenommene überregionale Netzbedeutung insgesamt als fragwürdig. Bereits angrenzende Wegebauabschnitte werden den Anforderungen für Hauptverbindungen mit überregionaler Netzbedeutung im Alltagsradverkehr nicht gerecht.

Die Voraussetzungen für eine Finanzierung und Baulastträgerschaft durch das Land waren überwiegend nicht erfüllt.

 

Nr. 11 Zuweisungen nach dem früheren Kindertagesstättengesetz

- fehlende oder erheblich verspätete Abrechnungen der Personalkosten -

Das Land gewährte Zuweisungen zu den Personalkosten der Kindertagesstätten an die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Das für die Bewilligung zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

  • wirkte nicht ausreichend auf die fristgerechte Vorlage der von ihm zu prüfenden Gesamtverwendungsnachweise hin,
  • prüfte vorgelegte Verwendungsnachweise teilweise mit erheblicher Verzögerung,
  • gewährte Zuweisungen trotz verfristet vorgelegter Gesamtverwendungsnachweise,
  • plante bei fehlenden oder unvollständig vorgelegten Gesamtverwendungsnachweisen eine Abrechnung nach Aktenlage und
  • unterrichtete die Kommunalaufsicht nicht, obwohl die örtlichen Träger der Jugendhilfe durch unterlassene Vorlage von Gesamtverwendungsnachweisen entgegen haushaltsrechtlicher Vorschriften kalkuierte Einnahmen in Höhe von 109 Mio. € nicht geltend gemacht hatten.

 

Nr. 12 Einsatz von Förderschullehrkräften

- Grundlagen zur Feststellung des Personalbedarfs fehlten -

Zur Ermittlung einer angemessenen Personalausstattung für Förder- und Beratungszentren und ihre Stammschulen für Beratung fehlte u. a. die erforderliche Datengrundlage. Insbesondere

  • war das für die Förder- und Beratungstätigkeiten zur Verfügung stehende Zeitvolumen nicht formell festgelegt,
  • fehlten einheitliche Vorgaben zur Erfassung der Tätigkeiten und Arbeitszeiten sowie eine dafür geeignete IT-Unterstützung,
  • waren die für Förder- und Beratungszwecke vorgesehenen Lehrerwochenstunden statistisch nicht erfasst,
  • stand eine formelle Regelung zu den Anrechnungsstunden für Koordinierungs- und Leitungsaufgaben der Leitungen der Förder- und Beratungszentren noch aus.

An den Schwerpunktschulen fehlten objektive Kriterien für die Zuweisung zusätzlicher Lehrerwochenstunden zur Unterstützung des inklusiven Unterrichts.

Sonderpädagogisches Personal wurde nicht immer entsprechend seiner lehramtsspezifischen Qualifikation und der zweckgebundenen Personalzuweisung eingesetzt.

Ausfälle und Vertretungen von Regel- oder von Förderunterricht waren nicht hinreichend nachvollziehbar.

 

Nr. 13 Rückbau von Windenergieanlagen

- fehlende landesrechtliche Regelungen, unzureichende finanzielle Absicherung und ungenügende Überwachung -

Mit der endgültigen Aufgabe der Nutzung endet der Bestandsschutz einer im Außenbereich genehmigten Windenergieanlage. Diese ist dann einschließlich ihrer Nebenanlagen zu entfernen. Konkrete Vorgaben des für Umwelt zuständigen Ministeriums zum Umfang der Rückbauverpflichtung des Betreibers fehlten. In der Folge waren die Regelungen in den Genehmigungsbescheiden für nach 2004 genehmigte Windenergieanlagen uneinheitlich und unzulänglich. Es war nicht sichergestellt, dass der Außenbereich wirksam vor unzulässiger Bebauung geschützt wird:

  • Teilweise fehlte eine wirksame Verpflichtungserklärung des Antragstellers zum Rückbau, die eine Voraussetzung für die Errichtungsgenehmigung ist.
  • Die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, den Umfang des Rückbaus in den Nebenbestimmungen zur Genehmigung konkret festzulegen, blieb überwiegend ungenutzt.
  • Die Höhe der Sicherheitsleistung entsprach in den meisten Fällen nicht den Kosten für den vollständigen Rückbau der Windenergieanlagen und ihrer Nebenanlagen. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze wurden nicht beachtet.
  • Allein für die in die Prüfung einbezogenen Windenergieanlagen waren die Sicherheitsleistungen um 26 Mio. € zu niedrig festgesetzt. Dadurch besteht ein erhebliches Kostenrisiko für die öffentlichen Haushalte.

