Jahresbericht 2024, Nr. 3 - Haushaltslage des Landes und ihre voraussichtliche Entwicklung

- geplante Investitionen umsetzen, mit Rücklagenbeständen Schulden tilgen -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die in der Landesverfassung verankerte Schuldenregel schreibt seit dem Jahr 2020 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt vor. Die Haushaltsrechnung 2022 wies diesen mit einer strukturellen Netto-Tilgung von 246 Mio. € nach.

Der Finanzierungsüberschuss von 1.188 Mio. € resultierte im Wesentlichen aus Steuermehreinnahmen. Er wurde weit überwiegend zur Aufstockung von Rücklagen um 988 Mio. € verwendet. In Höhe von 200 Mio. € erfolgte die Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt.

Der Schuldenstand des Landes verringerte sich um 205 Mio. € auf 31,0 Mrd. €. Die Pro-Kopf-Verschuldung von Rheinland-Pfalz lag mit 6.709 € um 14 % über dem Länderdurchschnitt.

In der laufenden Rechnung überstiegen die Einnahmen die Ausgaben um 2,3 Mrd. €. Für Investitionen gab das Land 1,0 Mrd. € aus. Der Anteil der Investitionen an den Ausgaben des Kernhaushalts blieb mit 5,1 % um sechs Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der anderen Flächenländer.

Im Haushaltsjahr 2023 wurden erneut aus Überschüssen überwiegend Rücklagen gebildet, statt Schulden zu tilgen. Der Finanzierungsüberschuss betrug nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis 990 Mio. €. Davon wurden per saldo 790 Mio. € zur Aufstockung von Rücklagen und 200 Mio. € zur Netto-Tilgung von Schulden am Kreditmarkt verwendet. Die strukturelle Netto-Tilgung betrug 210 Mio. €. Die aus dem Kernhaushalt finanzierten Investitionen lagen um 460 Mio. € (30 %) unter den Planungen.

Die Mittel der Haushaltssicherungsrücklage von 3,6 Mrd. € Ende 2023 sollten - über die geplante Verwendung von 0,5 Mrd. € für die Tilgung kommunaler Liquiditätskredite hinaus - teilweise zur Tilgung von Krediten genutzt werden. Schon aufgrund des hohen Rücklagenbestandes sollte auf kreditfinanzierte Rücklagenzuführungen verzichtet werden.

Möglichkeiten, die konsumtiven Ausgaben zu begrenzen und die geplanten Netto-Kreditaufnahmen im Haushaltsvollzug zu verringern, sollten konsequent genutzt werden.