Jahresbericht 2024, Nr. 4 - Stellenbesetzungsverfahren beim Ministerium des Innern und für Sport

- Defizite bei Einstellungsverfahren, Beurteilungen unzureichend differenziert -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Einstellungsverfahren beim Ministerium wiesen Defi­zite auf:

  • Die Stellenausschreibungen unterschieden nicht immer zwischen zwingenden und fakultativen Anfor­derungen an die Bewerberinnen und Bewerber.
  • Zur Ermittlung des Leistungsstands der Bewerberin­nen und Bewerber wurde teilweise nicht auf aktuelle dienstliche Beurteilungen oder Arbeitszeugnisse zurückgegriffen.
  • In zahlreichen Auswahlentscheidungen waren die wesentlichen Erwägungen nicht vollständig schrift­lich dokumentiert.

Die Anlassbeurteilungen in Beförderungsverfahren waren nicht hinreichend differenziert. In den Jahren 2019 bis 2022 erreichten zwischen 72 % und 91 % der Beurteil­ten die höchste Bewertungsstufe. Dadurch verloren die dienstlichen Beurteilungen ihre Bedeutung als Aus­wahlinstrument für die Vergabe von Beförderungsstel­len.

Die Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht für Stel­len von Beamtinnen und Beamten waren zu weitgehend. Eine Ausschreibungspflicht für Stellen von Tarifbeschäf­tigten im Landesdienst war einfachgesetzlich und tarifvertraglich grundsätzlich nicht vorgesehen.