Auch die Genehmigungen der vor 2004 zugelassenen Windenergieanlagen enthielten keine oder nur ungenügende Nebenbestimmungen zum Rückbau. Die Rückbaukosten waren entweder gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert. Dies stellt ein finanzielles Risiko allein bei den geprüften Anlagen von über 16 Mio. € dar.

Bei stillgelegten oder rückgebauten Windenergieanlagen fehlten überwiegend die Stilllegungsanzeigen und vielfach die notwendigen Baugenehmigungen. Die Überwachung des Rückbaus war mangelhaft.

 

Nr. 14 Wirtschaftsführung des Landesbetriebs Landesforsten Rheinland-Pfalz

- Haushaltsgesetzgeber und Aufsicht unzureichend informiert, unbegründet hohe Rücklagen und Haushaltsreste, keine mittelfristige Finanzplanung -

Der Landesbetrieb Landesforsten wird weit überwiegend mit Zuschussmitteln des Landes finanziert. In den Jahren 2023 und 2024 sind 106 Mio. € pro Jahr vorgesehen. Die Wirtschaftspläne enthielten nicht alle notwendigen Angaben. Erläuterungen fehlten vollständig. Eine Bewertung der Finanzplanungen, der wirtschaftlichen Lage und des Zuschussbedarfs war damit für den Haushaltsgesetzgeber und die Aufsicht nicht möglich.

Langfristige finanzielle Folgen eingetretener Schäden sowie erkannter Risiken - etwa durch den Klimawandel - waren nicht in einer mittelfristigen Finanzplanung abgebildet.

Der Landesbetrieb rief die Landeszuschüsse über seinen Bedarf hinaus ab. Die daraus resultierenden Jahresüberschüsse führte er regelmäßig der freien Rücklage zu. Sie belief sich Ende 2022 auf 22 Mio. €. Zusätzlich zu Kreditzinsen des Landes fielen hierfür von 2014 bis 2022 beim Landesbetrieb 465.000 € für Verwahrentgelte (soge¬nannte Strafzinsen) an. Außerdem fehlte die schriftliche Zustimmung des Ministeriums der Finanzen zur Verwendung gesperrter Mittel.

Nicht abgerufene Zuschussmittel von 25,4 Mio. € wurden als Haushaltsreste übertragen. Eine schriftliche Begründung für die Erforderlichkeit der Mittel im folgenden Haushaltsjahr fehlte.

Eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen Bediensteten des Landesbetriebs und der Aufsicht war nicht sichergestellt. Eine unterjährige bedarfsgerechte Berichterstattung gegenüber der Aufsicht fehlte.

 

Nr. 15 Rheinland-Pfälzische Technische Universität, Campus Kaiserslautern

- Sanierungsstau, zu geringe Instandhaltungsmittel und Vergabeverstöße -

Die überwiegend in den 1970er- und 1980er-Jahren errichteten Gebäude der Rheinland-Pfälzischen Technische Universität Kaiserslautern wiesen erhebliche Mängel im Bereich Brandschutz, Energieeffizienz, Innenausbau sowie bei technischen Anlagen auf. Sie bedürfen weitgehend einer Grundsanierung.

Für eine sachgerechte Instandhaltung fehlten rechnerisch jährlich 31 Mio. €. Weitere Hochschulen in Rheinland-Pfalz wiesen nach anderen Prüfungen ebenfalls erhebliche Instandhaltungsmängel auf. Ein landeseigenes Hochschulbauprogramm, um den Sanierungsstau kontinuierlich und planvoll abzuarbeiten, existierte nicht.

