Jahresbericht 2024, Nr. 18 - Campus Company GmbH

- Aufsicht über die übertragenen Aufgaben nicht sichergestellt, Mängel im Zuwendungsverfahren, Beteiligung des Landes nicht mehr erforderlich -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Die Essensversorgung und die Bereitstellung von Wohnraum für Studierende am Umwelt-Campus Birkenfeld wurde auf die Campus Company GmbH übertragen. Das für diese Aufgaben zuständige Studierendenwerk Trier war dabei nicht Vertragspartei. Eine formale Zustimmung des Studierendenwerks konnte nicht vorgelegt werden.

Durch die Aufgabenübertragung auf die Campus Company GmbH war die Rechts- und Fachaufsicht durch das für Wissenschaft zuständige Ministerium nicht sichergestellt. Dem Studierendenwerk Trier war die Aufsicht über die Verwendung der der Gesellschaft überwiesenen anteiligen Sozialbeiträge der Studierenden entzogen.

Für den Nachweis der zweckentsprechenden Verwendung der Sozialbeiträge der Studierenden und des Landeszuschusses zur Essensversorgung durch die Campus Company GmbH fehlten zweckmäßige Vorgaben. Die Verwendungsnachweise wurden durch das Ministerium nur summarisch geprüft.

Die Kosten- und Leistungsrechnung entsprach nicht den Anforderungen. Die erforderliche Trennungsrechnung, die Kosten und Erlöse den wirtschaftlichen und nicht-wirtschaftlichen Geschäftsfeldern sachgerecht zuordnet, fehlte.

Dem Aufsichtsrat lag keine mehrjährige Investitionsplanung, insbesondere für Ersatzinvestitionen und Sanierungsmaßnahmen im Immobilienbestand, vor.

Für mehrere Geschäftsfelder, wie z. B. den Hotelbetrieb und die Leistungen des Facility-Managements außerhalb des Campus, besteht nach Abschluss des Konversionsprojekts „Umwelt-Campus Birkenfeld“ kein wichtiges Landesinteresse, das eine Beteiligung des Landes an der Campus Company rechtfertigen könnte.