Jahresbericht 2024, Nr. 19 - Ausgewählte mittelbare Beteiligungen des Landes

- haushaltsrechtliche Vorgaben nicht beachtet, Mängel bei der Steuerung und Kontrolle der Unternehmen -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Haushaltsrechtliche Vorgaben für die Mehrheitsbeteiligungen der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und des Landeskrankenhauses wurden nicht beachtet. Es fehlten insbesondere

  • die Dokumentation der Prüfung des wichtigen Landesinteresses als Voraussetzung für die Beteiligung,
  • die Gewährleistung eines angemessenen Einflusses des Landes in den Überwachungsorganen,
  • die Unterrichtung des Rechnungshofs, insbesondere über die Abschlussprüfung sowie das Ergebnis deren Prüfung durch das Ministerium der Finanzen,
  • das Recht des Rechnungshofs auf unmittelbare Unterrichtung bei der Beteiligungsgesellschaft,
  • die Rechnungslegung nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften und die Beauftragung einer erweiterten Abschlussprüfung.

Der Public Corporate Governance Kodex des Landes für gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung war nicht bei allen mittelbaren Mehrheitsbeteiligungen vertraglich verankert.

Das Beteiligungscontrolling wies Mängel auf. Teilweise fehlten Wirtschaftspläne sowie mittelfristige Finanzplanungen. Erforderliche Beschlüsse der zuständigen Überwachungsorgane unterblieben.

Der jährliche Beteiligungsbericht des Ministeriums der Finanzen an den Landtag enthielt nicht alle erforderlichen Angaben zu den mittelbaren Beteiligungen und war teilweise nicht aktuell gehalten.