Der derzeitige Gebäudebestand genügte der Zielsetzung des Landesklimaschutzgesetzes nicht. Danach sind die Hochschulen bis 2030 in der Gesamtbilanz klimaneutral zu organisieren. Die Außenwände waren teilweise so unzureichend gedämmt, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten die heute zulässigen Werte um bis zu 975 % überschritten.

Obwohl der Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung bereits im Jahr 2009 eine detaillierte bauphysikalische Studie beauftragt hatte, die energetische Defizite und diesbezügliche Sanierungsmaßnahmen aufzeigte, bestehen die Mängel ungemindert fort.

Die Vergabe von Rahmenverträgen wies unterschiedliche Fehler auf.

Die Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern nutzte ein veraltetes Beschaffungshandbuch aus dem Jahr 2007.

 

Nr. 16 Ausgewählte Bereiche des Landeskrankenhauses

- Überschreitung des Kernversorgungsauftrags, Medizinisches Versorgungszentrum unwirtschaftlich, fehlende Abrechnungen und unzureichendes Controlling -

Das Landeskrankenhaus erweiterte seine ursprünglich rein psychiatrische und neurologische Ausrichtung deutlich. Zudem betrieb es ein Medizinisches Versorgungszentrum in privatrechtlicher Form, das ebenfalls ambulante Praxen außerhalb des originären Aufgabenbereichs des Landeskrankenhauses unterhielt. Aufgaben wurden ohne Rechtsgrundlage wahrgenommen. Eine konsistente Strategie des Landes hinsichtlich der Aufgaben und Schwerpunkte des Landeskrankenhauses war nicht erkennbar.

Das Medizinische Versorgungszentrum sowie seine Vorgängergesellschaften erwirtschafteten seit ihrer Gründung Verluste von insgesamt über 2,6 Mio. €. Daneben führte das Landeskrankenhaus dessen Kapitalrücklage über 3,6 Mio. € zu, verzichtete auf Forderungen in Höhe von 0,8 Mio. € und erbrachte Leistungen, die dem Medizinischen Versorgungszentrum nicht in Rechnung gestellt wurden.

Die Gesellschafterversammlung des Medizinischen Versorgungszentrums wurde über den Erwerb von Kassenzulassungen sowie die Zu- und Verkäufe von Praxen überwiegend erst im Nachgang informiert.

Die Wirtschaftspläne des Medizinischen Versorgungszentrums wiesen nicht die im Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Inhalte auf und waren unrealistisch.

Für die Sparte Heimbereich Fördern | Wohnen | Pflegen * Gemeindepsychiatrie gab es kein aussagekräftiges, von den Sparten Krankenhaus und Maßregelvollzug getrenntes Berichtswesen. Daher konnte der Aufsichtsrat seiner Überwachungsfunktion nicht gerecht werden.

Das Landeskrankenhaus hatte die Geschäftsbesorgung für ein Kreiskrankenhaus übernommen, ohne seine Ansprüche vertragsgemäß abzurechnen.

 

Nr. 17 Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund

- veränderte Rahmenbedingungen für Fernstudiengänge, unzureichende Haushaltsangaben und finanzielle Risiken -

Im Wintersemester 2022/2023 waren insgesamt 6.575 Fernstudierende an Hochschulen eingeschrieben, die vom Zentrum für Fernstudien im Hochschulverbund bei der Durchführung von Studienangeboten unterstützt wurden. Davon entfielen 1.086 Studierende auf Hochschulen außerhalb der drei am Staatsvertrag über Fernstudien an Fachhochschulen beteiligten Länder.

Einnahmen von bis zu 7,2 Mio. € waren nicht, Ausgaben von bis zu 7,4 Mio. € nur zu einem geringen Teil im Haus¬haltsplan des Landes ausgewiesen.

Der Bewilligung von Stellen lagen keine angemessenen Personalbedarfsermittlungen zugrunde.

Finanzielle Risiken können entstehen, weil Personalausgaben überwiegend aus Gebühreneinnahmen finanziert wurden.

