Jahresbericht 2024, Nr. 11 - Zuweisungen nach dem früheren Kindertagesstättengesetz

- fehlende oder erheblich verspätete Abrechnungen der Personalkosten -

Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Das Land gewährte Zuweisungen zu den Personalkosten der Kindertagesstätten an die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Das für die Bewilligung zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung

  • wirkte nicht ausreichend auf die fristgerechte Vorlage der von ihm zu prüfenden Gesamtverwendungsnachweise hin,
  • prüfte vorgelegte Verwendungsnachweise teilweise mit erheblicher Verzögerung,
  • gewährte Zuweisungen trotz verfristet vorgelegter Gesamtverwendungsnachweise,
  • plante bei fehlenden oder unvollständig vorgelegten Gesamtverwendungsnachweisen eine Abrechnung nach Aktenlage und
  • unterrichtete die Kommunalaufsicht nicht, obwohl die örtlichen Träger der Jugendhilfe durch unterlassene Vorlage von Gesamtverwendungsnachweisen entgegen haushaltsrechtlicher Vorschriften kalkuierte Einnahmen in Höhe von 109 Mio. € nicht geltend gemacht hatten.