Kommunalbericht 2015 - Vorbemerkungen
Der Rechnungshof Rheinland-Pfalz legt seinen 17. Kommunalbericht vor. Der diesjährige Bericht enthält neben Ausführungen zur Haushaltslage der Gemeinden und Gemeindeverbände Beiträge, die die Ergebnisse überörtlicher Prüfungen zu ausgewählten Schwerpunktthemen zusammenfassen:
Abwicklung des Kommunalen Entschuldungsfonds im Aufsichtsbereich ausgewählter Kreisverwaltungen,
Vermögensschäden durch dolose Handlungen,
Einsatz der Informationstechnik bei Landkreisen und Städten,
Eingliederungshilfe in Werkstätten für behinderte Menschen sowie
Gewährung von Hilfen zur Gesundheit durch die Sozialämter.
Ergänzt werden diese Beiträge durch die Darstellung von Ergebnissen aus der Prüfung kommunaler Unternehmen in Privatrechtsform.
Die Kommunalberichte dienen der beratenden Unterrichtung von Landtag und Landesregierung, der Unterstützung der Kommunalverwaltungen bei der Erledigung ihrer Aufgaben sowie den kommunalen Organen bei der Wahrnehmung ihrer Steuerungs- und Überwachungsfunktionen.
Bei seiner Berichterstattung zur kommunalen Haushaltslage stützt sich der Rechnungshof wegen der größeren Aktualität vorwiegend auf die Statistiken über die kassenmäßigen Ergebnisse der laufenden Rechnung und der Kapitalrechnung (ohne besondere Finanzierungsvorgänge) bis 2014, hinsichtlich der Angaben zum Haushaltsausgleich auf die Haushaltsplanung bis 2014. Daten des Bezirksverbands Pfalz sind grundsätzlich nur im Rahmen des Ländervergleichs berücksichtigt. Im Interesse einer übersichtlichen Darstellung sind die Zahlen regelmäßig gerundet. Hierdurch können Differenzen entstehen. Zahlenabweichungen gegenüber dem Kommunalbericht 2014 beruhen auf Berichtigungen der Statistik.
Die im Kommunalbericht zitierten Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes können im Internet unter folgenden Adressen abgerufen werden:
Europarecht: http://eur-lex.europa.eu/homepage.html?locale=de,
Bundesrecht: http://www.gesetze-im-internet.de/index.html,
Landesrecht: http://www.landesrecht.rlp.de/jportal/portal/page/bsrlpprod.psml.
Dem Kollegium des Rechnungshofs gehören an:
Präsident Klaus P. Behnke, Vizepräsident Ulrich Steinbach, die Direktorinnen beim Rechnungshof Sylvia Schill und Dr. Elke Topp sowie die Direktoren beim Rechnungshof Johannes Herrmann, Dr. Johannes Siebelt und Andreas Utsch.