Die Kalkulation von Gebühren war verbesserungsbedürftig. Eine aussagekräftige Kosten- und Leistungsrechnung fehlte.

Erforderliche Neuverhandlungen über die weitere Finanzierung unterblieben.

Der Ausbau der Fernstudienangebote in den Ländern war sehr unterschiedlich. Die Digitalisierung hat die Organisation und Vermarktung von Fernstudiengängen verändert. Die Hochschulen sind immer weniger auf eine fernstudienspezifische Infrastruktur angewiesen.

 

Nr. 18 Campus Company GmbH

- Aufsicht über die übertragenen Aufgaben nicht sichergestellt, Mängel im Zuwendungsverfahren, Beteiligung des Landes nicht mehr erforderlich -

Die Essensversorgung und die Bereitstellung von Wohnraum für Studierende am Umwelt-Campus Birkenfeld wurde auf die Campus Company GmbH übertragen. Das für diese Aufgaben zuständige Studierendenwerk Trier war dabei nicht Vertragspartei. Eine formale Zustimmung des Studierendenwerks konnte nicht vorgelegt werden.

Durch die Aufgabenübertragung auf die Campus Company GmbH war die Rechts- und Fachaufsicht durch das für Wissenschaft zuständige Ministerium nicht sichergestellt. Dem Studierendenwerk Trier war die Aufsicht über die Verwendung der der Gesellschaft überwiesenen anteiligen Sozialbeiträge der Studierenden entzogen.

Für den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Sozialbeiträge der Studierenden und des Landeszuschusses zur Essensversorgung durch die Campus Company GmbH fehlten zweckmäßige Vorgaben. Die Verwendungsnachweise wurden durch das Ministerium nur summarisch geprüft.

Die Kosten- und Leistungsrechnung entsprach nicht den Anforderungen. Die erforderliche Trennungsrechnung, die Kosten und Erlöse den wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Geschäftsfeldern sachgerecht zuordnet, fehlte.

Dem Aufsichtsrat lag keine mehrjährige Investitionsplanung, insbesondere für Ersatzinvestitionen und Sanierungsmaßnahmen im Immobilienbestand, vor.

Für mehrere Geschäftsfelder, wie z. B. den Hotelbetrieb und die Leistungen des Facility-Managements außerhalb des Campus, besteht nach Abschluss des Konversionsprojekts „Umwelt-Campus Birkenfeld“ kein wichtiges Landesinteresse, das eine Beteiligung des Landes an der Campus Company rechtfertigen könnte.

 

Nr. 19 Ausgewählte mittelbare Beteiligungen des Landes

- haushaltsrechtliche Vorgaben nicht beachtet, Mängel bei der Steuerung und Kontrolle der Unternehmen -

Haushaltsrechtliche Vorgaben für die Mehrheitsbeteiligungen der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und des Landeskrankenhauses wurden nicht beachtet. Es fehlten insbesondere

  • die Dokumentation der Prüfung des wichtigen Landesinteresses als Voraussetzung für die Beteiligung,
  • die Gewährleistung eines angemessenen Einflusses des Landes in den Überwachungsorganen,
  • die Unterrichtung des Rechnungshofs, insbesondere über die Abschlussprüfung sowie das Ergebnis deren Prüfung durch das Ministerium der Finanzen,
  • das Recht des Rechnungshofs auf unmittelbare Unterrichtung bei der Beteiligungsgesellschaft,
  • die Rechnungslegung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und die Beauftragung einer erweiterten Abschlussprüfung.

Der Public Corporate Governance Kodex des Landes für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung war nicht bei allen mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen vertraglich verankert.

Das Beteiligungscontrolling wies Mängel auf. Teilweise fehlten Wirtschaftspläne sowie mittelfristige Finanzplanungen. Erforderliche Beschlüsse der zuständigen Überwachungsorgane unterblieben.

Der jährliche Beteiligungsbericht des Ministeriums der Finanzen an den Landtag enthielt nicht alle erforderlichen Angaben zu den mittelbaren Beteiligungen und war teilweise nicht aktuell gehalten.