Jahresbericht 2024, Nr. 5 - Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

- fortbestehende Mängel bei der Bearbeitung, fehlerhafte Datengrundlagen, unzureichende Dokumentation und Aktenführung -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die im Jahresbericht 2007/2008 vom Rechnungshof aufgezeigten Mängel bei der Besteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bestanden im Wesentlichen fort. Steuerliche Sachverhalte wurden weiterhin häufig nicht hinreichend geprüft. Dies betraf insbesondere die erstmalige Veranlagung dieser Einkünfte.

Der Steuerfestsetzung zugrunde liegende Datenbestände waren unvollständig und fehlerhaft. Daher war die Wirksamkeit des automatisierten Risikomanagementsystems eingeschränkt und es wurden unzutreffende Bearbeitungshinweise ausgegeben.

Arbeitshilfen für die Bearbeitung von Steuerfällen mit erstmaligen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie für die steuerrechtliche Aufteilung des Kaufpreises für bebaute Grundstücke wurden von den Finanzämtern nur in wenigen Fällen genutzt.

Vorgaben zur Dokumentation der Bearbeitung der Steuerfälle wurden nicht beachtet. Die Führung der Steuerakten entsprach nicht den Anforderungen.