Jahresbericht 2024, Nr. 14 - Wirtschaftsführung des Landesbetriebs Landesforsten Rheinland-Pfalz

- Haushaltsgesetzgeber und Aufsicht unzureichend informiert, unbegründet hohe Rücklagen und Haushaltsreste, keine mittelfristige Finanzplanung -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Der Landesbetrieb Landesforsten wird weit überwiegend mit Zuschussmitteln des Landes finanziert. In den Jahren 2023 und 2024 sind 106 Mio. € pro Jahr vorgesehen. Die Wirtschaftspläne enthielten nicht alle notwendigen Angaben. Erläuterungen fehlten vollständig. Eine Bewertung der Finanzplanungen, der wirtschaftlichen Lage und des Zuschussbedarfs war damit für den Haushaltsgesetzgeber und die Aufsicht nicht möglich.

Langfristige finanzielle Folgen eingetretener Schäden sowie erkannter Risiken - etwa durch den Klimawandel - waren nicht in einer mittelfristigen Finanzplanung abgebildet.

Der Landesbetrieb rief die Landeszuschüsse über seinen Bedarf hinaus ab. Die daraus resultierenden Jahresüberschüsse führte er regelmäßig der freien Rücklage zu. Sie belief sich Ende 2022 auf 22 Mio. €. Zusätzlich zu Kreditzinsen des Landes fielen hierfür von 2014 bis 2022 beim Landesbetrieb 465.000 € für Verwahrentgelte (sogenannte Strafzinsen) an. Außerdem fehlte die schriftliche Zustimmung des Ministeriums der Finanzen zur Verwendung gesperrter Mittel.

Nicht abgerufene Zuschussmittel von 25,4 Mio. € wurden als Haushaltsreste übertragen. Eine schriftliche Begründung für die Erforderlichkeit der Mittel im folgenden Haushaltsjahr fehlte.

Eine strikte organisatorische und personelle Trennung zwischen Bediensteten des Landesbetriebs und der Aufsicht war nicht sichergestellt. Eine unterjährige bedarfsgerechte Berichterstattung gegenüber der Aufsicht fehlte.