Jahresbericht 2024, Nr. 11 - Zuweisungen nach dem früheren Kindertagesstättengesetz
- fehlende oder erheblich verspätete Abrechnungen der Personalkosten -
Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Das Land gewährte Zuweisungen zu den Personalkosten der Kindertagesstätten an die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Das für die Bewilligung zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
- wirkte nicht ausreichend auf die fristgerechte Vorlage der von ihm zu prüfenden Gesamtverwendungsnachweise hin,
- prüfte vorgelegte Verwendungsnachweise teilweise mit erheblicher Verzögerung,
- gewährte Zuweisungen trotz verfristet vorgelegter Gesamtverwendungsnachweise,
- plante bei fehlenden oder unvollständig vorgelegten Gesamtverwendungsnachweisen eine Abrechnung nach Aktenlage und
- unterrichtete die Kommunalaufsicht nicht, obwohl die örtlichen Träger der Jugendhilfe durch unterlassene Vorlage von Gesamtverwendungsnachweisen entgegen haushaltsrechtlicher Vorschriften kalkuierte Einnahmen in Höhe von 109 Mio. € nicht geltend gemacht hatten.