Kommunalbericht 2019, Nr. 3 - Bewirtschaftung von kommunalen Begräbniswäldern

- rechtliche Vorgaben nicht beachtet und Wirtschaftlichkeit nicht geprüft -

Zusammenfassende Darstellung

Neben Bestattungen auf konventionellen Friedhöfen bieten auch rheinland-pfälzische Kommunen Bestattungen in sog. Begräbniswäldern an, bei denen die Asche Verstorbener in Urnen im Wurzelbereich von Bäumen, Baumstümpfen oder unter Felsen beigesetzt wird. Eine Querschnittsprüfung zum Betrieb und zur Wirtschaftlichkeit der Begräbniswälder führte im Wesentlichen zu folgenden Feststellungen:

  • Soweit private Dritte Leistungen im Zusammenhang mit Bewirtschaftung und Betrieb der Bestattungswälder erbrachten, wurden diese nicht im Wettbewerb vergeben.

  • Die mit den Dritten abgeschlossenen Verträge hatten häufig Laufzeiten von mehreren Jahrzehnten. Dies schloss gebotene Wirtschaftlichkeitsüberprüfungen in angemessenen Zeitabständen aus.

  • Zum Teil hatten die Privaten Aufgaben übernommen, wie zum Beispiel die Verleihung von Grabnutzungsrechten und den Erlass von Gebührenbescheiden, die Behörden vorbehalten und mangels gesetzlicher Voraussetzungen nicht übertragbar waren.

  • Die von den Kommunen erhobenen Gebühren und Entgelte für Nutzungsrechte und für Bestattungen in den Begräbniswäldern waren abweichend von abgabenrechtlichen Vorschriften zumeist nicht kalkuliert worden.

  • Durch unzutreffende Buchung der Grabnutzungsentgelte wiesen die Jahresabschlüsse der Gemeinden höhere Deckungsgrade aus, als mit dem Betrieb der Einrichtungen tatsächlich verbunden waren.

  • Zusätzlich zu Rechtsverstößen war nicht belegt, dass die Übertragung der Bewirtschaftung von Begräbniswäldern auf Dritte mit Wirtschaftlichkeitsvorteilen verbunden war. Vielmehr zeigten überschlägige Berechnungen, dass Verwaltung und Betrieb durch eigenes Personal mit geringeren Kosten verbunden gewesen wäre.
     
  • Die Aufteilung der aus dem Friedhofsbetrieb resultierenden Einnahmen zwischen Kommune und beauftragtem Dritten war nicht immer sachgerecht.